Zeitarbeit – Jobchance 2009 - Wirtschaftskammer Österreich
Zeitarbeit – Jobchance 2009 - Wirtschaftskammer Österreich
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16 Freitag,<br />
Ingrid<br />
Kuster<br />
Als Gastwirt habe ich eine<br />
Stelle für einen Abwäscher mit<br />
sehr guten Deutschkenntnissen<br />
ausgeschrieben. Wirft man mir<br />
zu Recht Diskriminierung vor?<br />
Ingrid Kuster: Nach<br />
dem Gleichbehandlungsgesetz<br />
unterliegt eine betrieblicheStellenausschrei-<br />
Diskriminierung<br />
bung dem Gebot der Gleichbehandlung.<br />
Das bedeutet<br />
nun für die gegebene Ausschreibung,<br />
dass diese deshalb<br />
diskriminierend ist, da<br />
sie nur den männlichen Begriff<br />
des Abwäschers verwendet<br />
und daher nicht<br />
geschlechtsneutral ist. Richtigerweise<br />
müsste das Inserat<br />
den Hinweis auf „eine/<br />
einen Abwäscher/in“ enthalten.<br />
Auch wird der Hinweis,<br />
dass „sehr gute“ Deutschkenntnisse<br />
vorausgesetzt<br />
werden, als diskriminierend<br />
gesehen, da für die Tätigkeit<br />
als Abwäscher/in wohl<br />
„gute“ Deutschkenntnisse<br />
ausreichen, um tätigkeitsspezifische<br />
Anweisungen zu<br />
verstehen. Das Inserat hätte<br />
daher lediglich auf „ausreichende“<br />
Deutschkenntnisse<br />
hinweisen dürfen. Beim erstmaligen<br />
Verstoß gegen das<br />
Gleichbehandlungsgebot erfolgt<br />
eine Verwarnung durch<br />
die Bezirksverwaltungsbehörde,<br />
bei weiteren Verstößen<br />
ist mit Geldstrafen bis<br />
360 Euro zu rechnen.<br />
Infos: Rechtsservice, Tel. 0316/601601<br />
Globales Networking mit über sechs Millionen<br />
Geschäftsleuten in mehr als 200 Ländern<br />
weltweit kann auf OnlinePlattformen<br />
wie der WebCommunity Xing unter www.<br />
xing.com betrieben werden. Foto: bilderbox<br />
■<br />
Konkurs<br />
Aus und Absonderungsrechte im Falle<br />
eines Konkurses: Ein Konkurs dient<br />
nicht nur zur Vermeidung weiterer<br />
Schulden, sondern auch der prozentuell<br />
gleichmäßigen Befriedigung offener<br />
Forderungen von Gläubigern.<br />
Ungerechtfertigte Bevorzugungen<br />
werden dabei von einem Masseverwalter<br />
korrigiert. Diverse Sachen oder<br />
Service<br />
Foto: bilderbox<br />
Rechte können auf Grund von Aus<br />
und Absonderungsrechten aus dem<br />
Konkursverfahren herausgenommen<br />
werden. Nähere Infos dazu gibt es online<br />
unter wko.at/stmk/rs.<br />
Betrugsbekämpfung<br />
Die KIAB (Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung)<br />
ist für die Betrugsbekämpfung<br />
zuständig. Sie<br />
stellt fest, ob illegal beschäftigte Arbeitnehmer<br />
eingesetzt werden, überprüft<br />
die ordnungsgemäße Einbehaltung<br />
und Abfuhr aller lohnabhängigen<br />
Abgaben, die Einhaltung der versicherungs<br />
und melderechtlichen Bestimmungen<br />
der ASVG (Allgemeines<br />
„Unsere Firma <strong>–</strong> Unsere ZukunftsOase“:<br />
Seminar für KMU mit Günther Panhölzl.<br />
22. Jänner, 18 bis 22 Uhr, WK Graz. 39<br />
Euro für MG, 98 Euro für NichtMG, Fax<br />
0316/601304. Foto: bilderbox<br />
„Bildungskarenz plus“: L<br />
„Bildungskarenz plus“ bindet<br />
bewährte Mitarbeiter auch<br />
bei sinkender Auslastung ans<br />
Unternehmen und ermöglicht<br />
kostengünstige Weiterbildung.<br />
Das AMS Steiermark finanziert<br />
das Einkommen der karenzierten<br />
Person in Form des<br />
Weiterbildungsgeldes in der<br />
Höhe des Arbeitslosengeldes,<br />
mindestens jedoch 14,53 Euro<br />
täglich. Die Unternehmen<br />
stimmen den Inhalt der beruflichen<br />
Qualifizierung mit den<br />
Mitarbeitern ab und übernehmen<br />
die Kosten der Weiterbildung.<br />
Das Land Steiermark refundiert<br />
den Unternehmen<br />
25 Prozent dieser Kosten, maximal<br />
1250 Euro pro Teilnehmer,<br />
wenn das Arbeitsverhält-<br />
nis nach der Karenzzeit fortgeführt<br />
wird (siehe dazu auch<br />
Seite 13: Thema Unternehmensstiftung).<br />
Darüber hinaus kann während<br />
der Bildungskarenz plus<br />
zwischen Unternehmen und<br />
Mitarbeiter eine geringfügige<br />
Beschäftigung oder ein Stipendium<br />
(bis max. 349,01 Euro)<br />
vereinbart werden, um finanzielle<br />
Einbußen der Mitarbeiter<br />
abzumildern. Während der<br />
Karenzzeit fallen für das Unternehmen<br />
keine Lohnkosten<br />
an. Das Dienstverhältnis wird<br />
während der Bildungskarenz<br />
plus nicht gelöst.<br />
Wer wird gefördert?<br />
Unternehmen, die das Modell<br />
„Bildungskarenz plus“ gewählt<br />
und vereinbart haben,<br />
um ihre Mitarbeiter trotz sinkender<br />
Auslastung während<br />
der Wirtschaftskrise im Unternehmen<br />
zu halten, und alle<br />
Qualifizierungsmaßnahmen,<br />
deren Inhalte die Unternehmen<br />
mit den Mitarbeitern abstimmen.<br />
Voraussetzungen<br />
Grundsatzvereinbarung<br />
„Bildungskarenz plus“ (Karenzvereinbarung,Vereinbarung<br />
der Ausbildungsdauer<br />
und -inhalte) zwischen Mitarbeiter<br />
und Unternehmen auf<br />
Basis der entsprechenden Bestimmungen<br />
des AMS, Nachweis<br />
des gewährten Weiterbildungsgeldes,<br />
Nachweis der erfolgreich<br />
abgelegten Qualifizierungsmaßnahme,<br />
Vorlage<br />
des Einzahlungsbeleges, Antragstellung<br />
frühestens vier Monate,<br />
spätestens jedoch sechs<br />
Monate nach Beendigung der<br />
vereinbarten Bildungskarenz,<br />
■ Sozialversicherungsrecht), die Anzei<br />
Foto: bilderbox<br />
gepflichten des Arbeitslosenversicherungsgesetzes<br />
und kontrolliert die<br />
Entsendung von Arbeitnehmern nach<br />
<strong>Österreich</strong>. Mit welchen Kompetenzen,<br />
Rechten und Möglichkeiten die Organe<br />
der KIAB ausgestattet sind und Tipps<br />
für den Umgang mit den Kontrollorganen<br />
im Fall einer Überprüfung sind<br />
im Newsletter des Rechtsservice online<br />
unter wko.at/stmk/rs nachzulesen.<br />
16. Jänner <strong>2009</strong>