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Geschäftsbericht 2011/2012 - Sektkellerei Schloss Wachenheim AG

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KONZERN-GESCHÄFTSBERICHT <strong>2011</strong>/<strong>2012</strong> | Corporate Governance Bericht4. Einrichtung eines Prüfungsausschusses (Audit Committee) und eines Nominierungsausschusses imAufsichtsrat (Ziffern 5.3.2 und 5.3.3 DCGK)Der Aufsichtsrat soll nach dem DCGK einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einrichten, der sichinsbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internenKontrollsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, hier insbesondere derUnabhängigkeit des Abschlussprüfers, der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, derErteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunktenund der Honorarvereinbarung sowie – falls kein anderer Ausschuss damit betraut ist – der Compliance,befasst. Der Vorsitzende dieses Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungenin der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Ersoll unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein, dessen Bestellung vorweniger als zwei Jahren endete.Außerdem soll nach dem DCGK der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlichmit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an dieHauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt.Der Aufsichtsrat setzt sich aus insgesamt sechs Aufsichtsratsmitgliedern zusammen, von denen vierAufsichtsratsmitglieder von den Aktionären und zwei Aufsichtsratsmitglieder von den Beschäftigtender SSW bestimmt werden. Alle Aufsichtsratsmitglieder weisen die erforderliche Kompetenz, Eignungund eine langjährige Erfahrung zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihres Aufsichtsratsmandats auf.Die Aufsichtsratsmitglieder von Anteilseignerseite und von Arbeitnehmerseite haben bislang zusammenalle Aufgaben und Herausforderungen zum Wohl der SSW durchgeführt und werden dies auch inZukunft tun. Daher handelt es sich bei dem Aufsichtsrat der SSW um ein kompetentes und sehr effizientarbeitendes Gremium.Um diese erfolgreiche und bewährte Arbeit des Aufsichtsrats auch für die Zukunft zu erhalten, vertretender Vorstand und der Aufsichtsrat gemeinsam die Auffassung, dass eine umfassende Kommunikationund Erörterung im Aufsichtsrat am zweckmäßigsten im Plenum zu erreichen ist. Eine Zersplitterungder Aufsichtsratstätigkeit und der Tätigkeit einzelner Aufsichtsratsmitglieder durch die Einrichtung weitererAufsichtsratsausschüsse würde daher die vertrauensvolle und effektive Arbeit des Aufsichtsratslediglich hemmen.17

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