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Ammerbach - Institut für Germanistische Sprachwissenschaft ...

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Bekanntheitsgrad<br />

Auch der Bekanntheitsgrad wurde mit Hilfe der befragten Gewährspersonen<br />

ermittelt. Diese wurden dabei nicht nur nach ihrer eigenen Kenntnis des jeweiligen<br />

Flurnamens befragt, sondern auch nach ihrer Einschätzung, ob der Name unter den<br />

Einwohnern <strong>Ammerbach</strong>s mehr oder weniger bekannt sei.<br />

Hierbei wurde in folgende Kategorien eingeteilt:<br />

• allgemein bekannt – der Name ist allen befragten Personen bekannt<br />

• bekannt – der Name ist der Mehrheit (mindestens drei) der befragten Personen<br />

bekannt<br />

• teilweise bekannt – der Name ist ein oder zwei der befragten Personen bekannt<br />

• unbekannt – der Name ist keiner der befragten Personen bekannt.<br />

Nicht zu vernachlässigen ist bei der Ermittlung des Bekanntheitsgrades die Tatsache,<br />

dass das Land in <strong>Ammerbach</strong> in das Eigentum weniger Familien fällt. In den<br />

Interviews wurden deshalb nur Personen gefragt, deren Familien schon seit vielen<br />

Jahren, wenn nicht Jahrhunderten in <strong>Ammerbach</strong> ansässig sind, und die deshalb über<br />

Land in der Gemarkung verfügen. Wäre die Auswahl auf Personen gefallen, die kein<br />

Land in <strong>Ammerbach</strong> haben oder nicht schon so lange dort wohnen, so wären wohl<br />

nur die wenigsten Flurnamen bekannt. Auch so ist die Kenntnis der Namen durch<br />

den Landbesitz eingeschränkt – es wird klar, dass die Menschen zwar meist die<br />

Namen ihrer eigenen Grundstücke kennen; ist aber die Rede von einem Teil der Flur,<br />

in dem sie kein Land besitzen, so sind nur noch wenige Namen bekannt.<br />

Lage<br />

Die Lage der aufgeführten Flurstücke wurde, wenn möglich, anhand der<br />

Katasterkarten ermittelt. Bei den nur mündlich gebrauchten Flurnamen wurden die<br />

Gewährspersonen zur Lage befragt. Handelt es sich um die alten Flurnamen, wurden<br />

die Belege mit ausgewertet oder die alten Katasterkarten von 1825 zu Rate gezogen.<br />

Ließ sich <strong>für</strong> einen Flurnamen dennoch nicht die Lage feststellen, so wurde das mit<br />

dem Vermerk unbekannt gekennzeichnet.<br />

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