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BUNDESGESETZBLATT - Faolex

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BGBl. I - Ausgegeben am 11. Juli 2013 - Nr. 127 31 von 366. Art, Auswirkungen und Menge der jeweiligen Emissionen;7. Zeitpunkte der Inbetriebnahme der neuen, der Altanlagen oder der bestehenden Anlagen;8. Für die Einführung einer besseren verfügbaren Technik erforderliche Zeit;9. Verbrauch an Rohstoffen und Art der bei den einzelnen Verfahren verwendeten Rohstoffe(einschließlich Wasser) sowie Energieeffizienz;10. Die Notwendigkeit, die Gesamtwirkung der Emissionen und die Gefahren für die Umwelt so weitwie möglich zu vermeiden oder zu verringern;11. Die Notwendigkeit, Unfällen vorzubeugen und deren Folgen für die Umwelt zu verringern;12. Von internationalen Organisationen veröffentlichte Informationen;13. Informationen, die in BVT-Merkblättern enthalten sind.www.ris.bka.gv.atAnlage 3Emissionsgrenzwerte für Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW odermehrAbschnitt 1Emissionsgrenzwerte für Altanlagen und bestehende Anlagen1. Referenzbedingungen:a) Alle Emissionsgrenzwerte sind bei einer Temperatur von 273,15 K, einem Druck von101,3 kPa, nach Abzug des Wasserdampfgehalts des Abgases bei einemBezugssauerstoffgehalt vonaa) 6 % für feste Brennstoffe,bb) 3 % für Anlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe mit Ausnahme von Gasturbinenund Gasmotoren,cc) 15 % für Gasturbinen und Gasmotoren sowiedd) 0 % für Ammoniak (NH 3 )-Emissionen von Einrichtungen zur Minderung vonStickstoffoxid (NO x )-Emissionenzu berechnen.b) Im Falle von kombinierten Gas- und Dampfturbinen-Anlagen (GuD) mit Zusatzfeuerung kannder Bezugssauerstoffgehalt von der Behörde unter Berücksichtigung der besonderenMerkmale der betreffenden Anlage festgelegt werden.2. Schwefeldioxid (SO 2 )-Emissionsgrenzwerte (in mg/Nm 3 ) für mit festen oder flüssigenBrennstoffen betriebene Anlagen mit Ausnahme von Gasturbinen und Gasmotoren:a) Bestehende AnlagenBrennstoffwärmeleistung(MW)50-100Steinkohle und Braunkohlesowie andere feste Brennstoffe200400 beiBraunkohlestaubfeuerungenBiomasseFlüssige Brennstoffe200 350100-300 200 200 250> 300 200 200 200b) AltanlagenBrennstoffwärmeleistung(MW) sowie andere feste BrennstoffeSteinkohle und BraunkohleBiomasse Flüssige Brennstoffe50-100 400 200 350100-150 250 200 250150-300 200 200 250> 300 200 200 2003. Schwefeldioxid (SO 2 )-Emissionsgrenzwerte (in mg/Nm 3 ) für mit gasförmigen Brennstoffenbetriebene bestehende Anlagen und Altanlagen mit Ausnahme von Gasturbinen und Gasmotoren:Im Allgemeinen 35Flüssiggas 5Koksofengase mit niedrigem Heizwert 400Hochofengase mit niedrigem Heizwert 200

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