d eutschland-rund brief - Der Deutsche Naturschutzring - beim DNR
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Tierschutz ����<br />
Kampfhundeverordnung von<br />
Niedersachsen nichtig<br />
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts<br />
ist Signal für andere Bundesländer<br />
Es gibt keine wissenschaftlichen Belege<br />
dafür, dass von bestimmten Hunderassen<br />
eine erhöhte Gefahr ausgeht. Mit dieser<br />
Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht<br />
in Berlin im Juli die Landeshundeverordnung<br />
von Niedersachsen für nichtig<br />
erklärt. Das Urteil bestätigt die vom <strong>Deutsche</strong>n<br />
Tierschutzbund vertretene Position.<br />
Zugleich stellt es ein Signal für andere<br />
Bundesländer dar und macht den Weg frei<br />
für eine bundeseinheitliche Regelung, wie<br />
sie der Tierschutzbund seit langem fordert.<br />
Die Gefährlichkeit von Hunden, so das<br />
Bundesverwaltungsgericht, könne nicht<br />
allein an ihrer Rassezugehörigkeit festgemacht<br />
werden. Vielmehr komme auch<br />
anderen Ursachen wie der Erziehung und<br />
Ausbildung des Hundes sowie der Eignung<br />
des Halters maßgebliche Bedeutung<br />
zu. <strong>Der</strong> bloße Verdacht allein rechtfertige<br />
das behördliche Vorgehen nicht.<br />
„Wir haben schon immer gesagt, dass die<br />
Gefährlichkeit eines Hundes nicht an der<br />
Rasse festgemacht werden kann“,<br />
kommentiert Wolfgang Apel, Präsident des<br />
<strong>Deutsche</strong>n Tierschutzbundes, das Urteil.<br />
Maßnahmen, die pauschal bei der Rassezugehörigkeit<br />
ansetzten, gingen "an der<br />
Sache vorbei". Die Kampfhundeverordnungen<br />
mit ihren Rasselisten hätten keine<br />
wissenschaftlichen G<strong>rund</strong>lage, sagte Apel.<br />
Andere Bundesländer wie Nordrhein-<br />
Westfalen, Hessen oder Brandenburg, die<br />
sich ebenfalls auf Rasselisten stützen,<br />
sollten angesichts dessen ihre Verordnungen<br />
überdenken. <strong>Der</strong> Tierschutzbund<br />
forderte einen "Runden Tisch", um ein<br />
bundesweit einheitliches Heimtiergesetz<br />
festzuschreiben, "das dem Schutz von<br />
Mensch und Tier gleichermaßen angemessen<br />
ist". �<br />
34�� <strong>DNR</strong> D<strong>eutschland</strong>-Rund<strong>brief</strong> 08.02<br />
Mit einem solchen Gesetz, das der Tierschutzbund<br />
seit 1990 fordert, sollen<br />
bestehende Gesetzeslücken bei Zucht,<br />
Haltung, Handel und Import von Tieren<br />
geschlossen werden. Einen zentralen<br />
Bestandteil hierbei bilden Zuchtkontrollen:<br />
Vor der Zuchtzulassung sollen die Tiere<br />
eine Wesens- und Gesundheitsprüfung<br />
ablegen müssen. Wichtig ist nach Ansicht<br />
des Tierschutzbundes auch, dass die<br />
Hunde den sozialen Umgang mit Artgenossen,<br />
anderen Tieren und Menschen<br />
erlernen. Eine Ausbildung mit abschließender<br />
Begleithundeprüfung bildet daher<br />
eine weitere Forderung. Da die Bedeutung<br />
von Haltungsfehlern für die Auslösung von<br />
Aggressivität bei Hunden nachgewiesen<br />
sei, sollten auch die Hundehalter über<br />
entsprechende Sachkenntnisse verfügen.<br />
Durch einen Sachkundenachweis sollten<br />
die Hundehalter belegen, dass sie wissen,<br />
wie sie ihr Tier artgerecht halten und<br />
versorgen können. Diese Maßnahmen<br />
stellten einen präventiven Schutz von<br />
Mensch und Hund vor Missbrauch dar, so<br />
der Tierschutzbund. Ergänzt werden soll<br />
der Maßnahmenkatalog durch eine Registrierpflicht<br />
für alle Hunde, um den Behörden<br />
ein Instrument zur Umsetzung der<br />
tierschutzrechtlichen Maßnahmen zu<br />
geben. ��<br />
Gastautorin: Heidrun Betz,<br />
<strong>Deutsche</strong>r Tierschutzbund<br />
"Hühnerbaron" Pohlmann<br />
erneut angezeigt<br />
<strong>Der</strong> <strong>Deutsche</strong> Tierschutzbund hat Strafanzeige<br />
gegen den als "Hühnerbaron" bekannten<br />
Eierproduzenten Anton Pohlmann<br />
gestellt. Pohlmann soll während seiner<br />
Bewährungszeit ständig gegen den Tierschutz<br />
verstoßen haben. Pohlmann war<br />
1996 unter anderem wegen Tierquälerei<br />
zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, 31<br />
Millionen Mark Geldstrafe und einem<br />
lebenslangen Tierhalteverbot verurteilt<br />
worden. Seitdem tätigte der aus dem<br />
Landkreis Vechta stammende Unternehmer<br />
seine Geschäfte vornehmlich in den<br />
USA. Sein Konzern "Buckeye Egg" wuchs<br />
nach Angaben des Tierschutzbundes zum<br />
größten Eierproduzenten der Vereinigten<br />
Staaten heran. Auch in den USA sei Pohlmann<br />
mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt<br />
geraten. Pohlmann habe deshalb im Mai<br />
dieses Jahres die USA verlassen. Verurteilungen<br />
und Schadenersatzansprüche<br />
wegen Gewässerverunreinigungen, illegaler<br />
Entsorgung von Hühnerkadavern und<br />
fehlender Baugenehmigungen gegen ihn<br />
hätten sich seit 1996 auf 24 Millionen<br />
Dollar summiert. Laut Tierschutzbund will<br />
Pohlmann nun in Tschechien und Ungarn<br />
"gigantische Legebatterien" für 1,8 Millionen<br />
Hühner errichten. ��