Gleichstellungsplan der Pädagogischen Hochschule Freiburg
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(3) Die <strong>Hochschule</strong> bietet eine ausgewiesene Beratung zu Karriere- und Qualifikationsmöglichkeiten<br />
in <strong>der</strong> Wissenschaft unter gen<strong>der</strong>spezifischen Aspekten.<br />
3.2.2 Stipendien und Qualifizierungsangebote<br />
(1) Dozentinnen und Dozenten werden aufgefor<strong>der</strong>t, Studierende, Promovierende und Post-Docs<br />
über Stipendien zu informieren und insbeson<strong>der</strong>e Frauen zur Beantragung von Stipendien zu<br />
ermutigen.<br />
(2) Die <strong>Hochschule</strong> wirkt darauf hin, dass Altersgrenzen bei <strong>der</strong> Vergabe von Stipendien familiengerecht<br />
festgelegt werden.<br />
(3) Die <strong>Hochschule</strong> wirkt darauf hin, dass Stipendien aufgrund von Mutterschutzfristen verlängert<br />
bzw. aufgrund von Elternzeit o<strong>der</strong> Beurlaubung aus familiären Gründen unterbrochen o<strong>der</strong> in<br />
Teilzeitform mit entsprechend längerer Laufzeit umgewandelt werden können.<br />
3.2.3 Auswahl wissenschaftlicher Nachwuchs<br />
(1) Bei <strong>der</strong> Besetzung von Nachwuchsstellen wird auf Geschlechterparität geachtet.<br />
3.3 Familienfreundliche <strong>Hochschule</strong> 6<br />
3.3.1 Beratungs- und Informationsangebote<br />
(1) Für Studierende und Wissenschaftler/innen werden unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Vereinbarkeit<br />
von Studium / Beruf und Familie Informationsangebote zur Studien- und Berufsplanung sowie<br />
zu Möglichkeiten des Berufseinstiegs angeboten, die auch eine Beratung zur weiteren<br />
wissenschaftlichen Laufbahn einschließen.<br />
3.3.2 Kin<strong>der</strong>betreuung<br />
(1) Die <strong>Hochschule</strong> strebt ein Bedarf deckendes Angebot an Betreuungsplätzen für die Kin<strong>der</strong><br />
von Studierenden und wissenschaftlichem Personal an (ggf. in Kooperation mit dem Studentenwerk,<br />
<strong>der</strong> Stadt <strong>Freiburg</strong> und an<strong>der</strong>en Trägern von Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtungen).<br />
(2) Die Pädagogische <strong>Hochschule</strong> wirkt darauf hin, Still- und Wickelräume einzurichten, um die<br />
Möglichkeit <strong>der</strong> Versorgung von Säuglingen und Kleinkin<strong>der</strong>n zu gewährleisten.<br />
3.3.3 Arbeitszeit und Arbeitsorganisation<br />
(1) Unter Beachtung <strong>der</strong> dienstlichen Belange soll das Interesse <strong>der</strong> Beschäftigten an flexibler<br />
Gestaltung <strong>der</strong> Arbeitszeit berücksichtigt werden. Die Fakultäten bemühen sich, familienfreundliche<br />
Arbeitszeiten zu ermöglichen. Eine gewünschte Teilzeitbeschäftigung muss im<br />
Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Möglichkeiten in allen Funktionen, auch in Führungspositionen,<br />
möglich sein.<br />
(2) Wird eine Reduzierung <strong>der</strong> persönlichen Arbeitszeit aufgrund von Schwangerschaft o<strong>der</strong><br />
Erziehungsurlaub sowie zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger beantragt, so erfolgt<br />
eine ausführliche Beratung <strong>der</strong> betreffenden Beschäftigten über die damit verbundenen Auswirkungen.<br />
(3) Um Nachteile für betroffene Fächer aufgrund von Ausfallzeiten (Schwangerschaft o<strong>der</strong><br />
Erziehungsurlaub) zu verringern, werden von <strong>der</strong> <strong>Pädagogischen</strong> <strong>Hochschule</strong> entsprechende<br />
Maßnahmen ergriffen.<br />
(4) Beurlaubten Beschäftigten wird die Möglichkeit geboten, ihre berufliche Qualifikation zu<br />
erhalten und zu verbessern. Sie können während <strong>der</strong> Beurlaubungszeit an Weiterbildungs-<br />
6 vgl. Hochschulrektorenkonferenz (2003): Empfehlungen zur familienfreundlichen <strong>Hochschule</strong>.<br />
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