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03.310 - Finanzministerium NRW

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Kapitel 03 310<br />

Fünf Bezirksregierungen<br />

180<br />

Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST<br />

Titel weniger (–)<br />

Zweckbestimmung<br />

Funkt.- 2011 2010 2011 2009<br />

Kennziffer EUR EUR EUR TEUR<br />

427 01 012 Entgelte für Aushilfen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 412 000 1 412 000 — 590<br />

1. Erstattungen aus anderen Einzelplänen des Landeshaushalts sind von<br />

der Ausgabe abzusetzen.<br />

2. Mehreinnahmen bei Titel 129 00 dürfen zur Deckung von Mehrausgaben<br />

herangezogen werden.<br />

3. Einnahmen bei Titel 111 56 dürfen zur Deckung von Mehrausgaben<br />

herangezogen werden.<br />

427 10 012 Beschäftigungsentgelte, Aufwendungen für nebenamtlich<br />

oder nebenberuflich Tätige, Prüfungsvergütungen. . . . . . 171 500 171 500 — 133<br />

427 20 012 Prüfungsvergütungen für Mitglieder der Prüfungsausschüsse<br />

für Fahrlehrer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208 800 208 800 — 364<br />

1. Die Ausgaben sind übertragbar.<br />

2. Siehe Haushaltsvermerk bei Titel 111 20.<br />

427 30 214 Prüfungsvergütungen für Mitglieder der Prüfungsausschüsse<br />

für ärztliche und pharmazeutische Prüfungen. . . 400 000 400 000 — 106<br />

1. Die Ausgaben sind übertragbar.<br />

2. Mehreinnahmen bei Titel 111 52 dürfen zur Deckung von Mehrausgaben<br />

herangezogen werden.

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