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03.310 - Finanzministerium NRW

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Zu Titel 422 83:<br />

Erläuterungen zu den Veränderungen bei den Planstellen<br />

267<br />

Erläuterungen<br />

Kapitel 03 310<br />

Fünf Bezirksregierungen<br />

Bes. Gr. Erläuterungen Zugang Abgang<br />

A 9 m.D. Umsetzung in die TG 74 – 1<br />

Zu Titel 428 83:<br />

Zusammen – 1<br />

Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />

Eingruppierung / Stellensoll Stellensoll mehr (+) /<br />

Einreihung vergleichbar Laufbahngruppe 2011 2010 weniger (–)<br />

Gehobener Dienst 1 1 –<br />

Mittlerer Dienst 1 1 –<br />

Gesamt 2 2 –<br />

Zu Titel 526 83:<br />

Veranschlagt für - nicht vom Bund zu erstattende - Kosten von stichprobenartigen Kontrollen des Bundesamtes für Strahlenschutz.<br />

Zu Titel 548 83:<br />

Für die Benutzung der Landessammelstelle werden von den Ablieferungspflichtigen (Abfallverursachern) auf der Basis des § 21 a Abs. 1 Atomgesetz<br />

die Kosten erhoben. In diesen Kosten sind anteilige Endlagerkosten (Aufwendungen des Bundes zur Planung und Errichtung eines Endlagers) enthalten.<br />

Gemäß § 21 a Abs. 2 Satz 9 Atomgesetz hat die Landessammelstelle diese Endlagerkosten an das Bundesamt für Strahlenschutz zu erstatten.

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