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03.310 - Finanzministerium NRW

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Kapitel 03 310<br />

Fünf Bezirksregierungen<br />

240<br />

Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST<br />

Titel weniger (–)<br />

Zweckbestimmung<br />

Funkt.- 2011 2010 2011 2009<br />

Kennziffer EUR EUR EUR TEUR<br />

514 74 254 Haltung von Dienstkraftfahrzeugen, Dienst und Schutzkleidung.<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 300 155 300 — 19<br />

517 74 254 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume. — — — 414<br />

518 74 254 Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume<br />

sowie für Geräte, Maschinen und Fahrzeuge. . . . . . . — — — 892<br />

519 74 254 Schönheitsreparaturen und Instandhaltung an angemieteten<br />

Grundstücken, Gebäuden und Räumen. . . . . . . . . 83 400 83 400 — 2<br />

525 74 254 Aus- und Fortbildung, Lern- und Lehrmittel. . . . . . . . . . . . 105 800 105 800 — 79<br />

1. Die Reisekosten anläßlich der Aus- und Fortbildung fallen diesem Titel<br />

zur Last.<br />

2. Erstattungen für Gastteilnehmer fließen dem Titel zu.<br />

526 74 254 Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten. . . . . . . 2 004 000 2 004 000 — 1 200<br />

1. Mehrausgaben dürfen in Höhe der Einnahmen bei Titel 111 74 Unterteil<br />

2. sowie Titel 119 74 Unterteil 2. geleistet werden.<br />

2. Die Mehrausgaben dürfen vor Eingang der bei Titel 111 74 Unterteil 2.<br />

sowie Titel 119 74 Unterteil 2. nachzuweisenden Einnahmen geleistet<br />

werden.<br />

527 74 254 Reisekostenvergütungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 729 200 729 200 — 123<br />

531 74 254 Öffentlichkeitsarbeit der Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz.<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 000 17 000 — —<br />

541 74 254 Ausstellungen, Wirtschaftsschauen. . . . . . . . . . . . . . . . . 3 000 3 000 — —<br />

545 74 314 Ausgaben des Betriebsärztlichen und Sicherheitstechnischen<br />

Dienstes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 000 58 000 — —<br />

546 74 254 Vermischte Ausgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 500 11 500 — 107<br />

1. Mehrausgaben dürfen in Höhe der Einnahmen bei Titel 111 74 Unterteil<br />

3. geleistet werden.<br />

2. Ausgaben dürfen vor Eingang der bei Titel 111 74 Unterteil 3. nachzuweisenden<br />

Einnahmen geleistet werden.

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