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03.310 - Finanzministerium NRW

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Erläuterungen<br />

Kapitel 03 310<br />

Fünf Bezirksregierungen<br />

Zu Titel 427 01:<br />

Mehr für die Einstellung von Aushilfskräften für die Abwicklung von EU-Förderprogrammen aus den Geschäftsbereichen MKULNV und MWEBWV.<br />

Zu Titel 427 10:<br />

1. Prüfungsvergütungen für Mitglieder der Prüfungsausschüsse für den Vermessungsdienst. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 300 EUR<br />

2. Prüfungsvergütungen für Mitglieder der Prüfungsausschüsse für den Ausbildungsberuf "Schwimmmeistergehilfe". . . . . . . 18 400 EUR<br />

3. Prüfungsvergütungen für Mitglieder der Prüfungsausschüsse für den Ausbildungsberuf "Assistent an Bibliotheken". . . . . . 2 600 EUR<br />

4. Prüfungsvergütungen für Mitglieder der Prüfungsausschüsse in der Alten- und Familienpflege. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 000 EUR<br />

5. Sonstiges (Vergütung für Aufsichtsbeamte bei Lotterien etc.). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 200 EUR<br />

Zusammen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171 500 EUR<br />

Zu Titel 427 20:<br />

Prüfungsvergütungen dürfen nur in Höhe von 80 v.H. der Einnahmen bei Titel 111 20 gezahlt werden.<br />

Zu Titel 427 30:<br />

1. Aufwendungen des Landesprüfungsamtes für Medizin und Pharmazie für nebenberufliche Tätigkeiten sowie für Prüfungsvergütungen.<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 400 000 EUR<br />

2. Vergütungen für Prüfungstätigkeiten zur Feststellung der Gleichwertigkeit des ärztlichen Kenntnisstandes von Personen,<br />

die eine ärztliche Ausbildung außerhalb der europäischen Union abgeschlossen haben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — EUR<br />

Zusammen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 400 000 EUR

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