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ROTWEISSROT Ausgabe I/2006 - Auslandsösterreicher-Weltbund

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RechtStaatsbürgerschaft anders als durchEntziehung verloren haben, u. a.Was bedeuten die neuen Bestimmungenfür uns Auslandsösterreicher?Ich möchte hier nur auf die Bestimmungeneingehen, die in der Novelle jeneÖsterreicher betreffen, die ihre Staatsbürgerschaftbeim geplanten Erwerb einerausländischen nicht verlieren möchten,und auf diejenigen ehemaligen Österreicher,die die österreichische Staatsbürgerschaftwiedererwerben wollen.Schon in der StbG-Novelle des Jahres1998 wurde ein Passus eingeführt, derdie Beibehaltung der österreichischenStaatsbürgerschaft ermöglicht, wenn„in ihrem Privat- oder Familienlebenein für die Beibehaltung besondersberücksichtigungswürdigerGrund vorliegt“. Diese Regelungist auch im neuen Gesetzunverändert erhalten, derAÖWB hat aber in Schreibenan die Landeshauptleute, diefür die Abwicklung des Verfahrenszuständig sind, aufdie Notwendigkeit der Vereinheitlichungund Transparenzder berücksichtigungswürdigenGründe hingewiesen,da die Vollzugspraxisder Länder diese sehr unterschiedlichauslegt.Auf jeden Fall ist es wichtig für dieÖsterreicher, die die österreichischeStaatsbürgerschaft bei Erwerb einer ausländischenbehalten wollen, den Antragvor dem Erwerb der ausländischen zustellen. Der AÖWB hat in den erwähntenSchreiben an die Landeshauptleute umInformation über die in ihrem Lande gängigePraxis gebeten und diese imAnschluss auch teilweise erhalten. Wirkönnen also Interessenten vor demAntrag mit Hinweisen auf die entsprechendenErfahrungen dienlich sein.Neu ist in dieser Novelle hinsichtlich derBeibehaltung der Staatsbürgerschaft,dass die Zustimmung zur Beibehaltungdurch den Staat, dessen Staatsbürgerschafterworben wird, nur noch dann entscheidendsein soll, wenn zwischenÖsterreich und diesem Staat in diesemPunkt Gegenseitigkeit besteht.Eine wesentliche Neuerung der Novelleaus dem Blickwinkel der Auslandsösterreicherliegt darin, dass die österreichischeStaatsbürgerschaft ehemaligen Österreichern,die 10 Jahre ununterbrochen dieösterreichische Staatsbürgerschaft besessenund auf andere Weise als durchEntziehung verloren haben (§ 10 Abs. 4)und die sich im Bundesgebiet aufhalten(es muss aber nicht der Hauptwohnsitzsein) die österreichische Staatsbürgerschaftohne die besonderen Voraussetzungenfür andere Fremde (z. B. Nachweisder Kenntnis der deutschen Sprache,Nachweis der Kenntnis der österreichischenGeschichte) verliehen wird –Wiedererlangung der österreichischenStaatsbürgerschaft. Besonders erwähnenswertist, dass jetzt für die Auslandsösterreicherein vorhergegangenerVerzicht auf die österreichische Staatsbürgerschaftkein Verleihungshindernismehr darstellt. Das Verleihungshindernisnach § 10 Abs. 2 Z 2 (Vorstrafen wegenschwerwiegender Verwaltungsübertretungen,insbesondere der Straßenverkehrsordnung),das in dieser Novelle zumerschwerten Erwerb der österreichichenStaatsbürgerschaft für Fremde neu eingerichtetwurde, gilt für ehemalige Österreichernicht. Außerdem fiel die frühereWartefrist von einem Jahr.Weiters ist anzumerken, dass die besondereStellung der „Altösterreicher“ (alsoPersonen und deren Angehörige, dieStaatsangehörige eines Nachfolgestaatesder österreichisch-ungarischen Monarchieoder staatenlos waren und vor ihrer Vertreibungden Wohnsitz in Österreich hatten)beibehalten wurde (kurz gesagt könnendiese Personengruppen die österreichischeStaatsbürgerschaft wiedererwerben,auch wenn sie nicht in Österreichwohnhaft sind), aber nunmehr vom Nachweisder Kenntnis der deutschen Spracheabgesehen wird und es auch nicht mehrerforderlich ist, die fremde Staatsbürgerschaftzurückzugeben.Diese kurze Abhandlung zumThema Staatsbürgerschaftsrechtsnovelle2005 erhebt natürlichkeinen Anspruch aufVollständigkeit und gilt auchnicht als Rechtsgutachten.Es sollte hier zunächst aufdie Tatsachen der neuenRechtslage aufmerksam gemachtwerden und wir schlagenvor, im konkreten Fall aufprofessionellen Rechtsbeistandnicht zu verzichten.Die Einbindung des AÖWBin das Begutachtungsverfahren undvor allem die Berücksichtigung derWünsche der Auslandsösterreicher indiesem Verfahren erscheinen uns alswichtiger Schritt und Meilenstein in derEntwicklung der positiven Beziehung derAuslandsösterreicher zu den politischVerantwortlichen in Österreich, das zeigtdie steigende Aufmerksamkeit, die dieAuslandsösterreicher im Inland erhalten.Es wäre vielleicht etwas vorschnell, zudenken, dass diese Novelle ausschließlichdurch die Interventionen des Vorstandesdes AÖWB die für Auslandsösterreicherrelevanten Verbesserungen erhaltenhat. Fakt ist aber, dass der ursprünglicheRegierungsentwurf nach unsererStellungnahme zum Teil in unseremSinne geändert wurde. Es muss aberauch gesagt werden, dass manche unsererWünsche noch offen sind. Wir habenalso noch einiges zu tun.❍© Archiv<strong>ROTWEISSROT</strong> www.weltbund.at31

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