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BOSPORUS SHIPYARD 2 GmbH & Co. KG - Dima24

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Weitere Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionenoder vergleichbare Vergütungen im Sinne des § 4 Satz 1 Nr. 12VermVerkProspV werden nicht geleistet.2. Anlageziele / Anlagepolitik (§ 9 Abs. 1 VermVerkProspV)Anlageziel der Fondsgesellschaft ist der Erwerb und das Haltenvon Aktien an der Bosporus Shipyard A.Ş. Der Anleger sollaus den Dividenden der Bosporus Shipyard A.Ş. eine Renditeerzielen. Zu den Einzelheiten der Finanzierung wird auf dieDarstellung der prognostizierten Mittelherkunft und -verwendungnebst Erläuterungen hierzu in Kapitel 7 hingewiesen.Zu den Anlagezielen und der Anlagepolitik der Vermögensanlagegehört, dass die Nettoeinnahmen aus dem Angebotzur Zahlung der Kaufpreise für das in Kapitel 6 beschriebeneAnlageobjekt sowie für die Bildung einer Liquiditätsreserve inHöhe von Euro 11.546,50 genutzt werden sollen. Die Nettoeinnahmenalleine reichen für die Realisierung der Anlagezieleaus. Die Nettoeinnahmen werden nicht für sonstige Zweckeverwendet.2.1 Beschreibung des Anlageobjekts(§ 9 Abs. 2 Ziff. 1 VermVerkProspV)Die Anleger erwerben unternehmerische Beteiligungen ander Fondsgesellschaft. Die Fondsgesellschaft wird das von denAnlegern eingezahlte Eigenkapital nach Begleichung der Kostenfür Konzeption und den Vertrieb der Vermögensanlagefür den Erwerb von Aktien an der Bosporus Shipyard A.Ş. verwenden.Anlageobjekt sind die Aktien der Bosporus ShipyardA.Ş. (siehe dazu die Beschreibung in Kapitel 6).2.2 Eigentum oder dingliche Berechtigung derProspektverantwortlichen, der Gründungsgesellschafter,der Mitglieder der Geschäftsführung desEmittenten, des Treuhänders oder des Mittelverwendungskontrolleursam Anlageobjekt (§ 9 Abs. 2Ziff. 2 VermVerkProspV)Dem Geschäftsführer des Anbieters und der Komplementärin,Herr Selim Kuzu steht Eigentum an 1% der Aktien an demAnlageobjekt zu. Im Übrigen steht oder stand Herr Kuzu keinEigentum an dem Anlageobjekt oder wesentlichen Teilen desselbensowie aus anderen Gründen keine dingliche Berechtigungam Anlageobjekt zu.Sonstigen Mitgliedern der Geschäftsführung des Emittenten,des Komplementärs, des geschäftsführenden Kommanditistensowie den Gründungsgesellschaftern des Emittenten,des Komplementärs und des geschäftsführenden Kommanditistensteht und stand kein Eigentum am Anlageobjekt oderwesentlichen Teilen desselben oder aus anderen Gründeneine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt zu.Dem Prospektverantwortlichen, dem Treuhänder oder demMittelverwendungskontrolleur stand oder steht kein Eigentumam Anlageobjekt oder wesentlichen Teilen desselben zu.Ihnen steht auch aus anderen Gründen keine dingliche Berechtigungam Anlageobjekt zu.2.3 Dingliche Belastungen des Anlageobjekts(§ 9 Abs. 2 Ziff. 3 VermVerkProspV)Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist das Anlageobjektnicht dinglich belastet.2.4 Verwendungsbeschränkung(§ 9 Abs. 2 Ziff. 4 VermVerkProspV)Die Fondsgesellschaft ist bis Dezember 2018 nicht berechtigt,ihre Aktien an der Bosporus Shipyards A.S. zu veräußern.Weitere rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen derVerwendungsmöglichkeiten des Anlageobjekts, insbesondereim Hinblick auf die Erreichung der Anlageziele bestehen nicht.2.5 Behördliche Genehmigungen(§ 9 Abs. 2 Ziff. 5 VermVerkProspV)Es sind keine behördlichen Genehmigungen erforderlich.2.6 Verträge über die Anschaffung des Anlageobjekts(§ 9 Abs. 2 Ziff. 6 VermVerkProspV)Die Fondsgesellschaft hat am 26.08.2010 eine Vereinbarungüber die Anschaffung des Anlageobjekts (Aktien der BosporusShipyard A.Ş.) geschlossen (vgl. Kapitel 8.1).Weitere Verträge hat der Emittent über die Anschaffung oderHerstellung des Anlageobjekts oder wesentlicher Teile davonnicht geschlossen.2.7 Bewertungsgutachten(§ 9 Abs. 2 Ziff. 7 VermVerkProspV)Nach Kenntnis des Anbieters existieren kein Bewertungsgutachtenfür das Anlageobjekt i.S.d. § 9 Abs. 2 Nr. 7 VermVerk-ProspV vor.2.8 Lieferungen und Leistungen bestimmter Personen(§9 Abs. 2 Ziff. 8 VermVerkProspV)Zwischen der DIK Deutsche Infrastrukturkapital <strong>GmbH</strong> (Prospektverantwortliche)und der Fondsgesellschaft ist ein Konzeptionsvertraggeschlossen worden (siehe Kapitel 8.1).84

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