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Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es - Autismus Karlsruhe eV

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Für die BezieherInnen geringer Einkommen sieht das G<strong>es</strong>etz außerdem eineHärtefallregelung vor. Sie erhalten grundsätzlich den doppelten F<strong>es</strong>tzuschuss, umdie Regelversorgung bezahlen zu können. Die Härtefallregelung gilt für Versicherte,die- ein monatlich<strong>es</strong> Bruttoeinkommen von bis zu 1.022 Euro haben oder- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Le<strong>ist</strong>ungen der Grundsicherung im Alter oderbei Erwerbsminderung nach dem SGB XII beziehen oder- Arbeitslosengeld II erhalten oder- in einem Heim leben, sofern die Kosten der Heimunterbringung durch denSozialhilfeträger getragen werden.ZahnärztInnen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, sindverpflichtet, die Regelversorgung zu den in den F<strong>es</strong>tzuschüssen genannten Beträgenzu erbringen. Wählen Versicherte einen über die Regelversorgung hinausgehendenZahnersatz, erhalten sie den F<strong>es</strong>tzuschuss und müssen die Mehrkosten selbertragen. Di<strong>es</strong> gilt auch für Versicherte mit Härtefallstatus. Die Mehrkosten könnenauch nicht von der Sozialhilfe übernommen werden.X) Zuzahlungs- und BefreiungsregelungenAlle Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Zuzahlungen zuden Le<strong>ist</strong>ungen der Krankenkasse le<strong>ist</strong>en. <strong>Kind</strong>er und Jugendliche unter 18 Jahrensind mit Ausnahme der Zuzahlungen bei Fahrkosten von den Zuzahlungen befreit.Grundsätzlich wird bei allen Le<strong>ist</strong>ungen der Krankenkasse eine Zuzahlung von 10Prozent der Kosten erhoben, wobei mind<strong>es</strong>tens 5 Euro höchstens aber 10 Euro jeLe<strong>ist</strong>ung zu zahlen sind. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt dieZuzahlung 10 Prozent der Kosten sowie zusätzlich 10 Euro je Verordnung. AlsZuzahlungen zu stationären Maßnahmen (Krankenhausaufenthalt) werden jeKalendertag 10 Euro erhoben. Bei ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung beträgtdie Zuzahlung 10 Euro je Quartal und Behandlungsfall (sogenannte Praxisgebühr).Es <strong>gibt</strong> allerdings Belastungsgrenzen. Pro Kalenderjahr muss ein/e Versicherte/rmaximal Zuzahlungen in Höhe von 2 % sein<strong>es</strong>/ihr<strong>es</strong> jährlichen Bruttoeinkommensle<strong>ist</strong>en. Bei chronisch kranken und <strong>behindert</strong>en Menschen, die wegen derselbenschwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, liegt die Belastungsgrenzebei 1 % ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen (sogenannte Chroniker-Regelung).Eine schwerwiegende chronische Erkrankung liegt vor, wenn sich die/der Versichertein ärztlicher Dauerbehandlung befindet (nachgewi<strong>es</strong>en durch einen Arztb<strong>es</strong>uchwegen derselben Krankheit pro Quartal) und zusätzlich mind<strong>es</strong>tens ein<strong>es</strong> derfolgenden Kriterien erfüllt <strong>ist</strong>:- Es liegt Pflegebedürftigkeit der Pfleg<strong>es</strong>tufe II oder III vor.- Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mind<strong>es</strong>tens 60 oder eineMinderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mind<strong>es</strong>tens 60 vor.- Es <strong>ist</strong> eine kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich, ohne die einelebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung derLebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualitätzu erwarten <strong>ist</strong>. Dem/der Versicherten wurde ferner ärztlich b<strong>es</strong>tätigt, dasser/sie sich therapiegerecht verhält.Bund<strong>es</strong>verband für körper- und mehrfach<strong>behindert</strong>e Menschen, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf,www.bvkm.de8

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