R U - beim Bistum Mainz
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RELIGIONSUNTERRICHTheute 03-04/2005<br />
Schulischer<br />
Religionsunterricht<br />
Der Beschluss „Der Religionsunterricht in der<br />
Schule“ der Gemeinsamen Synode der Bistümer<br />
in der Bundesrepublik Deutschland (1974)<br />
Von Werner Simon<br />
Die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik<br />
Deutschland, die 1971 – 1975 in Würzburg tagte, hatte sich<br />
die Aufgabe gestellt, „in ihrem Bereich die Verwirklichung der<br />
Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils zu fördern und<br />
zur Gestaltung des christlichen Lebens gemäß dem Glauben der<br />
Kirche beizutragen“ 1 . Auf acht Vollversammlungen wurden 18<br />
Kommissionsvorlagen beraten und als Beschlüsse verabschiedet.<br />
Zu ihnen zählt auch der Beschluss „Der Religionsunterricht in<br />
der Schule“ 2 . Bereits die Vorbereitungskommission hatte das<br />
Thema „Überprüfung der Stellung und der Bedeutung des schulischen<br />
Religionsunterricht“ als eine besonders dringliche Frage<br />
unter ihre Prioritätenvorschläge aufgenommen. Die Vorlage<br />
wurde von der Gemischten Kommission „Schulischer Religionsunterricht“<br />
unter Federführung der Sachkommission I<br />
(„Glaubenssituation und Verkündigung“) erarbeitet und nach<br />
Beratung in erster und in zweiter Lesung von der Vollversammlung<br />
der Synode am 22.11.1974 beschlossen. 223 Synodale<br />
stimmten der Vorlage zu, 8 lehnten sie ab, 9 enthielten sich der<br />
Stimme. 3<br />
Der Text des Synodenbeschlusses gliedert sich in drei Teile. Er<br />
beginnt mit einer Situationsanalyse (1). Der umfangreiche<br />
Hauptteil begründet und entfaltet das Konzept eines Religionsunterrichts<br />
in der öffentlichen Schule (2). In einem vergleichsweise<br />
knappen Schlussteil werden Folgerungen und Forderungen<br />
formuliert (3). Das Vorwort verdeutlicht Anlass und Zielsetzung<br />
des Beschlusses:<br />
„Der Religionsunterricht ist in den Streit der Meinungen geraten:<br />
Es gibt radikale Stimmen, die behaupten: In der Schule<br />
einer pluralistischen Gesellschaft darf es das Fach ‚Religion‘ nicht<br />
geben. Andere fordern ebenso energisch, das Fach beizubehalten.<br />
Unter diesen gibt es weit auseinanderliegende Vorstellungen<br />
darüber, wie dieser Unterricht aussehen soll. Außerdem gibt<br />
4<br />
es die Ansicht: Die Kirche muß von ihren Kräften und Zielen<br />
her auf den Religionsunterricht in der öffentlichen Schule verzichten.<br />
In dieser unübersichtlichen Situation möchte die Synode zu einer<br />
gemeinsamen Willensbildung der Katholiken in der Bundesrepublik<br />
Deutschland beitragen. Wenigstens in den Grundfragen<br />
– wie die Situation des Faches zu beurteilen ist; ob es<br />
Religionsunterricht geben darf und soll; wie er zu begründen<br />
ist; was seine Funktionen sind; ob er weiterhin konfessionell<br />
sein soll – muß eine Übereinstimmung herbeigeführt werden,<br />
wenn der Religionsunterricht nicht durch die Uneinigkeit der<br />
für ihn Verantwortlichen zerfallen soll.“ 4<br />
Die nüchterne und realitätsnahe Situationsanalyse verortet die<br />
Krise des Religionsunterrichts in dem fundamentalen Spannungsverhältnis<br />
„zwischen einem schulischen Unterricht in einer<br />
weltanschaulich pluralen und teilweise indifferenten Gesellschaft<br />
und einer Katechese, die gläubige oder glaubenswillige<br />
Schüler voraussetzt oder anstrebt“ 5 . Auch jüngere Schüler können<br />
einen katechetischen Religionsunterricht als „Stilbruch“ im<br />
Raum Schule empfinden, „wenn in ein kirchliches Leben eingeführt<br />
wird, an dem sich ihre Familie nicht mehr beteiligt“ 6 ,<br />
oder „wenn den Leitfaden das Kirchenjahr abgibt, das ihr Alltagsleben<br />
nicht mehr prägt“ 7 . Nicht wenige ältere Schüler melden<br />
sich vom Religionsunterricht ab, „weil sie sich in der Kirche<br />
geistig nicht beheimatet fühlen“ 8 . Die Schüler des Religionsunterrichts<br />
spiegeln exemplarisch eine gesamtgesellschaftliche Situation,<br />
in der die christlichen Kirchen ihre Antworten auf die<br />
existenziellen Grundfragen „für einen wachsenden Teil der Gesellschaft<br />
nicht mehr als selbstverständlich, ja auch nur als verständlich<br />
voraussetzen oder durchsetzen [können]“ 9 . Vor diesem<br />
Hintergrund unterscheidet die Synode zwischen dem im<br />
Bildungsauftrag der Schule begründeten Religionsunterricht und<br />
der Katechese in der Gemeinde. Die Synode „hält beide für<br />
unerläßlich“ 10 .<br />
Die im Anschluss an die Situationsanalyse entfalteten Grundsätze<br />
und Kriterien eines Konzepts schulischen Religionsunterricht<br />
gewinnen Maßstäbe, die sich wirkungsgeschichtlich bewährt<br />
haben und auch heute Gültigkeit beanspruchen dürfen.<br />
Die konzeptionelle Unterscheidung von Katechese und Religionsunterricht<br />
ermöglicht eine stärker schulpädagogische und<br />
didaktische Profilierung der Aufgabe des Unterrichtsfaches: „Der