Ammerbach - Institut für Germanistische Sprachwissenschaft ...
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Bekanntheitsgrad<br />
Auch der Bekanntheitsgrad wurde mit Hilfe der befragten Gewährspersonen<br />
ermittelt. Diese wurden dabei nicht nur nach ihrer eigenen Kenntnis des jeweiligen<br />
Flurnamens befragt, sondern auch nach ihrer Einschätzung, ob der Name unter den<br />
Einwohnern <strong>Ammerbach</strong>s mehr oder weniger bekannt sei.<br />
Hierbei wurde in folgende Kategorien eingeteilt:<br />
• allgemein bekannt – der Name ist allen befragten Personen bekannt<br />
• bekannt – der Name ist der Mehrheit (mindestens drei) der befragten Personen<br />
bekannt<br />
• teilweise bekannt – der Name ist ein oder zwei der befragten Personen bekannt<br />
• unbekannt – der Name ist keiner der befragten Personen bekannt.<br />
Nicht zu vernachlässigen ist bei der Ermittlung des Bekanntheitsgrades die Tatsache,<br />
dass das Land in <strong>Ammerbach</strong> in das Eigentum weniger Familien fällt. In den<br />
Interviews wurden deshalb nur Personen gefragt, deren Familien schon seit vielen<br />
Jahren, wenn nicht Jahrhunderten in <strong>Ammerbach</strong> ansässig sind, und die deshalb über<br />
Land in der Gemarkung verfügen. Wäre die Auswahl auf Personen gefallen, die kein<br />
Land in <strong>Ammerbach</strong> haben oder nicht schon so lange dort wohnen, so wären wohl<br />
nur die wenigsten Flurnamen bekannt. Auch so ist die Kenntnis der Namen durch<br />
den Landbesitz eingeschränkt – es wird klar, dass die Menschen zwar meist die<br />
Namen ihrer eigenen Grundstücke kennen; ist aber die Rede von einem Teil der Flur,<br />
in dem sie kein Land besitzen, so sind nur noch wenige Namen bekannt.<br />
Lage<br />
Die Lage der aufgeführten Flurstücke wurde, wenn möglich, anhand der<br />
Katasterkarten ermittelt. Bei den nur mündlich gebrauchten Flurnamen wurden die<br />
Gewährspersonen zur Lage befragt. Handelt es sich um die alten Flurnamen, wurden<br />
die Belege mit ausgewertet oder die alten Katasterkarten von 1825 zu Rate gezogen.<br />
Ließ sich <strong>für</strong> einen Flurnamen dennoch nicht die Lage feststellen, so wurde das mit<br />
dem Vermerk unbekannt gekennzeichnet.<br />
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