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Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es - Autismus Karlsruhe eV

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Behinderung, die ambulant betreut wohnen, ihr individuell<strong>es</strong> Le<strong>ist</strong>ungspaket ausverschiedenen <strong>Hilfen</strong> „zusammenschnüren“. Ihre Wohnung und ihren sonstigenLebensunterhalt (Ernährung, Kleidung, Hobbys etc.) werden sie in der Regel durcheigen<strong>es</strong> Einkommen und/oder Le<strong>ist</strong>ungen der Grundsicherung im Alter und beiErwerbsminderung (siehe dazu die Ausführungen in Kapitel G) unter II) finanzieren.Daneben benötigen sie Le<strong>ist</strong>ungen der Eingliederungshilfe (zum Beispiel in Form vonpädagogischer Betreuung) sowie unter Umständen Le<strong>ist</strong>ungen derPflegeversicherung und/oder Hilfe zur Pflege.Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege sind Le<strong>ist</strong>ungen der Sozialhilfe. An denKosten <strong>di<strong>es</strong>e</strong>r Le<strong>ist</strong>ungen muss sich der Mensch mit Behinderung mit seinemEinkommen und Vermögen in angem<strong>es</strong>senem Umfang beteiligen, soweit b<strong>es</strong>timmteGrenzen überstiegen werden (siehe oben in Kapitel H unter II). Ist der <strong>behindert</strong>eMensch volljährig, b<strong>es</strong>chränkt sich der monatliche Unterhaltsbeitrag seiner Eltern für<strong>di<strong>es</strong>e</strong> Kosten auf 31,06 Euro.L) Das Persönliche BudgetDas Persönliche Budget <strong>ist</strong> eine b<strong>es</strong>ondere Form der Le<strong>ist</strong>ungserbringung. DieKernvorschrift für das Persönliche Budget <strong>ist</strong> im SGB IX geregelt.Sozialle<strong>ist</strong>ungen werden üblicherweise in Form von Sachle<strong>ist</strong>ungen an den/dieLe<strong>ist</strong>ungsberechtigte/n gewährt. Praktisch bedeutet die Sachle<strong>ist</strong>ung, dass einPflegebedürftiger zum Beispiel Pflegele<strong>ist</strong>ungen von einem ambulanten Pflegediensterhält, <strong>di<strong>es</strong>e</strong> aber nicht selbst bezahlen muss. Bezahlt wird der ambulantePflegedienst von der Pflegeversicherung. Beim Persönlichen Budget bekommtdie/der Le<strong>ist</strong>ungsberechtigte dagegen selbst Geld in die Hand und muss sich dafürdie Le<strong>ist</strong>ungen, die sie/er braucht, selber einkaufen.Le<strong>ist</strong>ungsberechtigte <strong>behindert</strong>e Menschen haben einen Rechtsanspruch darauf,dass sie die ihnen zustehenden budgetfähigen Le<strong>ist</strong>ungen als Persönlich<strong>es</strong> Budgeterhalten. Budgetfähig sind z.B. grundsätzlich alle vom Sozialhilfeträger zugewährenden Le<strong>ist</strong>ungen der Eingliederungshilfe (siehe dazu im einzelnen dieAusführungen in Kapitel H). Als Persönlich<strong>es</strong> Budget können budgetfähigeLe<strong>ist</strong>ungen nur dann gewährt werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen d<strong>es</strong>jeweiligen Le<strong>ist</strong>ungsg<strong>es</strong>etz<strong>es</strong> erfüllt sind. Eingliederungshilfe in Form ein<strong>es</strong>Persönlichen Budgets können <strong>behindert</strong>e Menschen z.B. nur dann erhalten, wenn ihrEinkommen und Vermögen b<strong>es</strong>timmte Grenzen nicht überschreitet (siehe dazu imeinzelnen die Ausführungen in Kapitel H unter I und II) und auch die sonstigenVoraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe vorliegen.Ein Persönlich<strong>es</strong> Budget wird nur auf Antrag gewährt. Niemand kann also zurInanspruchnahme von Le<strong>ist</strong>ungen in Form ein<strong>es</strong> Persönlichen Budgets gezwungenwerden. Der Antrag sollte bei dem Kostenträger g<strong>es</strong>tellt werden, der für die benötigteSozialle<strong>ist</strong>ung zuständig <strong>ist</strong>. Möchte ein <strong>behindert</strong>er Mensch z.B. Le<strong>ist</strong>ungen derEingliederungshilfe in Form ein<strong>es</strong> Persönlichen Budgets in Anspruch nehmen, sollteder Antrag beim Sozialamt g<strong>es</strong>tellt werden.Wer sich einmal für ein Persönlich<strong>es</strong> Budget entschieden hat, <strong>ist</strong> nicht dauerhaft an<strong>di<strong>es</strong>e</strong> Le<strong>ist</strong>ungsform gebunden. Ein <strong>behindert</strong>er Mensch kann beispielsweise zurBund<strong>es</strong>verband für körper- und mehrfach<strong>behindert</strong>e Menschen, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf,www.bvkm.de31

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