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ROTWEISSROT Ausgabe I/2006 - Auslandsösterreicher-Weltbund

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KulturDie Rückgabe der Klimt-BilderDrei Landschaftsbilder und zwei Porträts der Adele Bloch-Bauer wurden an die Erben nachFerdinand Bloch-Bauer restituiert.Günter DürieglNach jahrelangem Rechtsstreit zwischender in den USA lebendenErbin nach Ferdinand Bloch-Bauer, MariaAltmann, die auch die Miterben vertritt,und der Republik Österreich, entschieddas Schiedsgericht, dessen Spruch injedem Fall zu folgen beide Streitparteienvereinbart hatten, am 17. Jänner <strong>2006</strong> fürdie Rückgabe der Klimt-Gemälde.Fünf Spitzenwerke von Gustav Klimt,Glanzstücke der Österreichischen GalerieBelvedere in Wien, werden restituiert:Die Restitution der Gemälde erfolgt aufder Grundlage des österreichischenKunstrückgabegesetzes des Jahres 1998.Dieses ermächtigt die Republik Österreichzur Rückgabe jener Kunst- undKulturgegenstände an die seinerzeitigen„Die Restitution der Gemäldeerfolgt auf der Grundlage desösterreichischen Kunstrückgabegesetzesdes Jahres 1998.“Adele Bloch-Bauer II, um 1912.Besitzer oder deren rechtmäßige Erben,die in der Zeit der nationalsozialistischenHerrschaft in Österreich (1938–1945)durch Raub, Diebstahl, Erpressung oderandere Unrechtshandlungen auf direktemoder indirektem Wege in den Besitz vonheutigen Bundessammlungen (Museen,Bibliotheken, Archive etc.) gelangt sind.Diese Ermächtigung gilt auch für jeneKunst- und Kulturgegenstände, die nachdem Ende des Nationalsozialismus zwarauf Grundlage der sofort erklärtenNichtigkeit aller nationalsozialistischenRechtsgeschäfte und der daraus erwachsenenRestitutionsgesetze restituiert,aber unter Berufung auf das Ausfuhrverbotsgesetzin Österreich zurückgehaltenwurden.Für die nach dem Kunstrückgabegesetzdes Jahres 1998 zu restituierenden KunstundKulturgegenstände wurde das Aus-24 www.weltbund.at<strong>ROTWEISSROT</strong>

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