03.310 - Finanzministerium NRW
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Erläuterungen<br />
Kapitel 03 310<br />
Fünf Bezirksregierungen<br />
Zu Titel 547 74:<br />
Die Arbeitsschutzverwaltung ist für den Vollzug des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) zuständig. Für den Gesetzesvollzug sind haushaltsrechtliche<br />
Vorkehrungen zu treffen. Gleiches gilt für die Zuständigkeit nach § 32 Sprengstoffgesetz (SprengG).<br />
Zu Titel 686 74:<br />
Die ZLS führt die Akkreditierung von Prüflaboratorien und die Benennung von Zertifizierungsstellen durch. Die Länder tragen den anderweitig nicht gedeckten<br />
Finanzierungsbedarf gemäß Beschluss der Finanzministerkonferenz.<br />
Zu Titel 812 74:<br />
Vorgesehen ist insbesondere die Beschaffung von Mobilar, sonstiger Ausrüstungsgegenstände sowie die Beschaffung von technischen Einrichtungsgegenständen<br />
zur Erfüllung der Aufgaben des Arbeitsschutzes.