03.12.2012 Aufrufe

Anzahl und Art der Proben 7511 1804 540 266 962 224

Anzahl und Art der Proben 7511 1804 540 266 962 224

Anzahl und Art der Proben 7511 1804 540 266 962 224

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

40<br />

TEIL II <strong>Proben</strong> <strong>und</strong> Untersuchungsergebnisse<br />

Unterschiedliche Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften gaben weiteren Anlass zur<br />

Beanstandung. So fehlte auf <strong>der</strong> Fertigpackung einer französischen Käsespezialität mit Pilzen<br />

die Angabe <strong>der</strong> Verkehrsbezeichnung. Das Mindesthaltbarkeitsdatum wurde in unzulässiger<br />

Weise in <strong>der</strong> abgekürzten Form „MHD“ angegeben. Die Schrift bei einem ungarischen Schnittkäse<br />

war so klein (< 0,9 mm), dass sie als nicht leicht lesbar einzustufen war. Bei Käse in Fertigpackungen<br />

fehlte die Angabe des in <strong>der</strong> Rinde verwendeten Farbstoffes E 110. In an<strong>der</strong>en<br />

Fällen fehlte auf <strong>der</strong> Fertigpackung die Kenntlichmachung <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Rinde verwendeten<br />

Kunststoffdispersion.<br />

Bei offen angebotenem Käse im Einzelhandel war die Kenntlichmachung <strong>der</strong> verwendeten Zusatzstoffe<br />

nicht vorhanden.<br />

Immer wie<strong>der</strong> werden Käse <strong>und</strong> Erzeugnisse aus Käse ohne Angabe <strong>der</strong> vorgeschriebenen<br />

Verkehrsbezeichnung, dafür aber unter einer Fantasiebezeichnung in den Verkehr gebracht. So<br />

muss in Öl eingelegter Käse beispielsweise als „Schafkäse in pflanzlichem Öl“ bezeichnet werden.<br />

Derartige Kennzeichnungsmängel sowohl bei offener als auch bei fertig abgepackter Ware<br />

sind oftmals wohl auf mangelnde Sachk<strong>und</strong>e zurückzuführen.<br />

Nach <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 510/2006 in Verbindung mit dem Anhang <strong>der</strong> Verordnung (EG)<br />

Nr. 1107/96 ist die Bezeichnung „Feta“ eine geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) für einen<br />

traditionellen, in bestimmten Regionen Griechenlands aus Schafmilch o<strong>der</strong> einer Mischung aus<br />

Schaf- <strong>und</strong> Ziegenmilch hergestellten Käse. Der Ziegenmilchanteil darf dabei 30 % nicht überschreiten.<br />

Im Wi<strong>der</strong>spruch hierzu handelte es sich bei einem in einer Gaststätte entnommenen<br />

„Feta“ in Wirklichkeit um einen deutschen Käse aus Kuhmilch.<br />

Eine Beschwerdeprobe Frischkäse, offene Ware, enthielt einen ineinan<strong>der</strong> gewickelten, durchsichtigen<br />

Einmalhandschuh aus Kunststoff. Ob <strong>der</strong> Handschuh beim Hersteller o<strong>der</strong> im Einzelhandel<br />

in den Käse gelangt war, konnte nicht geklärt werden.<br />

04 Butter<br />

Von 43 <strong>Proben</strong> waren zwei (5 %) zu beanstanden.<br />

Nach den Vorgaben <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 (Verordnung über eine gemeinsame<br />

Organisation <strong>der</strong> Agrarmärkte) darf Butter höchstens 16 % Wasser enthalten. Im Wi<strong>der</strong>spruch<br />

hierzu war bei Sauerrahmbutter eines im Regierungsbezirk Tübingen ansässigen Herstellers<br />

ein deutlich überhöhter Wassergehalt von bis zu 18,0 % festzustellen.<br />

05 Eier, Eiprodukte<br />

Von 133 <strong>Proben</strong> waren 13 (10 %) zu beanstanden.<br />

Verpackungen mit Eiern <strong>der</strong> Güteklasse A müssen auf <strong>der</strong> Außenseite unter an<strong>der</strong>em mit <strong>der</strong><br />

Gewichtsklasse <strong>und</strong> dem Mindesthaltbarkeitsdatum gekennzeichnet werden. In Einzelfällen<br />

fehlten diese Kennzeichnungselemente.<br />

Bei angeblich fünf Tage alten Eiern einer Verdachtsprobe waren Luftkammerhöhen von 5 bis<br />

7 mm festzustellen. Bei Eiern dieses Alters sind dagegen Luftkammerhöhen von lediglich 2 bis<br />

3 mm zu erwarten. Es war also davon auszugehen, dass entwe<strong>der</strong> das angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum<br />

zu lange bemessen war o<strong>der</strong> die Eier unsachgemäß gelagert waren.<br />

Erfreulich ist die Situation hinsichtlich <strong>der</strong> mikrobiologischen Bef<strong>und</strong>e bei Eiern. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

damals erheblichen Belastung wurden Eier <strong>und</strong> Salmonellen noch in den 1990er Jahren häufig<br />

Chemisches <strong>und</strong> Veterinäruntersuchungsamt Sigmaringen Jahresbericht 2009

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!