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Die Zeitschrift für stud. iur. und junge Juristen - Iurratio

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TitelthemaKontakten oder unterstützt die zuständigen nationalen Behörden inden Mitgliedstaaten der EU bzw. Drittstaaten bei der Durchführungvon Strafverfahren.Hinsichtlich der eigentlichen Untersuchungen unterscheidet dieOLAF-Verordnung zwischen internen <strong>und</strong> externen Untersuchungen.Interne Untersuchungen sind solche, die innerhalb der EU-Organe, Einrichtungen, Ämter <strong>und</strong> Agenturen durchgeführt werden.Dabei kann es sich beispielsweise um den Verdacht von BetrugsoderKorruptionshandlungen seitens der EU-Beamten handeln. ExterneUntersuchungen sind solche, die in den EU-Mitgliedstaaten<strong>und</strong> entsprechend den Kooperationsabkommen in Drittstaatendurchgeführt werden <strong>und</strong> den Empfänger von EU-Mitteln betreffen.Dabei kann zum Beispiel dem Verdacht des Missbrauchs oder derZweckentfremdung von EU-Mitteln nachgegangen werden. Eine Untersuchungkann neben dem Informationsaustausch zwischen OLAF<strong>und</strong> den nationalen Behörden auch Kontrollen vor Ort <strong>und</strong> Überprüfungeneines Wirtschaftsteilnehmers umfassen.OLAFs Befugnisse sind bei internen <strong>und</strong> externen Untersuchungenunterschiedlich. Interne Untersuchungen werden dadurch erleichtert,dass die Beamten <strong>und</strong> sonstige Bedienstete der EU-Institutionen,Ämter <strong>und</strong> Agenturen gegenüber OLAF auskunftspflichtigsind. Außerdem erhält OLAF bei internen Untersuchungen ohneVoranmeldung <strong>und</strong> unverzüglich Zugang zu sämtlichen Informationen<strong>und</strong> Räumlichkeiten der betroffenen EU- <strong>Die</strong>nststelle. OLAFkann Büros der Beamten durchsuchen, die Rechnungsführung kontrollieren<strong>und</strong> Kopien aller Dokumente sowie des Inhalts aller Datenträgeranfertigen <strong>und</strong> diese sicherstellen, um ein Verschwindenzu verhindern. Einzelheiten über die Zusammenarbeit zwischen denEU-Institutionen <strong>und</strong> OLAF bei internen Untersuchungen sind in einerInterinstitutionellen Vereinbarung vom 25. Mai 1999 4 <strong>und</strong> einerKommissionsentscheidung vom 2. Juni 1999 5 festgelegt.Betroffene von externen Untersuchungen können natürliche oder juristischePersonen in den EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten sein.Dabei hat OLAF nicht die weitreichenden Befugnisse wie bei internenUntersuchungen. Auf der Gr<strong>und</strong>lage der Verordnung 2185/96 6kann OLAF bei externen Untersuchungen allerdings Vor-Ort-Kontrollen<strong>und</strong> -Überprüfungen bei Wirtschaftsteilnehmern durchführen,um schwerwiegende oder grenzüberschreitende Unregelmäßigkeitenaufzudecken. <strong>Die</strong> Kontrollen <strong>und</strong> Überprüfungen werden vonOLAF in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden desbetreffenden Mitgliedstaates durchgeführt. Um die Durchführungder Kontrollen zu erleichtern, müssen die WirtschaftsteilnehmerOLAF den Zugang zu Räumlichkeiten, Gr<strong>und</strong>stücken, Verkehrsmitteln<strong>und</strong> sonstigen gewerblich genutzten Örtlichkeiten ermöglichen.<strong>Die</strong> OLAF-Kontrolleure müssen sich an die jeweiligen nationalenRechtsvorschriften halten <strong>und</strong> haben unter denselben Bedingungenwie nationale Kontrolleure Zugang zu Informationen <strong>und</strong> Dokumenten.