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R U - beim Bistum Mainz

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RELIGIONSUNTERRICHTheute 03-04/2005<br />

Schulischer<br />

Religionsunterricht<br />

Der Beschluss „Der Religionsunterricht in der<br />

Schule“ der Gemeinsamen Synode der Bistümer<br />

in der Bundesrepublik Deutschland (1974)<br />

Von Werner Simon<br />

Die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik<br />

Deutschland, die 1971 – 1975 in Würzburg tagte, hatte sich<br />

die Aufgabe gestellt, „in ihrem Bereich die Verwirklichung der<br />

Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils zu fördern und<br />

zur Gestaltung des christlichen Lebens gemäß dem Glauben der<br />

Kirche beizutragen“ 1 . Auf acht Vollversammlungen wurden 18<br />

Kommissionsvorlagen beraten und als Beschlüsse verabschiedet.<br />

Zu ihnen zählt auch der Beschluss „Der Religionsunterricht in<br />

der Schule“ 2 . Bereits die Vorbereitungskommission hatte das<br />

Thema „Überprüfung der Stellung und der Bedeutung des schulischen<br />

Religionsunterricht“ als eine besonders dringliche Frage<br />

unter ihre Prioritätenvorschläge aufgenommen. Die Vorlage<br />

wurde von der Gemischten Kommission „Schulischer Religionsunterricht“<br />

unter Federführung der Sachkommission I<br />

(„Glaubenssituation und Verkündigung“) erarbeitet und nach<br />

Beratung in erster und in zweiter Lesung von der Vollversammlung<br />

der Synode am 22.11.1974 beschlossen. 223 Synodale<br />

stimmten der Vorlage zu, 8 lehnten sie ab, 9 enthielten sich der<br />

Stimme. 3<br />

Der Text des Synodenbeschlusses gliedert sich in drei Teile. Er<br />

beginnt mit einer Situationsanalyse (1). Der umfangreiche<br />

Hauptteil begründet und entfaltet das Konzept eines Religionsunterrichts<br />

in der öffentlichen Schule (2). In einem vergleichsweise<br />

knappen Schlussteil werden Folgerungen und Forderungen<br />

formuliert (3). Das Vorwort verdeutlicht Anlass und Zielsetzung<br />

des Beschlusses:<br />

„Der Religionsunterricht ist in den Streit der Meinungen geraten:<br />

Es gibt radikale Stimmen, die behaupten: In der Schule<br />

einer pluralistischen Gesellschaft darf es das Fach ‚Religion‘ nicht<br />

geben. Andere fordern ebenso energisch, das Fach beizubehalten.<br />

Unter diesen gibt es weit auseinanderliegende Vorstellungen<br />

darüber, wie dieser Unterricht aussehen soll. Außerdem gibt<br />

4<br />

es die Ansicht: Die Kirche muß von ihren Kräften und Zielen<br />

her auf den Religionsunterricht in der öffentlichen Schule verzichten.<br />

In dieser unübersichtlichen Situation möchte die Synode zu einer<br />

gemeinsamen Willensbildung der Katholiken in der Bundesrepublik<br />

Deutschland beitragen. Wenigstens in den Grundfragen<br />

– wie die Situation des Faches zu beurteilen ist; ob es<br />

Religionsunterricht geben darf und soll; wie er zu begründen<br />

ist; was seine Funktionen sind; ob er weiterhin konfessionell<br />

sein soll – muß eine Übereinstimmung herbeigeführt werden,<br />

wenn der Religionsunterricht nicht durch die Uneinigkeit der<br />

für ihn Verantwortlichen zerfallen soll.“ 4<br />

Die nüchterne und realitätsnahe Situationsanalyse verortet die<br />

Krise des Religionsunterrichts in dem fundamentalen Spannungsverhältnis<br />

„zwischen einem schulischen Unterricht in einer<br />

weltanschaulich pluralen und teilweise indifferenten Gesellschaft<br />

und einer Katechese, die gläubige oder glaubenswillige<br />

Schüler voraussetzt oder anstrebt“ 5 . Auch jüngere Schüler können<br />

einen katechetischen Religionsunterricht als „Stilbruch“ im<br />

Raum Schule empfinden, „wenn in ein kirchliches Leben eingeführt<br />

wird, an dem sich ihre Familie nicht mehr beteiligt“ 6 ,<br />

oder „wenn den Leitfaden das Kirchenjahr abgibt, das ihr Alltagsleben<br />

nicht mehr prägt“ 7 . Nicht wenige ältere Schüler melden<br />

sich vom Religionsunterricht ab, „weil sie sich in der Kirche<br />

geistig nicht beheimatet fühlen“ 8 . Die Schüler des Religionsunterrichts<br />

spiegeln exemplarisch eine gesamtgesellschaftliche Situation,<br />

in der die christlichen Kirchen ihre Antworten auf die<br />

existenziellen Grundfragen „für einen wachsenden Teil der Gesellschaft<br />

nicht mehr als selbstverständlich, ja auch nur als verständlich<br />

voraussetzen oder durchsetzen [können]“ 9 . Vor diesem<br />

Hintergrund unterscheidet die Synode zwischen dem im<br />

Bildungsauftrag der Schule begründeten Religionsunterricht und<br />

der Katechese in der Gemeinde. Die Synode „hält beide für<br />

unerläßlich“ 10 .<br />

Die im Anschluss an die Situationsanalyse entfalteten Grundsätze<br />

und Kriterien eines Konzepts schulischen Religionsunterricht<br />

gewinnen Maßstäbe, die sich wirkungsgeschichtlich bewährt<br />

haben und auch heute Gültigkeit beanspruchen dürfen.<br />

Die konzeptionelle Unterscheidung von Katechese und Religionsunterricht<br />

ermöglicht eine stärker schulpädagogische und<br />

didaktische Profilierung der Aufgabe des Unterrichtsfaches: „Der

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