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Geschäftsbericht 2011/2012 - Sektkellerei Schloss Wachenheim AG

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KONZERN-GESCHÄFTSBERICHT <strong>2011</strong>/<strong>2012</strong> | Konzernanhangbzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder Finanzforderungen/-verbindlichkeiten.Andererseits sind auch derivative Finanzinstrumente, die beispielsweise zur Absicherung von Zinsänderungsrisikeneingesetzt werden, den Finanzinstrumenten zuzuordnen.Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden in die folgenden Bewertungskategorien eingeteilt:Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertetwerden, umfassen ausschließlich Derivate und andere Handelsinstrumente. Dieser Bewertungskategoriewerden die in der Position Liquide Mittel ausgewiesenen Bankguthaben, Kassenbestände und Schecks sowiedie im sonstigen Vermögen bzw. in den langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Derivatezugeordnet. Die Zugangs- und Folgebewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.Kredite und Forderungen umfassen die nicht in einem aktiven Markt notierten finanziellen Vermögenswertemit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die keine Derivate sind und nicht als zur Veräußerungverfügbar eingestuft werden. Dieser Bewertungskategorie werden die in der Position Sonstige langfristigefinanzielle Vermögenswerte enthaltenen Ausleihungen, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,die Forderungen aus Ertragsteuererstattungen sowie die in den Positionen Sonstige kurzfristige finanzielleVermögenswerte ausgewiesenen anderen Forderungen und Darlehen zugeordnet. Die Zugangsbewertungerfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der regelmäßig dem Nennwert der Forderung bzw. dem ausgereichtenKreditbetrag entspricht. Unverzinsliche und niedrigverzinsliche langfristige Kredite und Forderungenwerden zum Barwert angesetzt. Die erfolgswirksame Folgebewertung erfolgt grundsätzlich zu fortgeführtenAnschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte umfassen solche finanziellen Vermögenswerte,die keine Derivate sind und keiner der zuvor genannten Bewertungskategorien zugeordnet werden.Dieser Bewertungskategorie werden die in der Position Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerteenthaltenen, nicht nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligungen und langfristige Wertpapiere zugeordnet.Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werdenerfolgsneutral im Eigenkapital abgegrenzt und erst bei Veräußerung oder Wertminderung erfolgswirksamerfasst. Beteiligungen, deren Zeitwerte nicht zuverlässig bestimmt werden können, werden zu fortgeführtenAnschaffungskosten bewertet und bei Wertminderung abgeschrieben.Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden beimerstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, der regelmäßig dem vereinnahmten Betrag bzw.dem Nominalwert entspricht. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendungder Effektivzinsmethode.Umklassifizierungen zwischen den einzelnen Bewertungskategorien wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen.Sollten bei nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten Anzeichen füreine Wertminderung vorliegen, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Diese Anzeichenumfassen beispielsweise eine nachhaltige Verschlechterung des Marktwerts, eine deutliche Bonitätsverschlechterung,das Vorliegen eines Zahlungsverzugs sowie die erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz.Bei Fortfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden bei Krediten und Forderungen erfolgswirksameZuschreibungen bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Bei den zurVeräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten werden spätere Wertaufholungen grundsätzlicherfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Lediglich bei Schuldinstrumenten werden Zuschreibungen bis zurHöhe der ursprünglichen Wertminderung erfolgswirksam und darüber hinaus erfolgsneutral berücksichtigt.Bei Beteiligungen, deren Zeitwerte nicht zuverlässig bestimmt werden können und die daher zu fortgeführtenAnschaffungskosten bilanziert werden, werden keine Wertaufholungen vorgenommen.55

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