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d eutschland-rund brief - Der Deutsche Naturschutzring - beim DNR

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Energie, Industrie ����<br />

Industrie lässt Vereinbarung<br />

für Johannesburg platzen<br />

BDI will doch keine höheren Umweltstandards<br />

bei Auslandsinvestitionen<br />

Mehrere Monate verhandelten die Bundesregierung<br />

und Vertreter aus der Privatwirtschaft<br />

und der Zivilgesellschaft um<br />

soziale und ökologische Mindeststandards<br />

bei Auslandsdirektinvestitionen. Dieses<br />

Projekt sollte ein deutsches Vorzeigeobjekt<br />

in Johannesburg im Rahmen der<br />

sogenannten Typ-II-Partnerschaftsinitiativen<br />

werden, die auf freiwilligen<br />

Vereinbarungen zwischen Regierungen,<br />

Industrie und zivilgesellschaftlichen Akteuren<br />

beruhen. Nun ist alles am Widerstand<br />

der Industrie gescheitert. <strong>Der</strong> Bundesverband<br />

der <strong>Deutsche</strong>n Industrie (BDI) hat<br />

seine Unterschrift verweigert.<br />

Die Weigerung ist auf scharfe Kritik von<br />

Umwelt- und Entwicklungsorganisationen<br />

gestoßen, die sich im Rahmen des 18<br />

Monate dauernden Prozesses auf eine<br />

Reihe von Zugeständnissen eingelassen<br />

hatten. Nichtregierungsorganisationen<br />

(NRO) fordern nun von der Regierung, die<br />

notwendigen Regeln zu setzen. Auf Kritik<br />

stiess auch die Vorgehensweise des BDI,<br />

der seine DialogparterInnen nicht einmal<br />

persönlich über seinen Ausstieg informierte<br />

- die NRO-VertreterInnen erfuhren es<br />

aus der Presse.<br />

Die G<strong>rund</strong>sätze, die erarbeitet werden<br />

sollten, wären ein erster Schritt gewesen,<br />

um deutsche Unternehmen zu verpflichten,<br />

in ihren Auslandsinvestitionen über<br />

das Umweltrecht des Gastlandes hinauszugehen<br />

und höhere Standards zu setzen.<br />

Statt auf isolierte positive Einzelbeispiele<br />

aus ihrer Unternehmenspraxis zu<br />

verweisen, so ein BUND-Vertreter, hätten<br />

die Unternehmen mit den G<strong>rund</strong>sätzen<br />

zeigen können, dass sie gewillt sind, ihre<br />

Praxis weltweit zu verbessern und nicht<br />

mit unterschiedlichen Maßstäben zu messen.<br />

Bereits im Vorfeld hatten die Umwelt- und<br />

Entwicklungsverbände allerdings betont,<br />

dass sie die Initiative des BMU zwar begrüßten,<br />

sich aber zusätzlich zu den<br />

freiwilligen G<strong>rund</strong>sätzen weiter gehende<br />

zwischenstaatliche Regeln für transnational<br />

agierende Unternehmen wünschten.<br />

��<br />

16�� <strong>DNR</strong> D<strong>eutschland</strong>-Rund<strong>brief</strong> 08.02<br />

Protest gegen Energie-<br />

Kampagnen der Opposition<br />

<strong>Der</strong> BUND hat in Dresden gegen die mangelnde<br />

Klimaschutzpolitik der Oppositionsparteien<br />

protestiert. Mit Großplakaten wie<br />

"Gegen Treibhausgase helfen keine Deiche!"<br />

kritisierten die Aktivisten deren<br />

Umweltpolitik. Bemängelt werden vor<br />

allem die wiederholt gestarteten Kampagnen<br />

gegen die stärkere Förderung erneuerbarer<br />

Energien und die Ökosteuer.<br />

Diese Politik sei angesichts zunehmender<br />

Wetterextreme und Hochwasserkatastrophen<br />

völlig verfehlt. Energiesparmaßnahmen<br />

und dem Ausbau erneuerbarer Energien<br />

müsse jetzt neuer Schub gegeben<br />

werden. �<br />

Bundesgerichtshof entscheidet<br />

für umweltfreundliche Energie<br />

G<strong>rund</strong>stückskäufer müssen Fernwärme<br />

aus kommunalem BHKW beziehen<br />

Eine Gemeinde darf die Käufer von kommunalen<br />

G<strong>rund</strong>stücken in einem Neubaugebiet<br />

zum Bezug von Fernwärme aus<br />

dem gemeindeeigenen Blockheizkraftwerk<br />

(BHKW) verpflichten. Das hat der Kartellsenat<br />

des Bundesgerichtshofs (BGH) in<br />

Karlsruhe im Juli entschieden. Die Richter<br />

wiesen damit in letzter Instanz eine Klage<br />

des Brennstoffhandel-Verbandes ab.<br />

Dieser hatte das Verhalten der Gemeinde<br />

Börnsen in Schleswig-Holstein in zwei<br />

Instanzen erfolgreich als wettbewerbswidrig<br />

beanstandet. <strong>Der</strong> BGH-Kartellsenat<br />

teilte als Begründung mit, wenn die Gemeinde<br />

durch ihre Beteiligung an einem<br />

BHKW Aufgaben der Daseinsvorsorge<br />

wahrnehme, liege keine Vorzugsstellung<br />

der öffentlichen Hand vor. ��<br />

Energiewirtschaftsgesetz:<br />

Bundesrat fürchtet Monopole<br />

<strong>Der</strong> Bundesrat hat den vom Bundestag<br />

angenommenen Einigungsvorschlag des<br />

Vermittlungsausschusses zur Neuregelung<br />

des Energiewirtschaftsrechts abgelehnt.<br />

Das Gesetz enthalte "Vermutungsregelungen",<br />

mit denen der kartellbehördliche<br />

Handlungsspielraum im Bereich der<br />

Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende<br />

Energieversorgungsunternehmen<br />

zu sehr eingeschränkt werde. Die Verbändevereinbarungen<br />

Strom und Gas der<br />

Versorgungsunternehmen seien hierdurch<br />

hinsichtlich der Kalkulation der Netznutzungsentgelte<br />

weitestgehend einer kartellrechtlichen<br />

Kontrolle entzogen, urteilte die<br />

Länderkammer. Eine faktische Festschreibung<br />

der Netznutzungsentgelte in den<br />

Bereichen Strom und Gas sei somit zu<br />

befürchten, die die Funktionsfähigkeit des<br />

Wettbewerbs erheblich beeinträchtigen<br />

würde. Dies sei auch im Hinblick auf den<br />

internationalen Wettbewerb schädlich und<br />

daher nicht zu rechtfertigen. ��

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