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ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - Deutsch-Indonesische ...

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erste 40.000 S$folgende 40.000 S$erste 80.000 S$folgende 80.000 S$erste 160.000 S$folgende 160.000 S$erste 320.000 S$über 320.000S$ hinausgehendesEinkommen-8,50%-14%-17%-20%900 S$3.400 S$4.300 S$11.200 S$15.500 S$27.200 S$42.700 S$Für das Steuerjahr 2009 profitieren Steuerzahler von einem Steuernachlass von 20%mit einer Kappungsgrenze von 2000 S$.Die Körperschaftsteuer wird vom Steuerjahr 2008 an mit einem Satz von 18 % erhoben.Zum Steuerjahr 2010 wird der Satz auf 17% abgesenkt. Das Einkommen vor Steuernunterliegt bis zu einem Wert von 300.000 S$ besonderen Freistellungsregelungen. Sowerden bei den ersten 10.000 S$ 75% von der Steuer freigestellt, bei den folgenden290.000 S$ werden nur 50% steuerlich angerechnet, so dass bei einem Einkommen von300.000 S$ ein Betrag von 152.500 S$ von der Besteuerung freigestellt ist.Vom 1.7.2007 an hat sich der Mehrwertsteuersatz (Goods and Service Tax, GST) inSingapur von bis dato 5% auf 7% erhöht. Eine entsprechende Änderung des Goods andServices Tax Act (Chapter 117A) ist am 1.7.2007 in Kraft getreten. Mehrwertsteuerfällt an bei der Veräußerung von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen.Warenexporte und internationale Dienstleistungen sowie Transportdienstleistungenunterliegen einem Nullsteuersatz. Steuerschuldner ist regelmäßig der <strong>zur</strong>Mehrwertsteuer angemeldete Veräußerer oder der Dienstleistungserbringer.Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von über einer Million S$ müssen sich beimComptroller of GST registrieren. Es besteht die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.RechtsverfolgungDie Zivilgerichtsbarkeit unterteilt sich in die Subordinate Courts und den SupremeCourt of Judicature.Zu den Subordinate Courts gehören Magistrate Courts, District Courts und Small ClaimsTribunals, deren erstinstanzliche Zuständigkeiten nach Streitwerten voneinanderabgegrenzt werden. Die Court Dispute Resolution bietet zudem die Möglichkeitaußergerichtlicher Streitbeilegung vor einem District Judge.Der Supreme Court of Judicature besteht bei Zivilrechtsstreitigkeiten aus zweiGerichten, dem High Court und dem Court of Appeal. Der High Court ist u.a. inhandels- und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten sowie grundsätzlich ab einemStreitwert von 250.000 S$ ausschließlich erstinstanzlich zuständig. Überdies ist derHigh Court Berufungsgericht. Der Court of Appeal ist das höchste Rechtsmittelgericht.<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> Geschäftstätigkeit 75

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