2 Potenziale an organischen Abfällen - Stadtwerke Neumünster
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Ermittlung des Potenzials org<strong>an</strong>ischer Abfälle in der Stadt <strong>Neumünster</strong><br />
1.4 Abfallerfassung – Systemabfuhr<br />
Die Systemabfuhr wird durch das TBZ durchgeführt; alle Abfallbehälter stehen im Eigentum der<br />
Stadt <strong>Neumünster</strong>. Im innerstädtischen Bereich (definiert durch die Abfallwirtschaftssatzung)<br />
werden die Abfallbehälter durch Mitarbeiter des TBZ vom St<strong>an</strong>dplatz zum Entsorgungsfahrzeug<br />
her<strong>an</strong>geholt und wieder zurückgestellt („Fullservice“), im restlichen Stadtgebiet müssen die<br />
Bürger die Gefäße selbst bereitstellen (mit Ausnahme der 1,1-m³-Behälter). Obwohl der<br />
„Fullservice“ mit einer höheren Benutzungsgebühr belegt ist, besteht keine Wahlmöglichkeit in<br />
der Bereitstellungsmethode. Grundsätzlich besteht Anschluss- und Benutzungszw<strong>an</strong>g.<br />
Hausmüll: Für die Entsorgung der Haus- bzw. Restabfälle stehen graue Restabfallbehälter in den<br />
Größen 120 l, 240 l und 1,1 m³ zur Verfügung. Die 240-l-Behälter werden im Zweiwochen-<br />
rhythmus entleert; bei den 120-l-Behältern besteht zudem die Option auf eine Entsorgung in<br />
Vierwochenabständen. Die 1,1-m³-Behälter werden wöchentlich oder zweiwöchentlich geleert.<br />
Bei den 120-l-Gefäßen besteht außerdem die Möglichkeit, einen Behälter gemeinschaftlich mit<br />
seinem Nachbarn zu nutzen. Bei erhöhtem Hausmüllaufkommen können gebührenpflichtige<br />
Restabfallsäcke à 70 l beigestellt werden.<br />
Bioabfall: Die Stadt <strong>Neumünster</strong> erfasst bereits seit 1993 Bioabfälle mit einer haushaltsnahen<br />
Sammlung. Zu diesem Zweck werden grüne Bioabfallbehälter mit einem Volumen von 120 l<br />
genutzt. Die Entleerung erfolgt alle zwei Wochen; es besteht die Option zur gemeinschaftlichen<br />
Nutzung eines Behälters mit seinem Nachbarn. Bei erhöhtem Abfallaufkommen können<br />
gebührenpflichtige Bioabfallsäcke à 70 l beigestellt werden. Der Anschlussgrad der Biotonne liegt<br />
bei etwa 36%.<br />
Gemäß § 3 Abs. 5 Abfallwirtschaftssatzung sind Bioabfälle: „org<strong>an</strong>ische Haushaltsabfälle aus der<br />
Küche, wie z. B. Speisereste, Kaffee- und Teesatz mit Filtertüten, Obst- und Gemüsereste, sowie<br />
Gartenabfälle wie z. B. Rasen und Strauchschnitt, Moos, Laub und Wildkräuter.“<br />
Betriebe des Gastgewerbes dürfen dagegen gemäß § 12 Abs. 1 b) Abfallwirtschaftssatzung keine<br />
Speiseabfälle in die Bioabfallbehälter geben, sondern müssen einen Speiseabfallverwerter mit der<br />
Entsorgung beauftragen.<br />
Gemäß § 6 Abs. 2 Abfallwirtschaftssatzung können sich Eigenkompostierer vom Benutzungszw<strong>an</strong>g<br />
der „Grünen Tonne“ befreien lassen.<br />
Weihnachtsbäume werden Anf<strong>an</strong>g J<strong>an</strong>uar im Rahmen der Bioabfallabfuhr von bestimmten<br />
Sammelplätzen abgefahren.<br />
Wertstoffe: Blaue Behälter für Altpapier können freiwillig und gebührenfrei genutzt werden; es<br />
gibt sie in den Größen 120 l, 240 l und 1,1 m³, wobei die Leerung immer im Vierwochenrhythmus<br />
erfolgt. Der Anschlussgrad liegt bei etwa 83%. Die Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-<br />
Eckernförde mbH (AWR) sortiert und vermarktet das Altpapier für die Stadt <strong>Neumünster</strong>.<br />
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