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Online-Aktivitäten der SHK- und Baubranche: - DHBW Mosbach

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2.4 Mobile Darstellung <strong>der</strong> Website <strong>und</strong> Angebot eigener Apps<br />

Vorweg: Theoretisch können die Browser, die auf mobilen Endgeräten laufen, die regulären Webseiten in <strong>der</strong> Regel<br />

problemlos darstellen. Allerdings gibt es auch dort einige technische Beson<strong>der</strong>heiten zu beachten <strong>und</strong> im Hinblick auf die<br />

mobilen Internetverbindungen gewinnt auch das Thema Ladezeit hier mehr Bedeutung. Unabhängig davon, dass mobile<br />

Websites also aus technischen Gründen im Idealfall nicht den gleichen Umfang wie die Desktop-Browser-Version haben<br />

sollten, erhöhen reduzierte Inhalte auch die Lesbarkeit <strong>und</strong> Nutzbarkeit auf Smartphones o<strong>der</strong> Tablets.<br />

Tipp: Da niemand für zig verschiedene Versionen eines Webauftritts die Inhalte separat pflegen möchte, ist hier eine<br />

Lösung das sog. Responsive Web-Design. Die Inhalte werden dabei in nur einem System gepflegt, die Darstellung auf<br />

den verschiedenen Endgeräten erfolgt dann dynamisch <strong>und</strong> auf die Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> jeweiligen Geräte abgestimmt.<br />

Im Website-Benchmarking boten lediglich fünf <strong>der</strong> untersuchten Webseiten – allesamt übrigens aus dem Bereich „Baumärkte“<br />

– eine separate mobile Version <strong>der</strong> Website an. Hochgerechnet auf alle im Projekt ausgewerteten Seiten entspricht<br />

dies einem Anteil von unter 8 %! Eigene Apps werden hingegen schon von einem knappen Drittel <strong>der</strong> bewerteten<br />

Unternehmen angeboten – <strong>und</strong> zwar quer durch alle Fachbereiche <strong>und</strong> allesamt zum kostenlosen Download.<br />

Fazit:<br />

Da die mobile Internetnutzung weiter zunimmt, sollten alle Unternehmen spätestens im Zuge eines anstehenden Internet-Relaunches<br />

eine „abgespeckte“ mobile Version <strong>der</strong> Seite anbieten. Beim Einsatz von Content Management Systemen<br />

(CMS) empfiehlt es sich, darauf zu achten, dass das favorisierte CMS ein entsprechendes Modul mit anbietet. Bei<br />

<strong>der</strong> Entwicklung von Apps geht es vor allem darum, dass diese einen echten Mehrwert bieten müssen im Vergleich zu<br />

einer mobilen Website-Version, damit <strong>der</strong> Anreiz zum Installieren ausreichend groß ist. Denn alles, was sich über den<br />

Browser genauso gut abwickeln lässt, benötigt aus Usersicht keine separate App.<br />

2.5 Impressum, Datenschutz <strong>und</strong> AGB<br />

Seit dem 1. März 2007 regelt in Deutschland das Telemediengesetz (TMG) die sog. Impressumspflicht. Dort werden in<br />

§ 5 bestimmte allgemeine Informationspflichten festgelegt, die man für Internetauftritte auch als Anbieterkennzeichnung<br />

kennt. Erfreulicherweise hatten alle 26 Unternehmen im Website-Benchmarking ein ordnungsgemäßes Impressum<br />

integriert.<br />

Alle Seiten, auf denen personenbezogene Daten von Usern erhoben werden, hatten zu <strong>der</strong>en Erhebung, Speicherung<br />

<strong>und</strong> Nutzung in einer Datenschutzerklärung ordnungsgemäß Stellung genommen.<br />

Und auch wenn es vom Gesetzgeber keine allgemeine Verpflichtung zur Bereitstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

(AGB) gibt, setzen r<strong>und</strong> drei Viertel <strong>der</strong> untersuchten Unternehmen AGB ein, um vertraglichen Beziehungen<br />

unternehmensspezifisch zu regeln.<br />

<strong>Online</strong>-<strong>Aktivitäten</strong> <strong>der</strong> <strong>SHK</strong>- <strong>und</strong> <strong>Baubranche</strong>: Ergebnisse eines Website-Benchmarkings Mai 2012 - Teil 1: Groß- <strong>und</strong> Einzelhändler<br />

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