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Kulturbericht 2009 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und ...

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<strong>Kulturbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

Zentrale Abteilungen<br />

Rechtsabteilung<br />

Das Jahr <strong>2009</strong> war <strong>für</strong> den österreichischen Denkmalschutz von besonderer Bedeutung:<br />

Mit Jahresende endete die gesetzliche Vermutung des Denkmalschutzes <strong>für</strong> unbewegliche<br />

Denkmale. Bisher unterschied das Denkmalschutzgesetz (DMSG) zwischen Privateigentum,<br />

das bescheidmäßig unter Denkmalschutz (DMS) gestellt wurde <strong>und</strong> Eigentum der<br />

öffentlichen Hand sowie gesetzlich anerkannter Religionsgesellschaften, wo die Rechtsvermutung<br />

des DMS bestand, bis sie bescheidmäßig bestätigt oder das Gegenteil festgestellt<br />

wurde.<br />

Damit nach Wegfall der gesetzlichen Vermutung nicht zahlreiche „Denkmale“ ungeschützt<br />

sind, gab es seit 2000 die Möglichkeit, Denkmale mit Verordnungen nach § 2a<br />

DMSG „vorläufig“ unter Denkmalschutz zu stellen. Diese Verordnungen dienten der Klarstellung,<br />

welche unbeweglichen „Denkmale“ in Österreich zu Recht unter die gesetzliche<br />

Vermutung fallen <strong>und</strong> stellten die Fortdauer des Denkmalschutzes nach <strong>2009</strong> sicher. Im<br />

Berichtsjahr wurden 20 „bezirksweise“ Verordnungen sowie eine „Nachtragsverordnung“<br />

erlassen.<br />

Im Rahmen der Unterschutzstellung von Privateigentum wurden 160 Bescheide erlassen;<br />

es erfolgten zwölf Berufungen. Bescheidmäßige Bestätigungen der noch bestehenden<br />

gesetzlichen Vermutung des Denkmalschutzes gab es in 55 Fällen (sechs Berufungen). Die<br />

Anzahl der Feststellungen des Gegenteils lag bei 26. Eine Aufhebung des DMS erfolgte in<br />

elf Fällen.<br />

Die von der Ausfuhrabteilung erteilten Ausfuhrbewilligungen <strong>für</strong> Kulturgut werden in<br />

schwierigeren Fällen von der Rechtsabteilung verfasst. Es wurden 25 befristete / zwei endgültige<br />

Ausfuhransuchen sowie drei Ansuchen um Wiederausfuhr erteilt.<br />

Über gravierende Veränderungen an Denkmalen wurden 13 Bescheide erlassen.<br />

Die Abteilung verfasst auch Verwaltungsstrafanzeigen wegen widerrechtlicher Veränderung<br />

bzw. Zerstörung von Denkmalen <strong>und</strong> Anträge an die Bezirksverwaltungsbehörde<br />

auf Anordnung von Sicherungsmaßnahmen oder auf Wiederherstellung des früheren Zustandes<br />

des Denkmals. <strong>2009</strong> erfolgten zehn Anzeigen, fünf Sicherungsanträge <strong>und</strong> zehn<br />

Wiederherstellungsanträge.<br />

Weiters werden die Ersichtlichmachung von bescheidmäßigen bzw. durch Verordnung<br />

gemäß § 2a DMSG erfolgten Unterschutzstellungen im Gr<strong>und</strong>buch sowie die Ausstellung<br />

von Löschungs- <strong>und</strong> Freilassungserklärungen <strong>für</strong> Gr<strong>und</strong>stücksteile, auf denen sich kein<br />

Denkmal befindet, veranlasst.<br />

Denkmalverzeichnis<br />

B<strong>und</strong>esdenkmalamt<br />

Bisher standen alle Denkmale in öffentlich-rechtlichem Eigentum gemäß §2 DMSG ex lege<br />

unter DMS. Diese gesetzliche Vermutung erlosch jedoch <strong>für</strong> die unbeweglichen Denkmale<br />

mit 31. Dezember <strong>2009</strong>. Jene unbeweglichen Denkmale im öffentlich-rechtlichen Eigentum,<br />

<strong>für</strong> die der Denkmalschutz weiter besteht, wurden in vom BDA erlassenen Verordnungen<br />

publiziert. Es handelt sich dabei um eine Zahl von über 20.000 Objekten. Im Frühjahr <strong>2009</strong><br />

wurden die Vorarbeiten <strong>für</strong> die Verordnungen abgeschlossen, um der Rechtsabteilung genügend<br />

Zeit <strong>für</strong> den Erlass der noch ausstehenden Verordnungen einzuräumen <strong>und</strong> das Projekt<br />

erfolgreich abzuschließen. Der Großteil des Jahres <strong>2009</strong> wurde dazu benutzt, die Daten in<br />

der Denkmaldatenbank so zu bereinigen, dass sie <strong>für</strong> die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung<br />

aller unter Denkmalschutz stehenden Denkmale gerüstet ist. Diese Publikation<br />

soll Mitte 2010 erfolgen. Neben dem Abschluss der Verordnungen konnte der im wesentlichen<br />

von Angehörigen der Abteilung Denkmalverzeichnis unter Ausnutzung von Synergieeffekten<br />

erstellte Band Linz der Reihe Dehio-Handbuch Oberösterreich rechtzeitig zum<br />

Kulturhauptstadtjahr Linz <strong>2009</strong> erscheinen <strong>und</strong> dementsprechend präsentiert werden.

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