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Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es - Autismus Karlsruhe eV

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A) Le<strong>ist</strong>ungen der KrankenversicherungDie Krankenkasse gewährt den Versicherten Le<strong>ist</strong>ungen zur Früherkennung undBehandlung von Krankheiten. Der Le<strong>ist</strong>ungsumfang der g<strong>es</strong>etzlichenKrankenversicherung <strong>ist</strong> im Sozialg<strong>es</strong>etzbuch V f<strong>es</strong>tgelegt.Bei den privaten Krankenkassen er<strong>gibt</strong> sich das Le<strong>ist</strong>ungsspektrum aus demjeweiligen Versicherungsvertrag. Die nachfolgende Übersicht b<strong>es</strong>chränkt sich auf dieLe<strong>ist</strong>ungen der g<strong>es</strong>etzlichen Krankenversicherung.I) ArzneimittelVersicherte haben Anspruch auf verschreibungspflichtige Arzneimittel. Medikamente,die in den Apotheken frei verkäuflich sind, können grundsätzlich nicht mehr zuLasten der Krankenkasse ärztlich verordnet werden. Von <strong>di<strong>es</strong>e</strong>m Grundsatz <strong>gibt</strong> <strong>es</strong>drei Ausnahmen. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind weiterhinverordnungsfähig:- für <strong>Kind</strong>er bis zum vollendeten 12. Lebensjahr,- für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18.Lebensjahr und- unabhängig vom Alter für Versicherte, wenn das Medikament als Standard-Therapie zur Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung erforderlich <strong>ist</strong>.Die Medikamente, die in letzterem Fall bei b<strong>es</strong>timmten Diagnosen ausnahmsweiseärztlich verordnet werden dürfen, sind in Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinienabschließend f<strong>es</strong>tgelegt. Aufgeführt sind dort z.B. Abführmittel zur Behandlung beiTumorleiden oder neurogener Darmlähmung sowie Antiseptika und Gleitmittel fürVersicherte mit Katheterisierung. Die L<strong>ist</strong>e wird ständig aktualisiert und <strong>ist</strong> im Internetunter www.g-ba.de abrufbar.Auch b<strong>es</strong>timmte verschreibungspflichtige Arzneimittel werden für Erwachsene nichtmehr von der Krankenversicherung bezahlt. Es handelt sich dabei z.B. umMedikamente zur Behandlung von Erkältungskrankheiten sowie Abführmittel.Für zahlreiche Arzneimittel gelten F<strong>es</strong>tbeträge. Übersteigt der Preis d<strong>es</strong>Medikaments den von den Krankenkassen f<strong>es</strong>tg<strong>es</strong>etzten Betrag, <strong>ist</strong> die Differenz vonden Versicherten zu zahlen.II) HeilmittelVersicherte können folgende Heilmittel beanspruchen:- Krankengymnastik (auch b<strong>es</strong>ondere Methoden, wie z.B. Bobath oder Vojta),- Ergotherapie,- Logopädie,- Massagen.Die Konduktive Förderung nach Petö und die Hippotherapie werden nicht von derKrankenkasse bezahlt.III) HilfsmittelAuch Hilfsmittel gehören zum Le<strong>ist</strong>ungsumfang der g<strong>es</strong>etzlichenKrankenversicherung. Typische Hilfsmittel sind z.B. Hörgeräte, Proth<strong>es</strong>en undRollstühle.Bund<strong>es</strong>verband für körper- und mehrfach<strong>behindert</strong>e Menschen, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf,www.bvkm.de5

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