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2 Potenziale an organischen Abfällen - Stadtwerke Neumünster

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Ermittlung des Potenzials org<strong>an</strong>ischer Abfälle in der Stadt <strong>Neumünster</strong><br />

800 Wasserflächen 199,11 2,78%<br />

810 Flüsse 8,26 0,12%<br />

840 Bäche 25,02 0,35%<br />

850 Gräben 12,02 0,17%<br />

860 Seen 124,42 1,74%<br />

880 Teiche, Weiher 17,23 0,24%<br />

890 Sümpfe 12,16 0,17%<br />

900 Flächen <strong>an</strong>derer Nutzung 73,41 1,02%<br />

910 Übungsgelände 1,49 0,02%<br />

920 Schutzflächen 0,62 0,01%<br />

930 Historische Anlagen 1,99 0,03%<br />

940 Friedhöfe 44,84 0,63%<br />

950 Unl<strong>an</strong>d 24,48 0,34%<br />

999 Bodenfläche insgesamt 7163,16 100%<br />

Anlage 4: Die Nutzungsartengruppen und deren Begriffsbestimmungen gemäß dem Nutzungsar-<br />

tenverzeichnis der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundes-<br />

republik Deutschl<strong>an</strong>d<br />

Gebäude- und Freiflächen: Flächen mit Gebäuden (Gebäudeflächen) und unbebaute Flächen<br />

(Freiflächen), die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind. Zu den unterzuordnenden Flächen<br />

zählen insbesondere Vorgärten, Hausgärten, Spielplätze, Stellplätze usw., die mit der Bebauung<br />

im Zusammenh<strong>an</strong>g stehen.<br />

� Öffentliche Zwecke: Gebäude und Flächen der Verwaltung, Bildung und Forschung, Kul-<br />

tur, Kirche, Gesundheit, für Soziales, Sicherheit und Ordnung und Friedhofsgebäude sowie<br />

nicht weiter untergliederte Gebäude- und Freiflächen, die vorherrschend der Erfüllung öf-<br />

fentlicher Aufgaben und der Allgemeinheit dienen.<br />

� Wohnen: Einzel-, Doppel-, Reihen-, Mehrfamilien- und Hochhäuser sowie nicht weiter<br />

untergliederte Gebäude- und Freiflächen, die vorherrschend Wohnzwecken dienen.<br />

� H<strong>an</strong>del und Dienstleistungen: Gebäude und Flächen der Verwaltung für freie Berufe,<br />

B<strong>an</strong>ken und Kreditinstitute, Versicherungen, für H<strong>an</strong>del, Messe und Ausstellungen, Be-<br />

herbergungen, Restaurationen und für Vergnügungen sowie nicht weiter untergliederte<br />

Gebäude- und Freiflächen, die vorherrschend der Einrichtung von H<strong>an</strong>del und Dienstleis-<br />

tungen dienen.<br />

� Gewerbe und Industrie: Gebäude und Flächen für Produktion, H<strong>an</strong>dwerk, Lagerung,<br />

Tr<strong>an</strong>sport und Forschung sowie betriebliche Sozialeinrichtungen und T<strong>an</strong>kstellen, des<br />

Weiteren nicht weiter untergliederte Gebäude- und Freiflächen, die vorherrschend ge-<br />

werblichen und industriellen Zwecken dienen.<br />

� Mischnutzung mit Wohnen: Verbindung von Wohnen mit den zuvor aufgezählten Nut-<br />

zungsarten sowie nicht weiter untergliederte Gebäude- und Freiflächen, die Wohn- und<br />

<strong>an</strong>deren Nutzungen zugleich dienen und bei denen die Wohn- oder <strong>an</strong>dere Nutzung nicht<br />

von g<strong>an</strong>z untergeordneter Bedeutung ist.<br />

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