<strong>Die</strong>s ist in der Verordnung 2185/96 festgelegt <strong>und</strong> entsprichtdem Gr<strong>und</strong>satz des Artikels 325 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweiseder Europäischen Union. Danach sind Mitgliedstaatenaufgefordert, zur Bekämpfung von Betrug <strong>und</strong> sonstigen rechtswidrigenHandlungen gegen die finanziellen Interessen der EU diegleichen Maßnahmen zu ergreifen, „die sie auch zur Bekämpfungvon Betrügereien ergreifen, die sich gegen ihre eigenen finanziellenInteressen richten“.II. HINWEISE FÜR UNTERSUCHUNGEN UND ZIEL DER UNTER-SUCHUNGENHinweise können bei OLAF sowohl aus den EU-Institutionen alsauch aus der Bevölkerung eingehen. EU-Beamte sind verpflichtet,ihren Vorgesetzten oder OLAF Verdachtsfälle zu melden. Für dieKommunikation mit Bürgern wurde kürzlich ein interaktives „FraudNotification System“ im OLAF-Internet 7 eingerichtet. <strong>Die</strong>ses Systemermöglicht eine sichere, <strong>und</strong> - wenn gewünscht - auch anonymeKommunikation mit OLAF.Es muss nochmals betont werden, dass OLAF Verwaltungsuntersuchungendurchführt. Daher besitzt OLAF keine justiziellen Befugnisse.Gleichermaßen führt OLAF keine Betriebs- oder Wirtschaftsprüfungendurch. Das primäre Ziel von OLAF-Untersuchungen istdas Aufdecken rechtswidrigen Verhaltens, welches sich gegen diefinanziellen Interessen der EU richtet <strong>und</strong> das Anlass <strong>für</strong> strafrechtlicheoder disziplinarische Maßnahmen geben kann. Außerdemsichtet OLAF Beweise <strong>für</strong> die Wiedereinziehung von zu Unrechtgezahlten Ausgaben oder entgangenen Einnahmen. OLAF kannnicht selbst strafrechtliche oder disziplinarische Verfahren durchführen,sondern übermittelt die Untersuchungsergebnisse mit Empfehlungenzu entsprechenden Folgemaßnahmen an die nationalenStaatsanwaltschaften <strong>und</strong> Justizbehörden, an die <strong>für</strong> Disziplinarverfahrenzuständigen <strong>Die</strong>nstellen innerhalb der EU-Institutionen oderan die <strong>für</strong> Wiedereinziehung zuständigen Generaldirektionen derEU-Kommission.III. STATISTIK DER UNTERSUCHUNGENJedes Jahr wird OLAFs Tätigkeit in zwei Berichten reflektiert, demOLAF-Jahresbericht <strong>und</strong> dem Bericht der Kommission an das EuropäischeParlament <strong>und</strong> den Rat über den Schutz der finanziellenInteressen der EU („Betrugsbekämpfungsbericht“ basierend auf Artikel325 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der EuropäischenUnion). Letzterer Bericht umfasst sowohl die Aktivitäten derEU-Kommission als auch die Aktivitäten der Mitgliedstaaten zumSchutz der finanziellen Interessen der EU. In den Berichten werdenunter anderem unterschiedliche Statistiken über OLAF-Untersuchungenveröffentlicht.<strong>Die</strong> Zahl der bei OLAF eingegangenen Informationen stellt sich nachSachgebieten aufgeteilt wie folgt dar:Sektor 2006 2007 2008 2009 2010 Total in %Landwirtschaft 107 136 201 174 186 804 17%Zigaretten 9 10 13 12 16 60 1%Zoll 65 56 54 32 57 264 6%Direktausgaben 50 102 150 98 106 506 11%EU Einricht. <strong>und</strong> 231 208 294 305 232 1270 27%OrganeAußenhilfe 204 205 179 145 156 889 19%Strukturfonds 156 161 137 193 230 877 19%Insgesamt 822 878 1028 959 983 4670 100%4 OJ L 136, 31.5.1999, S. 15.5 OJ L 149, 16.6.1999, S. 57.6 OJ L 292, 15.11.1996, S. 2.7 https://fns.olaf.europa.eu.<strong>Iurratio</strong>Ausgabe 4 / 2011195

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