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BOSPORUS SHIPYARD 2 GmbH & Co. KG - Dima24

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Gesellschafterstellung an der Bosporus Shipyard A.Ş.Beschreibung des RisikosDie Fondsgesellschaft wird an der Bosporus Shipyard A.Ş.nach Abschluss der Investition mit voraussichtlich weniger als25% der Aktien beteiligt sein. Die Stimmrechte der Fondsgesellschaftreichen dann nicht aus, um auf einer ordentlichenHauptversammlung Beschlüsse zu blockieren (Sperrminorität)oder eine außerordentliche Hauptversammlung einberufenzu können oder in sonstiger Weise aktiv auf das Managementoder sonstige Gremien der Bosporus Shipyard A.Ş.einzuwirken.Auswirkung des Risikos für den AnlegerEs besteht das Risiko, dass Beschlüsse zum Nachteil derFondsgesellschaft (z. B. keine Aufnahme von Fremdkapitaloder Verkauf von Wirtschaftsgütern) und damit mittelbar zumNachteil der Anleger gefasst werden. In diesem Fall bestehtdas Risiko, dass Aktien an der Bosporus Shipyard A.Ş. an Wertverlieren.Qualifikation des RisikosPrognosegefährdendGesellschafterstellung an der Bosporus Shipyard 2<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Beschreibung des RisikosEs besteht das Risiko, dass ein oder mehrere Gesellschaftereinen größeren Anteil an der Fondsgesellschaft zeichnen undsomit mehr als 50% der Stimmen auf sich vereinigen.Auswirkung des Risikos für den AnlegerEs besteht das Risiko, dass Gesellschafterbeschlüsse zumNachteil eines Anlegers gefasst werden.Qualifikation des RisikosPrognosegefährdend bis anlagegefährdendRückabwicklung der BeteiligungBeschreibung des RisikosAufgrund von derzeit nicht vorhersehbaren Ereignissenkönnte es notwendig werden, dass die Beteiligung an derFondsgesellschaft rückabgewickelt werden muss. Ein denkbarerGrund könnte sein, dass die vorgesehene Investitionaus rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Gründennicht realisiert wird. Hierdurch kann es auch zu einer vorzeitigenAuflösung der Fondsgesellschaft kommen, wobei dieMöglichkeit besteht, dass die im Rahmen der Rückabwicklungerzielten Mittel nicht ausreichen, um das eingezahlte Kapitalder Anleger vollständig zurückzuzahlen.Auswirkung des Risikos für den AnlegerEs besteht das Risiko eines teilweisen oder vollständigen Verlustesder Einlage der Anleger.Qualifikation des RisikosAnlagegefährdendHaftungBeschreibung des RisikosDie Haftung eines Kommanditisten ist während der Beteiligungausgeschlossen, sofern die im Handelsregister eingetrageneHafteinlage geleistet wurde. Werden jedoch die Kapitalanteiledurch Entnahmen unter die eingezahlte Hafteinlagegemindert, lebt die Haftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB bis maximalin Höhe der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlagewieder auf. Gleiches gilt, sofern Entnahmen – auch aufGewinne – erfolgen, während der Kapitalanteil des Kommanditistendurch Verluste unter den Betrag der eingezahltenHaftsumme gemindert ist.Auswirkung des Risikos für den AnlegerEs besteht das Risiko der Haftung des Anlegers mit seinemsonstigen Vermögen bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenenHafteinlage.Qualifikation des RisikosAnlegergefährdendGesellschaftsrechtliche NachhaftungBeschreibung des RisikosAus der Fondsgesellschaft ausgeschiedene Gesellschafter haftenfür Verbindlichkeiten, die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidensaus der Fondsgesellschaft begründet waren. Dies gilt fürdie Dauer von fünf Jahren ab dem Ende des Tages, an dem dasAusscheiden in das Handelsregister eingetragen wird.22

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