Kulturbericht 2009 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und ...
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<strong>Kulturbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
Zentrale Abteilungen<br />
Rechtsabteilung<br />
Das Jahr <strong>2009</strong> war <strong>für</strong> den österreichischen Denkmalschutz von besonderer Bedeutung:<br />
Mit Jahresende endete die gesetzliche Vermutung des Denkmalschutzes <strong>für</strong> unbewegliche<br />
Denkmale. Bisher unterschied das Denkmalschutzgesetz (DMSG) zwischen Privateigentum,<br />
das bescheidmäßig unter Denkmalschutz (DMS) gestellt wurde <strong>und</strong> Eigentum der<br />
öffentlichen Hand sowie gesetzlich anerkannter Religionsgesellschaften, wo die Rechtsvermutung<br />
des DMS bestand, bis sie bescheidmäßig bestätigt oder das Gegenteil festgestellt<br />
wurde.<br />
Damit nach Wegfall der gesetzlichen Vermutung nicht zahlreiche „Denkmale“ ungeschützt<br />
sind, gab es seit 2000 die Möglichkeit, Denkmale mit Verordnungen nach § 2a<br />
DMSG „vorläufig“ unter Denkmalschutz zu stellen. Diese Verordnungen dienten der Klarstellung,<br />
welche unbeweglichen „Denkmale“ in Österreich zu Recht unter die gesetzliche<br />
Vermutung fallen <strong>und</strong> stellten die Fortdauer des Denkmalschutzes nach <strong>2009</strong> sicher. Im<br />
Berichtsjahr wurden 20 „bezirksweise“ Verordnungen sowie eine „Nachtragsverordnung“<br />
erlassen.<br />
Im Rahmen der Unterschutzstellung von Privateigentum wurden 160 Bescheide erlassen;<br />
es erfolgten zwölf Berufungen. Bescheidmäßige Bestätigungen der noch bestehenden<br />
gesetzlichen Vermutung des Denkmalschutzes gab es in 55 Fällen (sechs Berufungen). Die<br />
Anzahl der Feststellungen des Gegenteils lag bei 26. Eine Aufhebung des DMS erfolgte in<br />
elf Fällen.<br />
Die von der Ausfuhrabteilung erteilten Ausfuhrbewilligungen <strong>für</strong> Kulturgut werden in<br />
schwierigeren Fällen von der Rechtsabteilung verfasst. Es wurden 25 befristete / zwei endgültige<br />
Ausfuhransuchen sowie drei Ansuchen um Wiederausfuhr erteilt.<br />
Über gravierende Veränderungen an Denkmalen wurden 13 Bescheide erlassen.<br />
Die Abteilung verfasst auch Verwaltungsstrafanzeigen wegen widerrechtlicher Veränderung<br />
bzw. Zerstörung von Denkmalen <strong>und</strong> Anträge an die Bezirksverwaltungsbehörde<br />
auf Anordnung von Sicherungsmaßnahmen oder auf Wiederherstellung des früheren Zustandes<br />
des Denkmals. <strong>2009</strong> erfolgten zehn Anzeigen, fünf Sicherungsanträge <strong>und</strong> zehn<br />
Wiederherstellungsanträge.<br />
Weiters werden die Ersichtlichmachung von bescheidmäßigen bzw. durch Verordnung<br />
gemäß § 2a DMSG erfolgten Unterschutzstellungen im Gr<strong>und</strong>buch sowie die Ausstellung<br />
von Löschungs- <strong>und</strong> Freilassungserklärungen <strong>für</strong> Gr<strong>und</strong>stücksteile, auf denen sich kein<br />
Denkmal befindet, veranlasst.<br />
Denkmalverzeichnis<br />
B<strong>und</strong>esdenkmalamt<br />
Bisher standen alle Denkmale in öffentlich-rechtlichem Eigentum gemäß §2 DMSG ex lege<br />
unter DMS. Diese gesetzliche Vermutung erlosch jedoch <strong>für</strong> die unbeweglichen Denkmale<br />
mit 31. Dezember <strong>2009</strong>. Jene unbeweglichen Denkmale im öffentlich-rechtlichen Eigentum,<br />
<strong>für</strong> die der Denkmalschutz weiter besteht, wurden in vom BDA erlassenen Verordnungen<br />
publiziert. Es handelt sich dabei um eine Zahl von über 20.000 Objekten. Im Frühjahr <strong>2009</strong><br />
wurden die Vorarbeiten <strong>für</strong> die Verordnungen abgeschlossen, um der Rechtsabteilung genügend<br />
Zeit <strong>für</strong> den Erlass der noch ausstehenden Verordnungen einzuräumen <strong>und</strong> das Projekt<br />
erfolgreich abzuschließen. Der Großteil des Jahres <strong>2009</strong> wurde dazu benutzt, die Daten in<br />
der Denkmaldatenbank so zu bereinigen, dass sie <strong>für</strong> die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung<br />
aller unter Denkmalschutz stehenden Denkmale gerüstet ist. Diese Publikation<br />
soll Mitte 2010 erfolgen. Neben dem Abschluss der Verordnungen konnte der im wesentlichen<br />
von Angehörigen der Abteilung Denkmalverzeichnis unter Ausnutzung von Synergieeffekten<br />
erstellte Band Linz der Reihe Dehio-Handbuch Oberösterreich rechtzeitig zum<br />
Kulturhauptstadtjahr Linz <strong>2009</strong> erscheinen <strong>und</strong> dementsprechend präsentiert werden.