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03.310 - Finanzministerium NRW

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Erläuterungen<br />

Kapitel 03 310<br />

Fünf Bezirksregierungen<br />

Zu Titel 547 74:<br />

Die Arbeitsschutzverwaltung ist für den Vollzug des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) zuständig. Für den Gesetzesvollzug sind haushaltsrechtliche<br />

Vorkehrungen zu treffen. Gleiches gilt für die Zuständigkeit nach § 32 Sprengstoffgesetz (SprengG).<br />

Zu Titel 686 74:<br />

Die ZLS führt die Akkreditierung von Prüflaboratorien und die Benennung von Zertifizierungsstellen durch. Die Länder tragen den anderweitig nicht gedeckten<br />

Finanzierungsbedarf gemäß Beschluss der Finanzministerkonferenz.<br />

Zu Titel 812 74:<br />

Vorgesehen ist insbesondere die Beschaffung von Mobilar, sonstiger Ausrüstungsgegenstände sowie die Beschaffung von technischen Einrichtungsgegenständen<br />

zur Erfüllung der Aufgaben des Arbeitsschutzes.

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