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Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es - Autismus Karlsruhe eV

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Bedarf schließt sich nach Aufnahme ein<strong>es</strong> regulären B<strong>es</strong>chäftigungsverhältniss<strong>es</strong>eine zeitlich unbefr<strong>ist</strong>ete Berufsbegleitung an. UB kann von Integrationsfachdienstenaber auch von anderen Trägern angeboten werden.Die Dauer der Qualifizierungsphase beläuft sich in der Regel auf bis zu 2 Jahre undbeinhaltet auch die Vermittlung berufsübergreifender Lerninhalte undSchlüsselqualifikationen, wie z.B. Sozial- Handlungs- und Medienkompetenzen,sowie die Weiterentwicklung der Persönlichkeit. Eine Verlängerung um bis zu 12Monate <strong>ist</strong> möglich. Die Teilnehmenden sind sozialversichert und erhalten in derRegel ein Ausbildungsgeld. Erbracht werden die Le<strong>ist</strong>ungen in erster Linie von derBund<strong>es</strong>agentur für Arbeit.Die bei Bedarf anschließende Berufsbegleitung dient dazu, das entstandeneArbeitsverhältnis zu stabilisieren und langfr<strong>ist</strong>ig zu sichern. Auch Menschen mitBehinderungen, die von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln undder weiteren Unterstützung bedürfen, haben einen Anspruch auf Berufsbegleitung.Le<strong>ist</strong>ungen der Berufsbegleitung werden in der Regel vom Integrationsamt erbracht.3) Begleitende <strong>Hilfen</strong> im BerufAls Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben sieht das G<strong>es</strong>etz insb<strong>es</strong>ondere dieKostenübernahme für Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen, die für dieBerufsausübung erforderlich sind, vor. Ferner werden die Kosten für eineArbeitsass<strong>ist</strong>enz übernommen, wenn der <strong>behindert</strong>e Mensch auf direkte persönlicheHilfe am Arbeitsplatz angewi<strong>es</strong>en <strong>ist</strong>. Arbeitsass<strong>ist</strong>entInnen können z.B. alsVorl<strong>es</strong>ekräfte für seh<strong>behindert</strong>e und blinde Menschen tätig sein, aber auchanderweitige Hilf<strong>es</strong>tellungen zur Ausübung der B<strong>es</strong>chäftigung geben. Darüber hinauskönnen verschiedene Kraftfahrzeughilfen gewährt werden, wenn infolge derBehinderung ein Kraftfahrzeug zum Erreichen d<strong>es</strong> Arbeitsplatz<strong>es</strong> erforderlich <strong>ist</strong>.Voraussetzungen, Antragstellung und Le<strong>ist</strong>ungsumfang sind durch dieKraftfahrzeughilfeverordnung geregelt. Die Le<strong>ist</strong>ungen können Zuschüsse zurB<strong>es</strong>chaffung ein<strong>es</strong> Kraftfahrzeugs, die Übernahme der Kosten fürbehinderungsbedingte Zusatzausstattungen sowie Zuschüsse zum Erwerb derFahrerlaubnis umfassen. Die Le<strong>ist</strong>ungen der Hilfe zur Arbeit werden –je nachZuständigkeit- durch die Agenturen für Arbeit, die Träger der Rentenversicherungoder auch durch die Integrationsämter erbracht.4) Kündigungsschutz und ZusatzurlaubSchwer<strong>behindert</strong>e ArbeitnehmerInnen (GdB von mind<strong>es</strong>tens 50) unterliegen einemb<strong>es</strong>onderen Kündigungsschutz. Die Kündigung d<strong>es</strong> Arbeitsverhältniss<strong>es</strong> durchden/die ArbeitgeberIn bedarf der vorherigen Zustimmung d<strong>es</strong> Integrationsamt<strong>es</strong>.Außerdem haben schwer<strong>behindert</strong>e ArbeitnehmerInnen Anspruch auf einenbezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Jahr.Weiterführende Literatur:Bund<strong>es</strong>arbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorg<strong>es</strong>tellen (Hrsg.):ABC Behinderung & BerufIV) Werkstatt für <strong>behindert</strong>e MenschenDie Werkstatt für <strong>behindert</strong>e Menschen (WfbM) <strong>ist</strong> eine Einrichtung zur Teilhabe<strong>behindert</strong>er Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben.Bund<strong>es</strong>verband für körper- und mehrfach<strong>behindert</strong>e Menschen, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf,www.bvkm.de26

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