12.07.2015 Aufrufe

ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - Deutsch-Indonesische ...

ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - Deutsch-Indonesische ...

ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - Deutsch-Indonesische ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

gemeinsamen Interesses gekennzeichnet. Durch den Kooperationsvertrag wird keineeigene Rechtspersönlichkeit gegründet und die Vertragsparteien bleiben rechtlichselbstständig. Damit haften sie für aus dem Kooperationsvertrag resultierendeVerbindlichkeiten, insbesondere auch steuerrechtlich, im Rahmen ihrer bestehendenForm.Mangels detaillierter rechtlicher Rahmenbedingungen wird der Vorteil der vertraglichbedingten Flexibilität eines BCC durch das hohe Mass an rechtlichen„Graubereichen“ aufgewogen und die Verwendung dieser Investitionsform bleibtüblicher Weise auf die Wirtschaftsbereiche beschränkt, in denen diese Investitionsformzwingend vorgeschrieben ist.Limited Liability Company ( Co., Ltd.)Die Co., Ltd. kann mit einer deutschen GmbH verglichen werden und stellt inzwischendie wichtigste Unternehmensform für ausländische Investoren in Vietnam dar. Andersals der BCC verleiht das Gesetz der Co., Ltd. den Status einer selbstständigenjuristischen Person, deren Haftung auf das registrierte Haftungskapital beschränkt ist.Vorschriften <strong>zur</strong> Mindestkapitalisierung existieren nur für bestimmteWirtschaftsbereiche (Versicherungen, Broker, etc.). Von einer Unterkapitalisierung istim Hinblick auf den Ermessensspielraum der für Gründungsanträge zuständigenBehörden jedoch ab<strong>zur</strong>aten.Die Gründung kann durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personenerfolgen. Neben der Möglichkeit eines „Joint Ventures“, d.h. desgesellschaftsrechtlichen Zusammenschlusses vietnamesischer und ausländischerRechtspersönlichkeiten, besteht auch die Möglichkeit der Gründung einer Co., Ltd.,deren Anteile vollständig in ausländischer Hand gehalten werden (sog. 100 % Foreign-Owned-Enterprise). Trotz der Vorteile eines „Joint Ventures“, die darin zu sehen sind,dass der Zugriff auf ein gewachsenes Beziehungsnetzwerk und der Zugriff aufNutzungsrechte an Grund und Boden erleichtert werden, wird gleichwohl aufgrund derLiberalisierung des Investitionsrechts sowie des gewachsenen Beratungsmarktes reinausländischen Tochtergesellschaften der Vorzug gegeben.Oberstes Organ der Ltd. ist die Gesellschafterversammlung („Members´ Council“), inder die grundsätzlichen Entscheidungen der Gesellschaft getroffen werden. DieGesellschafterversammlung ernennt <strong>zur</strong> Führung einen Vorsitzenden sowie einenrechtlichen Stellvertreter der Gesellschaft, üblicher Weise der General Director (oderDirector). Eine Personalunion ist möglich wobei jedoch beachtet werden muss, dassder rechtliche Stellvertreter in Vietnam ansässig sein muss, während dies für denVorsitzenden der Gesellschafterversammlung nicht zwingend ist.Representative Office (Rep. Office)Das Geschäftsfeld von Repräsentanzen („Rep. Office“) ist auf indirekte geschäftlicheTätigkeiten (Kontaktpflege, Informationsbeschaffung, Markterforschung) beschränkt.Eine Repräsentanz stellt keine juristische Person dar, ist von der Muttergesellschaft(die mindestens 1 Jahr registriert sein muss) abhängig und kann im eigenen Namen nurin eingeschränktem Umfang Verträge abschließen, nämlich insbesondere <strong>zur</strong>Anmietung von Räumlichkeiten und <strong>zur</strong> Anstellung von Personal.<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> Geschäftstätigkeit 100

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!