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Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es - Autismus Karlsruhe eV

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Eingliederungshilfe. Die Kostenbeteiligung der Eltern b<strong>es</strong>chränkt sich in <strong>di<strong>es</strong>e</strong>m Fallauf die Kosten d<strong>es</strong> Lebensunterhalt<strong>es</strong> (Unterkunft, Ernährung etc.), der im Internaterbracht wird. Ang<strong>es</strong>etzt werden können nur Kosten in Höhe der Aufwendungen, diedie Eltern für den häuslichen Lebensunterhalt d<strong>es</strong> <strong>Kind</strong><strong>es</strong> ersparen.Benötigt das <strong>Kind</strong> für den B<strong>es</strong>uch der Schule spezielle Hilfsmittel (z.B. einebehinderungsbedingte Sonderausstattung für einen Computer, weil das <strong>Kind</strong> nichtl<strong>es</strong>bar schreiben kann), sind <strong>di<strong>es</strong>e</strong> in der Regel nicht vom Sozialamt, sondern vonder Krankenkasse zu le<strong>ist</strong>en.V) Allgemeing<strong>es</strong>ellschaftliche <strong>Hilfen</strong>Im nachfolgenden Abschnitt werden einige allgemeing<strong>es</strong>ellschaftliche <strong>Hilfen</strong>darg<strong>es</strong>tellt, die im Rahmen der Eingliederungshilfe vom Sozialhilfeträgerübernommen werden können. An den Kosten <strong>di<strong>es</strong>e</strong>r Le<strong>ist</strong>ungen müssen sich<strong>behindert</strong>e Menschen bzw. deren Eltern nach den oben unter I-III darg<strong>es</strong>telltenGrundsätzen beteiligen.1) <strong>Hilfen</strong> zum Erwerb praktischer KenntnisseAls Le<strong>ist</strong>ungen der Eingliederungshilfe können <strong>Hilfen</strong> zum Erwerb praktischerKenntnisse und Fähigkeiten, die erforderlich und geeignet sind, <strong>behindert</strong>enMenschen die für sie erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zuermöglichen, gewährt werden. Hierzu zählen z.B. Fördermaßnahmen, die zu einermöglichst selbständigen Haushaltsführung und räumlichen Orientierung beitragen.2) Förderung der VerständigungBedürfen hör<strong>behindert</strong>e Menschen oder <strong>behindert</strong>e Menschen mit b<strong>es</strong>onders starkerBeeinträchtigung der Sprachfähigkeit auf Grund ihrer Behinderung zur Verständigungmit der Umwelt aus b<strong>es</strong>onderem Anlass der Hilfe Anderer, werden ihnen dieerforderlichen <strong>Hilfen</strong> zur Verfügung g<strong>es</strong>tellt oder angem<strong>es</strong>sene Aufwendungenhierfür erstattet. Übernommen werden z.B. die Kosten fürGebärdendolmetscherInnen, wenn gehörlosen Menschen nur so die Kommunikationmit einer Behörde möglich <strong>ist</strong>.3) <strong>Hilfen</strong> zum Wohnen<strong>Hilfen</strong> bei der B<strong>es</strong>chaffung, dem Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einerWohnung, die den b<strong>es</strong>onderen Bedürfnissen der <strong>behindert</strong>en Menschen entspricht,können ebenfalls im Rahmen der Eingliederungshilfe gewährt werden. Hierzu zähltz.B. der Bau einer Rampe, um <strong>es</strong> einem schwer<strong>behindert</strong>en Menschen zuermöglichen, mit seinem Rollstuhl allein die Wohnung zu erreichen. Bei den <strong>Hilfen</strong>zum Wohnen sind allerdings häufig andere Kostenträger (z.B. die Pflegekassen oderdie Integrationsämter) vorrangig für die Le<strong>ist</strong>ung zuständig (siehe dazu dieAusführungen in Kapitel K unter I).4) <strong>Hilfen</strong> in betreuten WohnmöglichkeitenAuch <strong>Hilfen</strong> zu selbstb<strong>es</strong>timmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten könnenvom Sozialhilfeträger erbracht werden. Hierbei handelt <strong>es</strong> sich z.B. um pädagogischeBetreuung zur Unterstützung im Alltag. Einzelheiten werden in Kapitel K unter II) 2)darg<strong>es</strong>tellt.Bund<strong>es</strong>verband für körper- und mehrfach<strong>behindert</strong>e Menschen, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf,www.bvkm.de23

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