MarketCap Report 2012 - Vontobel Holding AG
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Der Ölbohrkonzern Transocean Ltd (vgl. dazu auch<br />
Kapitel 3.1, «Kotierungen») kündigte im Jahr 2009 ein<br />
Rückkaufprogramm über maximal CHF 3.5 Mrd. an.<br />
Davon wurden im Jahr 2010 CHF 257 Mio. zurückgekauft,<br />
im Jahr 2011 jedoch keine weiteren Transaktionen<br />
getätigt. Die Gesellschaft ist auch an der New York<br />
Stock Exchange kotiert (NYSE) und kann die Rückkäufe<br />
wahlweise an der SIX oder der NYSE vornehmen. Das<br />
gesamte Rückkaufvolumen im Jahr 2010 erfolgte in den<br />
USA, was auf die höhere Liquidität am «Heimmarkt»<br />
zurückzuführen ist.<br />
Small Cap Unternehmen haben oftmals eine zu<br />
geringe Liquidität auf der 1. Handelslinie, womit ein<br />
Aktienrückkauf zur Gewinnverdichtung schwierig ist.<br />
Edipresse SA konnte beispielsweise aufgrund mangelnder<br />
Liquidität nur einen geringen Teil des angestrebten<br />
Volumens zurückkaufen. Gemessen am V-Cap Market<br />
am jeweiligen Jahresbeginn betrug der Anteil der<br />
Rückkäufe auf der 2. Handelslinie im Jahr 2010 0.5%<br />
und im Jahr 2011 0.7%.<br />
3.5.2 Umfeld<br />
Mit dem UEK-Rundschreiben Nr. 1 vom 26. Februar<br />
2010 hat die Übernahmekommission die Regeln für<br />
öffentliche Kaufangebote von Emittenten für eigene,<br />
börsenkotierte Beteiligungspapiere angepasst. Neu<br />
gelten bezüglich der Rückkäufe unter anderem folgende<br />
Einschränkungen:<br />
1. Das beantragte Rückkaufvolumen darf zum Zeitpunkt<br />
der Gesuchseinreichung bei der UEK nicht mehr als<br />
20% des Streubesitzes betragen.<br />
2. Die Mindestschwelle bezüglich Streubesitz gemäss<br />
den Kotierungsvoraussetzungen darf nicht unter-<br />
schritten werden.<br />
3. Die Durchführung des Rückkaufprogrammes führt<br />
nicht zu einer erheblichen Änderung der Kontrollverhältnisse<br />
über das zurückkaufende Unternehmen.<br />
Im Fall der Edipresse SA, die über zwei Titelkategorien<br />
verfügt, wurde für die illiquiden Namenaktien mit einem<br />
Streubesitz von lediglich 1.2% eine Ausnahme von der<br />
im neben stehenden Punkt 1 beschriebenen Einschränkung<br />
gemacht. Den Namenaktionären sollte ebenfalls<br />
eine Ausstiegsmöglichkeit geboten werden. Allerdings<br />
wurde die Gesellschaft verpflichtet, jeweils gleichzeitig<br />
auch auf der 1. Handelslinie der Namenaktie einen<br />
Geldkurs zu stellen, damit die in dieser Transaktion<br />
steuerlich benachteiligten Privatpersonen ebenfalls<br />
verkaufen konnten.<br />
3.5.3 Ausblick<br />
Rückkäufe über die 2. Handelslinie werden auch in<br />
Zukunft primär von den grossen Unternehmen als<br />
flexibles Instrument zur Optimierung der Kapitalstruktur<br />
eingesetzt werden. Dies ergänzend zur jährlichen Ausschüttung<br />
im Anschluss an die Generalversammlung.<br />
Eine Flexibilisierung bei der Kapitalherabsetzung, wie sie<br />
bei der Erhöhung mit dem genehmigten und bedingten<br />
Kapital bereits seit einiger Zeit besteht (Stichwort:<br />
Kapitalband), ist Bestandteil der bereits sich seit Langem<br />
in Vorbereitung befindlichen Aktienrechtsrevision. Damit<br />
würde das Verfahren vereinfacht, indem die Generalversammlung<br />
den Verwaltungsrat ermächtigen kann,<br />
das Aktienkapital während einer Dauer von maximal<br />
drei Jahren innerhalb einer bestimmten Bandbreite<br />
herauf- und herabzusetzen.<br />
Ausserdem hat die UEK eine gemeinsam mit der FINMA<br />
und der SIX erarbeitete Vorlage «Rückkaufprogramme<br />
zum Marktpreis über eine separate Handelslinie: Neues<br />
Auktionsmodell» in die Vernehmlassung geschickt.<br />
Die UEK schlägt vor, das bisherige System durch ein<br />
Auktionsmodell abzulösen, mit dem Ziel, die Chancengleichheit<br />
der Investoren zu verbessern. Die Vernehmlassung<br />
hat ergeben, dass die bewährte und etablierte<br />
Rückkaufmöglichkeit über eine separate Handelslinie<br />
beibehalten werden soll.<br />
Es wird befürchtet, dass wegen zahlreicher Ineffizienzen,<br />
die mit dem vorgeschlagenen Auktionsverfahren verbunden<br />
wären, im Falle einer Einführung künftig deutlich<br />
weniger Rückkäufe getätigt würden. An der Vernehmlassung<br />
haben neben Banken und Anwaltskanzleien<br />
auch Swiss <strong>Holding</strong>s und die Schweizerische Bankiervereinigung<br />
teilgenommen. Das Verfahren ist zurzeit bei<br />
der FINMA hängig.<br />
<strong>Vontobel</strong> <strong>MarketCap</strong> <strong>Report</strong> <strong>2012</strong> 33