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Beeindruckende Schau historischer ... - Dessau-Roßlau

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Nummer 3, März 2007Seite 9JugendamtFörderung von Familienerholungsmaßnahmen 2007Das Land Sachsen-Anhalt fördert auchin diesem Jahr Familienerholung imZeitraum von Februar bis Oktober2007 für mindestens fünf bis maximalvierzehn Tage mit acht Euro pro Tagund Person.Voraussetzung ist ein Aufenthalt in einergemeinnützigen Familienferienstättebzw. Jugendherberge des LandesSachsen-Anhalt. Während derSommerferien können auch Familienferienstättenin Deutschland genutztwerden, mit einem Zuschuss von vierEuro pro Person. Kataloge können imJugendamt eingesehen werden. BeiTeilnahme an max. drei Bildungsangebotenkönnen bis zwei Euro pro Personzusätzlich erstattet werden. EinRechtsanspruch besteht nicht.Die Zuwendung erhalten Eltern undalleinerziehende Mütter und Väter mitmindestens einem Kind (eheähnlichePartnerschaften sowie Pflegeelternsind verheirateten Paaren gleichgestellt)sowie Mütter und Väter, die getrenntleben und die gemeinsameSorge amtlich erklärt haben. Nachdieser Richtlinie gelten als Kinder Personen,für die Kindergeld bezogenwird.Der Zuschuss kann alle zwei Jahre fürdieselbe Familie gewährt werden,Familien mit behinderten Kindernkönnen jährlich eine Förderung erhalten.Grundlage für die Berechnung ist dasgesamte Familiennettoeinkommen(nur Kinder- und Erziehungsgeld zählennicht zum Einkommen), Aufwendungenfür Wohnmiete bzw. Wohneigentumkönnen bedingt abgesetztwerden. Antragsteller mit ALG-II-Bescheid sind auf jeden Fall antragsberechtigt.Anträge sind unter Verwendung desvorgeschriebenen Formblattes in derRegel spätestens vier Wochen vorReiseantritt einzureichen. Die Auszahlungder Mittel erfolgt nach Vorlagedes Verwendungsnachweises (Originalrechnungder Familienferienstätte),der bis spätestens vierzehn Tagenach Beendigung des Urlaubes im Jugendamtpersönlich eingereicht werdenmuss.Für Beratung und Berechnung stehtIhnen Frau Riesner, Tel. 2041451,Zimmer 307 im Rathauserweiterungsbauan den Sprechtagen zur Verfügung.Mikrozensus 200712.000 Haushalte werden befragtBereits seit Jahresbeginn 2007 erhaltenHaushalte Sachsen-Anhalts Postvom Statistischen Landesamt. Mit diesenBriefen wird der Besuch einer Interviewerinoder eines Interviewersangekündigt. Die Interviewer führenim Auftrag des Statistischen Landesamtesdie auch als „kleine Volkszählung“(Mikrozensus) benannte Haushaltsbefragungdurch.Der Mikrozensus wird im gesamtenBundesgebiet durchgeführt, es werdenDaten über die Bevölkerungsstruktur,die wirtschaftliche und sozialeLage der Bevölkerung sowie überFamilien, Haushalte und den Arbeitsmarkterhoben. Darüber hinaus werdenin diesem Jahr auch Angaben zurArt der Krankenversicherung erfragt.Integriert in den Mikrozensus ist dieErhebung über den Arbeitsmarkt füralle Mitgliedstaaten der EU.Diese Informationen sind Grundlagefür viele gesetzliche und politische Entscheidungen.Der Mikrozensus ist fürviele Sachfragen im Bereich Haushaltund Familie die einzige statistische Informationsquelle.Rechtsgrundlage der Erhebung ist dasvom Deutschen Bundestag am 24. Juni2004 beschlossene Mikrozensusgesetz(BGBl. I S.1350).Beim Mikrozensus handelt es sich umeine Flächenstichprobe für bewohnteGebäude. Die Stichprobenziehung erfolgtnach einem mathematischen Zufallsverfahrenund ist im Mikrozensusgesetzvorgeschrieben. Für alle indiesen ausgewählten Wohnungenlebenden Personen besteht nach § 7des Mikrozensusgesetzes in Verbindungmit § 15 BundesstatistikgesetzAuskunftspflicht. Die vom Gesetzgeberangeordnete Auskunftspflicht sichertzuverlässige und aktuelle statistischeInformationen. Die in den ausgewähltenWohnungen lebendenHaushalte werden 4 aufeinander folgendeJahre befragt. Jedes Jahr wirdein Viertel der Haushalte durch andereersetzt.Die vom Statistischen Landesamt geschultenund zuverlässigen Erhebungsbeauftragtenkündigen ihren Besuchschriftlich an und können sichdurch einen amtlichen Interviewerausweislegitimieren. Sie sind zu strikterVerschwiegenheit und Geheimhaltungverpflichtet. Alle erhobenen Einzelangabenunterliegen nach den gesetzlichenBestimmungen der Geheimhaltungspflichtund werden wederan Dritte weitergegeben noch veröffentlicht.Sie dienen ausschließlichder Hochrechnung zu Landes- bzw.Regionalergebnissen. Die Auskünftewerden nach Eingang der Unterlagenim Statistischen Landesamt anonymisiert.Am einfachsten ist es für die Haushalte,die Fragen gegenüber dem Interviewermündlich zu beantworten;der Haushalt kann den Erhebungsbogenaber auch selbst ausfüllen und direktan das Statistische Landesamtsenden. Die Auskünfte können auchtelefonisch erteilt werden.Das Statistische Landesamt bittet alleHaushalte, die im Verlaufe des Jahres2007 ein Schreiben des Amtes inihren Briefkästen finden, die Arbeit derErhebungsbeauftragten und des StatistischenLandesamtes zu unterstützen.Baby- und Kinderkleiderbörse- organisiert von Eltern für Eltern -vom 27. bis 29. März 2007, von 10.00 bis 18.00 Uhr im Saal des <strong>Dessau</strong>erRestaurants „Am Zollhaus“ (an der B 185 Vorderer Tiergarten)Ein An- und Verkauf unter dem Motto: Alles rund ums Kind (BekleidungGr. 50-176, Spielzeug, Babyausstattungh u.v.m.)Weitere Informationen unter der Tel.-Nr. 0170/3134331 und 0177/9729877.FördermittelberatungAm Donnerstag, 22. März 2007, findet die monatliche Fördermittelbera -tung mit Finanzierungsexperten der KfW-Bankengruppe bzw. der Investi -tionsbank Sachsen-Anhalt für kleine und mittlere Unternehmen sowieExistenzgründer in <strong>Dessau</strong>, Albrechtstraße 127, bei der Wirtschaftsförde -rung & Tourismus Anhalt GmbH statt.Das Beratungsangebot umfasst alle von der KfW angebotenen Förderpro -gramme, wie Eigenkapitalhilfe, Eigenkapitalergänzungsdarlehen, ERP-Existenzgründungsprogramm usw.Zur nächsten Konsultation sind noch Terminvereinbarungen bei der Wirt -schaftsförderung & Tourismus Anhalt GmbH unter Tel. 03 40 / 23 01 20möglich.

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