12.07.2015 Aufrufe

Kontakt 2003 - Stutz AG

Kontakt 2003 - Stutz AG

Kontakt 2003 - Stutz AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

F A Rwww.far-suisse.chFlexibler Altersrücktritt :Das Wichtigste in KürzeWorum geht es?Ab 1. Juli <strong>2003</strong> können Mitarbeiter im Bauhauptgewerbe,welche die Voraussetzungerfüllen, schon vor Erreichen des AHV-Pensionsaltersin den Ruhestand treten. Hier dasWichtigste in Kürze zu dieser fortschrittlichenund sozialen Lösung.Wie ist alles entstanden?Die intensiven Verhandlungen zwischen denSozialpartnern (Schweizerischer Baumeisterverbandsowie den Gewerkschaften GBI undSYNA) im Frühjahr und Herbst 2002 führtenzum Gesamtarbeitsvertrag Flexibler Altersrücktritt(GAV FAR), welcher vorsieht, dasseine Stiftung die Realisierung des vorzeitigenAltersrücktritts ermöglicht. Diese Stiftung isteine eigenständige soziale Institution, welcheunabhängig von andern Vorsorgeeinrichtungenagiert. Oberstes Organ ist ein Stiftungsrat,in welchem Arbeitgeber und Gewerkschaftenin gleicher Zahl vertreten sind. DieGeschäftsstelle der Stiftung befindet sich inZürich.Wer ist im ganzen Ablauf beteiligt?•Die Mitarbeiter aus dem GAV FAR unterstelltenBetrieben:Sie können ein Leistungsgesuch stellen,wenn sie vorzeitig in den Ruhestand tretenmöchten.•Die Verwaltungsstelle Auszahlung:Sie nimmt die Gesuche entgegen, prüft ihreRichtigkeit und Vollständigkeit und lädt,sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, dieGesuchsteller zur definitiven Anmeldungein. Sie sorgt anschliessend für die Zahlungenan die Bezüger.•Die dem FAR unterstellten Betriebe bzw.ihre Personalverantwortlichen:Sie stehen für Auskünfte zur Verfügung.•Die Verwaltungsstelle Inkasso bei der AHV-Ausgleichskasse des SBV:Sie ist verantwortlich für die Deklarationund das Inkasso der Beiträge bei denBetrieben.Wer kann von der Frühpensionierungprofitieren?Mitarbeitende, Poliere und Werkmeister mitfolgenden Voraussetzungn: 15 Jahre Beschäftigungauf dem Bau während der letzten 20Jahre vor der Pension, davon die letzten siebenJahre zusammenhängend.Die Einführung geschieht wie folgt:Ab 01.07.<strong>2003</strong>, alle ab Alter 63, (Jahrgänge1938, 1939 und 1940)Ab 01.01.2004, alle ab 62, (Jahrgänge 1941und 1942)Ab 01.01.2005, alle ab 61, (Jahrgänge 1943und 1944)Ab 01.01.2006, alle ab 60, (Jahrgänge 1945und 1946)Wieviel Rente gibt es?Einen Grundbeitrag von CHF 6'000.00 pro Jahrund 70 % des letzten Bruttolohnes. Gegenoben sind folgende Limiten zu beachten:• 80 % des Rentenbasislohnes des letztenBeschäftigungsjahres: oder• 60 % des nach UVG maximal obligatorischversicherten Lohnes.Für <strong>2003</strong>: 60 % von Franken 106'800.00 =Franken 64'080.00.Wer übernimmt die Beiträge an beruflicheVorsorge und AHV während derÜbergangszeit?Die Stiftung FAR übernimmt die Sparbeiträgegemäss BVG und richtet eine Entschädigungfür die AHV-Beiträge aus.Wer entrichtet welche Beiträge?Die Arbeitgeber entrichten per 1. Juli <strong>2003</strong>eine einmalige Eintrittspauschale von CHF680.00 pro unterstellten Mitarbeiter undbezahlen ab Juli <strong>2003</strong> bis Ende 2004 4.66 %des massgeblichen Lohnes bzw. ab 2005 4%.Die Arbeitnehmer entrichten 1%, welchesdirekt vom Lohn abgezogen wird (Lohnart595).Kann man in der bisherigen Pensionskasseverbleiben?Nein. Wer im Alter 65 das Kapital beziehenmöchte, eröffnet ein Freizügigkeitskonto 2.Säule (Sperrkonto) bei einer Bank oder Versicherung.Wer im Alter 65 eine Rente möchte, kann sichder Stiftung Auffangeinrichtung BVGanschliessen.Das interessiert mich! Was ist dernächste Schritt?Wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten oderdirekt an das Personalbüro!33

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!