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Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es - Autismus Karlsruhe eV

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3. PflegehilfsmittelPflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Das sindHilfsmittel, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der B<strong>es</strong>chwerden d<strong>es</strong>pflegebedürftigen Menschen beitragen oder ihm eine selbstständigere Lebensführungermöglichen. Typische Pflegehilfsmittel sind Pflegebetten, Badewannenlifter etc. DieAufwendungen der Pflegekasse für zum Verbrauch b<strong>es</strong>timmte Hilfsmittel (Windeln,Bettschutzeinlagen etc.) sind auf monatlich 31 Euro b<strong>es</strong>chränkt. Bei nicht zumVerbrauch b<strong>es</strong>timmten Hilfsmitteln müssen Volljährige je Hilfsmittel eineEigenbeteiligung von bis zu 25 Euro le<strong>ist</strong>en.4. Le<strong>ist</strong>ungen zur Verb<strong>es</strong>serung d<strong>es</strong> Wohnumfeld<strong>es</strong>Für Maßnahmen zur Verb<strong>es</strong>serung d<strong>es</strong> Wohnumfeld<strong>es</strong> d<strong>es</strong> pflegebedürftigenMenschen (<strong>behindert</strong>engerechte Ausstattung d<strong>es</strong> Bad<strong>es</strong>, Einbau ein<strong>es</strong> Treppenliftsetc.) können bis zu 2.557 Euro je Maßnahme gewährt werden. Als „Maßnahme“ wirddabei die G<strong>es</strong>amtheit der Umbauten oder B<strong>es</strong>chaffungen bezeichnet, die zumZeitpunkt der Antragstellung notwendig sind.5. Teilstationäre PflegeEin Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tag<strong>es</strong>- oder Nachtpflegeb<strong>es</strong>teht, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sicherg<strong>es</strong>tellt werdenkann. Der Anspruch auf Tag<strong>es</strong>- und Nachtpflege wird entsprechend dem Anstieg beiden ambulanten Pfleg<strong>es</strong>achle<strong>ist</strong>ungen schrittweise erhöht (siehe oben).6. KurzzeitpflegeKann die Pflege zeitweise in b<strong>es</strong>timmten Krisensituationen (z.B. nach einemKrankenhausaufenthalt d<strong>es</strong> Pflegebedürftigen) nicht oder nicht in erforderlichem Umfangerbracht werden, b<strong>es</strong>teht Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer vollstationärenEinrichtung. Pflegebedürftige <strong>Kind</strong>er unter 18 Jahren, die im elterlichen Haushaltleben, können die Kurzzeitpflege auch in Einrichtungen der Behinderten- undJugendhilfe in Anspruch nehmen.7. Le<strong>ist</strong>ungen bei erheblichem allgemeinem BetreuungsbedarfPflegebedürftige Menschen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf (das sindz.B. altersverwirrte, demenzkranke, ge<strong>ist</strong>ig <strong>behindert</strong>e und psychisch krankePflegebedürftige) haben Anspruch auf einen zusätzlichen Betreuungsbetrag. Personenmit einem geringen allgemeinem Betreuungsaufwand erhalten einen Grundbetrag biszu 100 Euro monatlich. Personen mit einem erhöhten allgemeinemBetreuungsbedarf können bis zu 200 Euro monatlich beantragen.Auch Personen, die noch nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung in diePfleg<strong>es</strong>tufe I erfüllen (so genannte „Pfleg<strong>es</strong>tufe 0“), können einen Anspruch aufzusätzliche Betreuungsle<strong>ist</strong>ungen geltend machen.Die zusätzlichen finanziellen Mittel sind zweckgebunden für b<strong>es</strong>timmte, im G<strong>es</strong>etzaufgel<strong>ist</strong>ete Betreuungsangebote einzusetzen. Zu <strong>di<strong>es</strong>e</strong>n zählen z.B. b<strong>es</strong>ondereAngebote der zugelassenen Pflegedienste im Bereich der allgemeinen Anleitung undBetreuung. Wird der Betreuungsbetrag in einem Kalenderjahr nicht oder nichtvollständig in Anspruch genommen, kann er in das folgende Kalenderhalbjahrübertragen werden.Bund<strong>es</strong>verband für körper- und mehrfach<strong>behindert</strong>e Menschen, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf,www.bvkm.de12

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