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Kalkuliertes Risiko - WIM-Magazin

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lange das Wertguthaben noch für eine bezahlte<br />

Freistellung verwendet werden kann, sind<br />

Einzahlungen in beliebiger Höhe möglich.<br />

Die Grenze für den verpfl ichtenden Insolvenzschutz<br />

wurde auf die einfache monatliche<br />

Bezugsgröße gemäß Sozialgesetzbuch<br />

(SGB) gesenkt: Arbeitgeber müssen Wertguthaben<br />

jetzt schon ab einem Wert von derzeit<br />

2 520 Euro (alte Bundesländer) bzw.<br />

2 135 Euro (neue Bundesländer)<br />

gegen das <strong>Risiko</strong> der Insolvenz<br />

absichern.<br />

Das Wertguthaben<br />

ist durch<br />

eine dop-<br />

Haben Sie alle<br />

Chancen und Risiken<br />

Ihres Unternehmens<br />

im Blick?<br />

Als Unternehmer kennen Sie Ihre Firma am besten. Aber<br />

manchmal sind neue wirtschaftliche Möglichkeiten ebenso<br />

schwer zu erkennen wie gefährliche Risiken. Gut, wenn Sie einen<br />

Partner an ihrer Seite haben, der Ihren Blick dafür schärft und<br />

Sie auch in allen weiteren wirtschaftlichen Fragen kompetent<br />

und vorausschauend betreut. Der Ihnen mit umfassender<br />

Branchenkompetenz und exzellenten Lösungen hilft, in einem<br />

wettbewerbs intensiven Umfeld erfolgreich zu sein. Einen Partner<br />

wie PricewaterhouseCoopers.<br />

www.pwc.de<br />

SPECIAL: FINANZIERUNG | VERSICHERUNGEN<br />

pelhändige Treuhand oder ein gleichwertiges<br />

Sicherungsmodell zu schützen. Wird bei einer<br />

Betriebsprüfung ein mangelnder Insolvenzschutz<br />

nachgewiesen und der Arbeitgeber<br />

reagiert nicht, muss das Wertkonto<br />

rückabgewickelt werden.<br />

Aktienanteil begrenzt<br />

Eine Anlage in Aktien oder Aktienfonds ist<br />

grundsätzlich nur noch bis zu einer Höhe<br />

von 20 Prozent des Wertguthabens zulässig.<br />

Zusätzlich muss zum Zeitpunkt der planmäßigen<br />

Inanspruchnahme mindestens das eingezahlte<br />

Kapital zur Verfügung stehen (Werterhaltungsgarantie).<br />

Diese Garantie wird<br />

allerdings nicht für den Störfall (z.B. vorzeitiges<br />

Ausscheiden) gefordert.<br />

Ab dem 1. Juli 2009 soll die Portabilität<br />

von Wertguthaben verbessert<br />

werden. Wechselt ein<br />

Arbeitnehmer die Stelle und<br />

der neue Arbeitgeber ist nicht<br />

bereit, das Wertguthaben<br />

zu übernehmen,<br />

kann er verlangen,<br />

dass sein Guthaben<br />

auf die Deutsche<br />

Rentenversicherung<br />

Markus Kirner ist Vorstand der<br />

Union Freier Berufe und Mittelständischer Dolgatshjov/Fotolia.com<br />

Unternehmen UFB : UMU AG in Nürnberg Lev<br />

Bund übertragen (markus.kirner@ufb-umu.de).<br />

Foto:<br />

Kontakt<br />

PricewaterhouseCoopers AG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Theresienstraße 9<br />

90403 Nürnberg<br />

Thomas Hartmann<br />

Tel.: +49 911 94985-210<br />

E-Mail: thomas.hartmann@de.pwc.com<br />

wird. Voraussetzung: Das Guthaben übersteigt<br />

das Sechsfache der monatlichen SGB-<br />

Bezugsgröße (2009: 15 120 Euro in den alten<br />

Bundesländern bzw. 12 810 Euro in den neuen<br />

Bundesländern).<br />

Die Möglichkeit, Wertguthaben sozialversicherungsfrei<br />

in die betriebliche Altersversorgung<br />

(bAV) zu überführen, wurde gestrichen.<br />

Damit soll eine klarere Trennung<br />

zwischen bAV und Wertkonten erreicht werden.<br />

Begründet wird dieser Schritt damit,<br />

dass eine zunehmende Anzahl an Wertguthaben<br />

entgegen der Absicht des Gesetzgebers<br />

nur deshalb angespart wurde, um sie später<br />

in die bAV zu überführen.<br />

Das neue Flexi-II-Gesetz soll steuerlich<br />

durch ein schon lange erwartetes Schreiben<br />

des Bundesfi nanzministeriums (BMF) fl ankiert<br />

werden. Bislang gibt es nur einen Entwurf<br />

dieses Schreibens. Bekannt ist, dass das<br />

Ministerium steuerfreie Einzahlungen für<br />

Organe von Körperschaften in ein Wertkonto<br />

nicht mehr anerkennen wird. Dazu zählen<br />

insbesondere Geschäftsführer einer GmbH<br />

und Vorstände einer Aktiengesellschaft. ■<br />

© 2009. PricewaterhouseCoopers bezeichnet die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die anderen selbstständigen und rechtlich<br />

unabhängigen Mitgliedsfirmen der PricewaterhouseCoopers International Limited.<br />

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