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d eutschland-rund brief - Der Deutsche Naturschutzring - beim DNR

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Tierschutz ����<br />

Kampfhundeverordnung von<br />

Niedersachsen nichtig<br />

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts<br />

ist Signal für andere Bundesländer<br />

Es gibt keine wissenschaftlichen Belege<br />

dafür, dass von bestimmten Hunderassen<br />

eine erhöhte Gefahr ausgeht. Mit dieser<br />

Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht<br />

in Berlin im Juli die Landeshundeverordnung<br />

von Niedersachsen für nichtig<br />

erklärt. Das Urteil bestätigt die vom <strong>Deutsche</strong>n<br />

Tierschutzbund vertretene Position.<br />

Zugleich stellt es ein Signal für andere<br />

Bundesländer dar und macht den Weg frei<br />

für eine bundeseinheitliche Regelung, wie<br />

sie der Tierschutzbund seit langem fordert.<br />

Die Gefährlichkeit von Hunden, so das<br />

Bundesverwaltungsgericht, könne nicht<br />

allein an ihrer Rassezugehörigkeit festgemacht<br />

werden. Vielmehr komme auch<br />

anderen Ursachen wie der Erziehung und<br />

Ausbildung des Hundes sowie der Eignung<br />

des Halters maßgebliche Bedeutung<br />

zu. <strong>Der</strong> bloße Verdacht allein rechtfertige<br />

das behördliche Vorgehen nicht.<br />

„Wir haben schon immer gesagt, dass die<br />

Gefährlichkeit eines Hundes nicht an der<br />

Rasse festgemacht werden kann“,<br />

kommentiert Wolfgang Apel, Präsident des<br />

<strong>Deutsche</strong>n Tierschutzbundes, das Urteil.<br />

Maßnahmen, die pauschal bei der Rassezugehörigkeit<br />

ansetzten, gingen "an der<br />

Sache vorbei". Die Kampfhundeverordnungen<br />

mit ihren Rasselisten hätten keine<br />

wissenschaftlichen G<strong>rund</strong>lage, sagte Apel.<br />

Andere Bundesländer wie Nordrhein-<br />

Westfalen, Hessen oder Brandenburg, die<br />

sich ebenfalls auf Rasselisten stützen,<br />

sollten angesichts dessen ihre Verordnungen<br />

überdenken. <strong>Der</strong> Tierschutzbund<br />

forderte einen "Runden Tisch", um ein<br />

bundesweit einheitliches Heimtiergesetz<br />

festzuschreiben, "das dem Schutz von<br />

Mensch und Tier gleichermaßen angemessen<br />

ist". �<br />

34�� <strong>DNR</strong> D<strong>eutschland</strong>-Rund<strong>brief</strong> 08.02<br />

Mit einem solchen Gesetz, das der Tierschutzbund<br />

seit 1990 fordert, sollen<br />

bestehende Gesetzeslücken bei Zucht,<br />

Haltung, Handel und Import von Tieren<br />

geschlossen werden. Einen zentralen<br />

Bestandteil hierbei bilden Zuchtkontrollen:<br />

Vor der Zuchtzulassung sollen die Tiere<br />

eine Wesens- und Gesundheitsprüfung<br />

ablegen müssen. Wichtig ist nach Ansicht<br />

des Tierschutzbundes auch, dass die<br />

Hunde den sozialen Umgang mit Artgenossen,<br />

anderen Tieren und Menschen<br />

erlernen. Eine Ausbildung mit abschließender<br />

Begleithundeprüfung bildet daher<br />

eine weitere Forderung. Da die Bedeutung<br />

von Haltungsfehlern für die Auslösung von<br />

Aggressivität bei Hunden nachgewiesen<br />

sei, sollten auch die Hundehalter über<br />

entsprechende Sachkenntnisse verfügen.<br />

Durch einen Sachkundenachweis sollten<br />

die Hundehalter belegen, dass sie wissen,<br />

wie sie ihr Tier artgerecht halten und<br />

versorgen können. Diese Maßnahmen<br />

stellten einen präventiven Schutz von<br />

Mensch und Hund vor Missbrauch dar, so<br />

der Tierschutzbund. Ergänzt werden soll<br />

der Maßnahmenkatalog durch eine Registrierpflicht<br />

für alle Hunde, um den Behörden<br />

ein Instrument zur Umsetzung der<br />

tierschutzrechtlichen Maßnahmen zu<br />

geben. ��<br />

Gastautorin: Heidrun Betz,<br />

<strong>Deutsche</strong>r Tierschutzbund<br />

"Hühnerbaron" Pohlmann<br />

erneut angezeigt<br />

<strong>Der</strong> <strong>Deutsche</strong> Tierschutzbund hat Strafanzeige<br />

gegen den als "Hühnerbaron" bekannten<br />

Eierproduzenten Anton Pohlmann<br />

gestellt. Pohlmann soll während seiner<br />

Bewährungszeit ständig gegen den Tierschutz<br />

verstoßen haben. Pohlmann war<br />

1996 unter anderem wegen Tierquälerei<br />

zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, 31<br />

Millionen Mark Geldstrafe und einem<br />

lebenslangen Tierhalteverbot verurteilt<br />

worden. Seitdem tätigte der aus dem<br />

Landkreis Vechta stammende Unternehmer<br />

seine Geschäfte vornehmlich in den<br />

USA. Sein Konzern "Buckeye Egg" wuchs<br />

nach Angaben des Tierschutzbundes zum<br />

größten Eierproduzenten der Vereinigten<br />

Staaten heran. Auch in den USA sei Pohlmann<br />

mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt<br />

geraten. Pohlmann habe deshalb im Mai<br />

dieses Jahres die USA verlassen. Verurteilungen<br />

und Schadenersatzansprüche<br />

wegen Gewässerverunreinigungen, illegaler<br />

Entsorgung von Hühnerkadavern und<br />

fehlender Baugenehmigungen gegen ihn<br />

hätten sich seit 1996 auf 24 Millionen<br />

Dollar summiert. Laut Tierschutzbund will<br />

Pohlmann nun in Tschechien und Ungarn<br />

"gigantische Legebatterien" für 1,8 Millionen<br />

Hühner errichten. ��

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