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Zeitarbeit – Jobchance 2009 - Wirtschaftskammer Österreich

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16 Freitag,<br />

Ingrid<br />

Kuster<br />

Als Gastwirt habe ich eine<br />

Stelle für einen Abwäscher mit<br />

sehr guten Deutschkenntnissen<br />

ausgeschrieben. Wirft man mir<br />

zu Recht Diskriminierung vor?<br />

Ingrid Kuster: Nach<br />

dem Gleichbehandlungsgesetz<br />

unterliegt eine betrieblicheStellenausschrei-<br />

Diskriminierung<br />

bung dem Gebot der Gleichbehandlung.<br />

Das bedeutet<br />

nun für die gegebene Ausschreibung,<br />

dass diese deshalb<br />

diskriminierend ist, da<br />

sie nur den männlichen Begriff<br />

des Abwäschers verwendet<br />

und daher nicht<br />

geschlechtsneutral ist. Richtigerweise<br />

müsste das Inserat<br />

den Hinweis auf „eine/<br />

einen Abwäscher/in“ enthalten.<br />

Auch wird der Hinweis,<br />

dass „sehr gute“ Deutschkenntnisse<br />

vorausgesetzt<br />

werden, als diskriminierend<br />

gesehen, da für die Tätigkeit<br />

als Abwäscher/in wohl<br />

„gute“ Deutschkenntnisse<br />

ausreichen, um tätigkeitsspezifische<br />

Anweisungen zu<br />

verstehen. Das Inserat hätte<br />

daher lediglich auf „ausreichende“<br />

Deutschkenntnisse<br />

hinweisen dürfen. Beim erstmaligen<br />

Verstoß gegen das<br />

Gleichbehandlungsgebot erfolgt<br />

eine Verwarnung durch<br />

die Bezirksverwaltungsbehörde,<br />

bei weiteren Verstößen<br />

ist mit Geldstrafen bis<br />

360 Euro zu rechnen.<br />

Infos: Rechtsservice, Tel. 0316/601­601<br />

Globales Networking mit über sechs Millionen<br />

Geschäftsleuten in mehr als 200 Ländern<br />

weltweit kann auf Online­Plattformen<br />

wie der Web­Community Xing unter www.<br />

xing.com betrieben werden. Foto: bilderbox<br />

■<br />

Konkurs<br />

Aus­ und Absonderungsrechte im Falle<br />

eines Konkurses: Ein Konkurs dient<br />

nicht nur zur Vermeidung weiterer<br />

Schulden, sondern auch der prozentuell<br />

gleichmäßigen Befriedigung offener<br />

Forderungen von Gläubigern.<br />

Ungerechtfertigte Bevorzugungen<br />

werden dabei von einem Masseverwalter<br />

korrigiert. Diverse Sachen oder<br />

Service<br />

Foto: bilderbox<br />

Rechte können auf Grund von Aus­<br />

und Absonderungsrechten aus dem<br />

Konkursverfahren herausgenommen<br />

werden. Nähere Infos dazu gibt es online<br />

unter wko.at/stmk/rs.<br />

Betrugsbekämpfung<br />

Die KIAB (Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung)<br />

ist für die Betrugsbekämpfung<br />

zuständig. Sie<br />

stellt fest, ob illegal beschäftigte Arbeitnehmer<br />

eingesetzt werden, überprüft<br />

die ordnungsgemäße Einbehaltung<br />

und Abfuhr aller lohnabhängigen<br />

Abgaben, die Einhaltung der versicherungs­<br />

und melderechtlichen Bestimmungen<br />

der ASVG (Allgemeines<br />

„Unsere Firma <strong>–</strong> Unsere Zukunfts­Oase“:<br />

Seminar für KMU mit Günther Panhölzl.<br />

22. Jänner, 18 bis 22 Uhr, WK Graz. 39<br />

Euro für MG, 98 Euro für Nicht­MG, Fax<br />

0316/601­304. Foto: bilderbox<br />

„Bildungskarenz plus“: L<br />

„Bildungskarenz plus“ bindet<br />

bewährte Mitarbeiter auch<br />

bei sinkender Auslastung ans<br />

Unternehmen und ermöglicht<br />

kostengünstige Weiterbildung.<br />

Das AMS Steiermark finanziert<br />

das Einkommen der karenzierten<br />

Person in Form des<br />

Weiterbildungsgeldes in der<br />

Höhe des Arbeitslosengeldes,<br />

mindestens jedoch 14,53 Euro<br />

täglich. Die Unternehmen<br />

stimmen den Inhalt der beruflichen<br />

Qualifizierung mit den<br />

Mitarbeitern ab und übernehmen<br />

die Kosten der Weiterbildung.<br />

Das Land Steiermark refundiert<br />

den Unternehmen<br />

25 Prozent dieser Kosten, maximal<br />

1250 Euro pro Teilnehmer,<br />

wenn das Arbeitsverhält-<br />

nis nach der Karenzzeit fortgeführt<br />

wird (siehe dazu auch<br />

Seite 13: Thema Unternehmensstiftung).<br />

Darüber hinaus kann während<br />

der Bildungskarenz plus<br />

zwischen Unternehmen und<br />

Mitarbeiter eine geringfügige<br />

Beschäftigung oder ein Stipendium<br />

(bis max. 349,01 Euro)<br />

vereinbart werden, um finanzielle<br />

Einbußen der Mitarbeiter<br />

abzumildern. Während der<br />

Karenzzeit fallen für das Unternehmen<br />

keine Lohnkosten<br />

an. Das Dienstverhältnis wird<br />

während der Bildungskarenz<br />

plus nicht gelöst.<br />

Wer wird gefördert?<br />

Unternehmen, die das Modell<br />

„Bildungskarenz plus“ gewählt<br />

und vereinbart haben,<br />

um ihre Mitarbeiter trotz sinkender<br />

Auslastung während<br />

der Wirtschaftskrise im Unternehmen<br />

zu halten, und alle<br />

Qualifizierungsmaßnahmen,<br />

deren Inhalte die Unternehmen<br />

mit den Mitarbeitern abstimmen.<br />

Voraussetzungen<br />

Grundsatzvereinbarung<br />

„Bildungskarenz plus“ (Karenzvereinbarung,Vereinbarung<br />

der Ausbildungsdauer<br />

und -inhalte) zwischen Mitarbeiter<br />

und Unternehmen auf<br />

Basis der entsprechenden Bestimmungen<br />

des AMS, Nachweis<br />

des gewährten Weiterbildungsgeldes,<br />

Nachweis der erfolgreich<br />

abgelegten Qualifizierungsmaßnahme,<br />

Vorlage<br />

des Einzahlungsbeleges, Antragstellung<br />

frühestens vier Monate,<br />

spätestens jedoch sechs<br />

Monate nach Beendigung der<br />

vereinbarten Bildungskarenz,<br />

■ Sozialversicherungsrecht), die Anzei­<br />

Foto: bilderbox<br />

gepflichten des Arbeitslosenversicherungsgesetzes<br />

und kontrolliert die<br />

Entsendung von Arbeitnehmern nach<br />

<strong>Österreich</strong>. Mit welchen Kompetenzen,<br />

Rechten und Möglichkeiten die Organe<br />

der KIAB ausgestattet sind und Tipps<br />

für den Umgang mit den Kontrollorganen<br />

im Fall einer Überprüfung sind<br />

im Newsletter des Rechtsservice online<br />

unter wko.at/stmk/rs nachzulesen.<br />

16. Jänner <strong>2009</strong>

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