BOSPORUS SHIPYARD 2 GmbH & Co. KG - Dima24
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die Verteilung der Dividenden zwischen den Gruppen genauermittelbar.Eine Unter-Pari-Emission ist nach Art. 286 S. 1 THG verboten.Die Über-Pari-Emission muss gemäß Art. 286 S. 2 THGentweder in der Satzung vorgesehen sein oder es muss einentsprechender Beschluss der Hauptversammlung vorliegen.In der Aktionärsvereinbarung (Shareholders’ Agreement)vom 26.08.2010 ist die Abfassung eines entsprechenden Beschlussesvereinbart.ExitstrategieAb Dezember 2018 ist die Fondsgesellschaft berechtigt, ihreAktien an der Bosporus Shipyard A.Ş. zu verkaufen. Der Werteiner Aktie zum Zeitpunkt der Veräußerung wird von einer derführenden, renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaftenermittelt. Die Fondsgesellschaft ist in diesem Fall bestrebt,den Verkauf der Aktien nicht unter den Anschaffungskostenvorzunehmen. Ebenso kann die Beteiligung durch Beschlussder Gesellschafter der Fondsgesellschaft fortgeführt werden.Je nach Entwicklung der Gesellschaft ist es auch möglich, dasssich die Aktionäre der Bosporus Shipyard A.Ş. , damit u.a. dieFondsgesellschaft, auf einen Börsengang (IPO) verständigen.InvestitionsobjektMarktRisikenBeteiligungsangebotVerträge Recht & SteuernPrognoserechnungen49