2 Potenziale an organischen Abfällen - Stadtwerke Neumünster
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Ermittlung des Potenzials org<strong>an</strong>ischer Abfälle in der Stadt <strong>Neumünster</strong><br />
� Grün<strong>an</strong>lagen: Parks, Spiel- und Bolzplätze, Wildgehege, zoologische und bot<strong>an</strong>ische Gär-<br />
ten, Kleingärten, Wochenendplätze, sonstige Gärten (keine Hausgärten!) sowie nicht wei-<br />
ter untergliederte Grün<strong>an</strong>lagen, die vorherrschend der Erholung dienen.<br />
Verkehrsflächen: unbebaute Flächen, die dem Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr sowie L<strong>an</strong>d-<br />
flächen, die dem Verkehr auf den Wasserstraßen dienen. Hierzu gehören in der Regel auch die<br />
Trenn-, Seiten- und Schutzstreifen, Brücken, Gräben und Böschungen, Rad- und Gehwege, Park-<br />
streifen und ähnliche Einrichtungen.<br />
� Straßen: ein- und mehrbahnige Straßen sowie Straßen in Fußgängerzonen, Geh- und<br />
Radwege <strong>an</strong> Straßen sowie nicht weiter untergliederte unbebaute Flächen, die nach all-<br />
gemeiner Auffassung als „Straße“ zu bezeichnen sind.<br />
� Wege: Fahr-, Fuß-, Rad- und Reitwege sowie Gänge und nicht weiter untergliederte un-<br />
bebaute Flächen, die nach allgemeiner Auffassung als „Weg“ zu bezeichnen sind.<br />
� Plätze: Park-, Rast-, Markt- und Mehrzweckplätze sowie nicht weiter untergliederte un-<br />
bebaute Flächen, die vorherrschend zum Abstellen von Fahrzeugen, Abhalten von Märk-<br />
ten oder Durchführen von Ver<strong>an</strong>staltungen dienen.<br />
� Bahngelände: unbebaute Flächen, die vorherrschend dem schienengebundenen Verkehr<br />
dienen.<br />
� Flugplatz: Flughäfen, L<strong>an</strong>deplätze und Segelfluggelände sowie nicht weiter untergliederte<br />
unbebaute Flächen, die vorherrschend dem Luftverkehr dienen.<br />
� Verkehrsbegleitflächen: unbebaute Flächen, die innerhalb der Verkehrsflächen liegen,<br />
aber als Begleitflächen dienen, z.B. Böschungen, Lärmschutz<strong>an</strong>lagen, Seitenbepfl<strong>an</strong>zun-<br />
gen sowie Flächen innerhalb von Kreuzungsbereichen und Anschlussstellen. Verkehrsbe-<br />
gleitflächen von untergeordneter Bedeutung (z.B. bis zu etwa 3 m Breite) sind nicht ent-<br />
halten.<br />
L<strong>an</strong>dwirtschaftsflächen: unbebaute Flächen, die dem Ackerbau, der Wiesen- und Weidewirt-<br />
schaft, dem Garten-, Obst- oder Weinbau dienen sowie Moor und Heide.<br />
� Ackerl<strong>an</strong>d: Flächen, die dem feldmäßigen Anbau von Pfl<strong>an</strong>zen dienen.<br />
� Grünl<strong>an</strong>d: Grasflächen, die gemäht oder beweidet werden.<br />
� Gartenl<strong>an</strong>d: Flächen, die dem Gartenbau (z.B. Baumschulen) dienen.<br />
� Moor: unkultivierte Flächen mit einer mindestens 20 cm starken oberen Schicht aus ver-<br />
torften oder vermoorten Pfl<strong>an</strong>zenresten, soweit sie nicht Abbaul<strong>an</strong>d sind.<br />
� Heide: unkultivierte, s<strong>an</strong>dige, meist mit Heidekraut oder Ginster bewachsene Flächen.<br />
� Brachl<strong>an</strong>d: Flächen, die der L<strong>an</strong>dwirtschaft dienten, aber offensichtlich seit Längerem<br />
nicht mehr genutzt werden.<br />
Waldflächen: unbebaute Flächen, die mit Bäumen oder Sträuchern bewachsen sind. Hierzu gehö-<br />
ren u.a. auch Waldblößen, Pfl<strong>an</strong>zschulen oder Wildäsungsflächen bis zu etwa 0,1 ha sowie in der<br />
Regel auch Waldwege, sofern sie nicht als Flurstück ausgewiesen sind.<br />
� Laubwald: Flächen, die mit Laubbäumen bewachsen sind.<br />
� Nadelwald: Flächen, die mit Nadelbäumen bewachsen sind.<br />
� Mischwald: Flächen, die mit Laub- und Nadelbäumen bewachsen sind und bei denen der<br />
Charakter eines reinen Best<strong>an</strong>des nicht vorherrscht.<br />
VII