02.12.2012 Aufrufe

R U - beim Bistum Mainz

R U - beim Bistum Mainz

R U - beim Bistum Mainz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

RELIGIONSUNTERRICHTheute 03-04/2005<br />

agogisch reflektierte Neuverortung des Religionsunterrichts setzt<br />

voraus und hat zur Folge eine theologisch reflektierte Neubesinnung<br />

auf den hermeneutischen Ansatz der Erschließung der<br />

christlichen Glaubensüberlieferung und Glaubenspraxis sowie<br />

auf den didaktischen und methodischen Ansatz ihrer unterrichtlichen<br />

Erschließung. Im Text des Synodenbeschlusses fehlt zwar<br />

der für den in der Folgezeit entwickelten ‚korrelationsdidaktischen‘<br />

Ansatz maßgebliche Begriff der ‚Korrelation‘. Der Ansatz<br />

einer anthropologisch vermittelten und erfahrungsorientierten<br />

Hermeneutik der Glaubenstradition ist jedoch auch für sein<br />

Konzept des Religionsunterrichts grundlegend: „Der Glaube soll<br />

im Kontext des Lebens nachvollziehbar, und das Leben soll im<br />

Licht des Glaubens verstehbar werden.“ 19 Dem fundamentaltheologischen<br />

Ansatz einer ‚anthropologisch gewendeten Theologie‘<br />

(K. Rahner) entsprechen der hermeneutische und der didaktische<br />

Ansatz einer erfahrungsorientierten bzw. erfahrungsvermittelten<br />

Erschließung des Verständnisses der christlichen<br />

Glaubensüberlieferung und Glaubenspraxis. In diesem Zusammenhang<br />

gilt: „Der Religionsunterricht muß diese anthropologische<br />

Dimension des christlichen Glaubens zur Geltung bringen,<br />

dabei aber wissen, daß die Botschaft nicht aus, sondern an<br />

der Erfahrung und Situation des Menschen verifiziert wird“ 20 .<br />

Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen spricht sich der Synodenbeschluss<br />

für einen grundsätzlich konfessionell orientierten<br />

Religionsunterricht aus, der zugleich „aus theologischen<br />

Gründen von ökumenischer Gesinnung getragen sein [muß]“ 21 .<br />

Er verweist dabei nicht nur auf die geltende Rechtslage, die einen<br />

„in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“<br />

(Art. 7 Abs. 3 GG) erteilten Religionsunterricht<br />

vorsieht, in dem sich die Kirche „nicht nur als Objekt behandelt<br />

sieht, sondern […] sich authentisch zur Sprache bringen<br />

darf durch Menschen, die ihr angehören“ 22 . Entsprechend<br />

dem konvergenztheoretischen Ansatz werden sowohl theologische<br />

(„Religion und Glaube haben es der Sache nach unabdingbar<br />

mit ‚Bekenntnis‘ zu tun.“ 23 „Das Bekenntnis ist nicht nur<br />

Sache eines einzelnen, sondern immer auch einer Gemeinschaft.“<br />

24 ) als auch pädagogische Gründe geltend gemacht, die<br />

für eine grundsätzlich bekenntnisorientierte Gestalt des schulischen<br />

Religionsunterrichts sprechen („Im Unterschied zu einem<br />

nichtkonfessionellen Unterricht geschieht die Auseinandersetzung<br />

nicht unter dem Anspruch einer [ohnehin fragwürdigen]<br />

Neutralität, sondern von einem bestimmten Standpunkt<br />

aus.“ 25 ). 26<br />

6<br />

Rubrik:<br />

Gesichter<br />

im <strong>Bistum</strong><br />

Karl Kardinal Lehmann<br />

und die<br />

Würzburger Synode<br />

RU heute: Daniel Deckers zitiert Sie in seiner Biographie „Der<br />

Kardinal“ mit den Worten, der Beschluss zum Religionsunterricht<br />

in der Schule sei ein Synodenbeschluss „von bleibender Bedeutung“.<br />

– Dies bestätigen heute eindrucksvoll verschiedene empirische Studien.<br />

Warum ist Ihrer Meinung nach der Beschluss immer noch<br />

faktisch ‚das‘ normative Dokument für die deutschen Religionslehrer/innen?<br />

Kardinal Lehmann: „Der Religionsunterricht in der Schule“ hat<br />

nicht nur damals in den religionspädagogischen Diskussionen<br />

einen wichtigen Konsens formuliert, sondern ist auch heute noch<br />

wegweisend für viele Probleme. Es gehört sicher – neben anderen<br />

– zu den wichtigen Einsichten der Gemeinsamen Synode,<br />

zwischen dem schulischen Religionsunterricht und der Gemeindekatechese<br />

aufgrund ihrer institutionellen Verortung und Zielsetzung<br />

zu unterscheiden. Doch Unterscheidung bedeutet nicht<br />

Trennung. Vielmehr ist es notwendig, die Frage nach der katechetischen<br />

Dimension des Schulischen Religionsunterrichtes<br />

(besonders in der Grundschule) und nach seinem Bezug zu anderen<br />

Lernorten des Glaubens, insbesondere zur Gemeinde, religionspädagogisch<br />

neu zu bedenken. Die Synode selbst erwies<br />

sich als ein wichtiger „Lernprozess“ für die Synodalen und ihre<br />

Berater, weil sie inmitten vieler Polarisierungen in der Kirche<br />

neu lernen mussten und zu einem guten Teil auch gelernt haben,<br />

aufeinander zuzugehen, einander zuzuhören, miteinander<br />

um das Gemeinsame zu ringen und es auch in verbindlichen<br />

Formulierungen öffentlich zu bezeugen. Dieser Prozess ist für<br />

die Kirche immer wieder notwendig.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!