03.310 - Finanzministerium NRW
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Zu Titel 422 83:<br />
Erläuterungen zu den Veränderungen bei den Planstellen<br />
267<br />
Erläuterungen<br />
Kapitel 03 310<br />
Fünf Bezirksregierungen<br />
Bes. Gr. Erläuterungen Zugang Abgang<br />
A 9 m.D. Umsetzung in die TG 74 – 1<br />
Zu Titel 428 83:<br />
Zusammen – 1<br />
Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />
Eingruppierung / Stellensoll Stellensoll mehr (+) /<br />
Einreihung vergleichbar Laufbahngruppe 2011 2010 weniger (–)<br />
Gehobener Dienst 1 1 –<br />
Mittlerer Dienst 1 1 –<br />
Gesamt 2 2 –<br />
Zu Titel 526 83:<br />
Veranschlagt für - nicht vom Bund zu erstattende - Kosten von stichprobenartigen Kontrollen des Bundesamtes für Strahlenschutz.<br />
Zu Titel 548 83:<br />
Für die Benutzung der Landessammelstelle werden von den Ablieferungspflichtigen (Abfallverursachern) auf der Basis des § 21 a Abs. 1 Atomgesetz<br />
die Kosten erhoben. In diesen Kosten sind anteilige Endlagerkosten (Aufwendungen des Bundes zur Planung und Errichtung eines Endlagers) enthalten.<br />
Gemäß § 21 a Abs. 2 Satz 9 Atomgesetz hat die Landessammelstelle diese Endlagerkosten an das Bundesamt für Strahlenschutz zu erstatten.