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03.310 - Finanzministerium NRW

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Zu Titel 119 81:<br />

165<br />

Erläuterungen<br />

Kapitel 03 310<br />

Fünf Bezirksregierungen<br />

1. Gebühren und tarifliche Entgelte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 000 EUR<br />

2. Bargeldspenden Dritter, die an die zu betreuenden Personen weiterbewilligt werden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — EUR<br />

Zusammen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 000 EUR<br />

Zu Titel 124 81:<br />

Aufgrund der Aufgabe der Liegenschaft sind keine Mieteinnahmen mehr zu erwarten.<br />

Zu Titel 125 81:<br />

1. Erstattung von Verpflegungskosten durch solche Bewohner, die sich selbst nicht verpflegen können und an der Gemeinschaftsverpflegung<br />

teilnehmen.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 000 EUR<br />

2. Erstattung von Verpflegungskosten durch Gäste und Besuchergruppen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 000 EUR<br />

3. Einnahmen aus Fuhrleistungen der Kraftfahrzeuge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — EUR<br />

Zusammen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 000 EUR<br />

Zu Titel 233 81:<br />

Entfällt aufgrund der Aufgabe der Liegenschaft.<br />

Zu Titel 111 83:<br />

1. Gebühren und tarifliche Entgelte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 100 000 EUR<br />

2. Anteilige Erstattung von Endlagerkosten an den Bund. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 000 EUR<br />

Zusammen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 152 000 EUR<br />

Veranschlagt sind die Entgelte nach der Benutzungsordnung vom 02.11.2006 (MBl. <strong>NRW</strong>. 2006 S. 569) in der z. Z. geltenden Fassung.<br />

Die anteiligen Endlagerkosten gemäß § 21 Abs. 2 Satz 9 AtG an den Bund (Bundesamt für Strahlenschutz) sind bei Titel 548 83 ausgebracht. Siehe<br />

Erläuterungen zu Titel 548 83.<br />

Zu Titel 331 83:<br />

Veranschlagt für die Erstattungen des Bundes im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung gemäß Artikel 104 a Abs. 2 Grundgesetz.

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