2 Anleitung zur Gefährdungsbeurteilung2.2.3 Verfeinerte Eingrenzung derRisikobereicheDie als besonders gefährdet eingestuften Bereicheeiner Gemeinde (vgl. Abb. 22) können in einemweiteren Schritt hinsichtlich besonders sensibler oderschadensträchtiger Objekte differenziert werden. InKarten können Gefahren- und Risikobereiche besondersdokumentiert werden2.2.4 Hydraulische Simulation von<strong>Starkregen</strong>gefahrenkartenVeranlasst durch extreme Niederschlagsereignisse inden Jahren 2009 und 2010 wurden für acht Kommunenim Einzugsgebiet der Glems (ca. 300 km²) <strong>Starkregen</strong>gefahren-und <strong>Starkregen</strong>risikokarten erstellt.Als Datengrundlage dienten dabei das Laserscan-Geländemodell des Landes Baden-Württemberg inder Auflösung von 1 m², die Bodenkarte im Maßstabvon 1 : 50 000 und die ALK (AutomatisierteLiegenschaftskarte) für die Landnutzung. Im Ergebniswurden für das gesamte Einzugsgebiet der Glemsflächendeckende Karten im Maßstab 1 : 5 000 erstellt.In diesen Karten (siehe Beispiel in Abb. 23)sind drei Klassen von maximalen Überflutungstiefenin unterschiedlichen Blautönen abgebildet; diehellrosa gefärbten Bereiche stellen dagegen die nurgering überfluteten Flächen dar, in denen überwiegendmit flächigem Abfluss zu rechnen ist. Bereichemit hohen Fließgeschwindigkeiten wurden zusätzlichmarkiert; außerdem sind auch die Fließrichtungendes Abflusses eingetragen.Abb. 22: Beispiel einer <strong>Starkregen</strong>gefahrenkarteAbb. 23: Ausschnitt aus einer <strong>Starkregen</strong>gefahrenkartefür das mittlere, seltene und extreme Szenario26
3 <strong>Starkregen</strong>vorsorge - praktisch & konkretSofern die in den vorangegangenen Kapiteln beschriebeneGefährdungsbeurteilung ergeben hat,dass die untersuchte Kommune im Fall von <strong>Starkregen</strong>tatsächlich von Überschwemmungsschädenbetroffen wäre, muss diese Gefährdung künftig beiallen flächen- und abflusswirksamen Maßnahmenberücksichtigt werden. Das beginnt bei der Bauleitplanung,umfasst die Flächenbewirtschaftung in derLand- und Forstwirtschaft einschließlich der Gestaltungder Wirtschaftswege, die wasserwirtschaftlichePlanung (z.B. im Rahmen der Gewässerunterhaltungund des Gewässerausbaus) und gilt schließlich auchfür den Bau und die Sanierung der Kanalisation. Umdem wichtigen Anliegen der ÜberflutungsvorsorgeNachdruck zu verleihen, kann eine Gemeinde eineResolution mit einer entsprechenden Selbstverpflichtungerlassen.Bei der Entwicklung eines Vorsorgekonzepts ist zubeachten, dass die Gefährdung von unterschiedlichenBereichen ausgeht und demzufolge unterschiedlicheSchutzmaßnahmen in unterschiedlichenZuständigkeiten erfordert. Grundsätzlich giltfür Wasser aus dem Außengebiet:Das wild abfließende Wasser folgt dem Gefälleund kann in die Ortslage fließen – oft ungebremst.Ziel ist es, das Wasser im Außenbereichzu halten oder zumindest zu erreichen, dass esschadlos durch die Ortslage läuft. Dies kanndurch die Schaffung von Rückhalteräumenoder Barrieren (z.B. Mulden, Gräben, Wälle,spezielle Wegegestaltung) ermöglicht werden.für die Ortsentwässerung:Das Wasser kann von der überlasteten Kanalisationnicht mehr aufgenommen und abgeleitetwerden. Zur Erhaltung und Verbesserung derAbleitungskapazität ist es wichtig, die Kanalisationzu entlasten, beispielsweise indem Niederschlagswasserbereits dort zurückgehaltenwird, wo es auftrifft, d.h. auf den Baugrundstücken.Treten Überflutungen aus der Kanalisationoder aus Gewässern in der Ortslageauf, so soll das Wasser entweder schadlos abgeleitetwerden, z.B. über Notabflusswege oderdas Straßenprofil, oder auf verfügbaren Freiflächen,die vorübergehend geflutet werden können,zurückgehalten werden.für Gewässer:Außerorts müssen Maßnahmen der Gewässerunterhaltungdarauf ausgerichtet sein, Wasserin der Fläche zurückzuhalten und damit auchden Abfluss zu reduzieren, indem Ausuferungenzugelassen werden, wo immer dies schadlosmöglich ist. Innerorts dagegen ist das Ziel, einenzügigen Abfluss der Niederschläge zu bewirken,indem bestehende Abflusshindernissebeseitigt und neue vermieden werden. Die Unterliegerdürfen dabei nicht zusätzlich belastetwerden.Sofern diese Vorkehrungen nicht durchführbar sindoder zur Schadensabwehr nicht ausreichen, könnenbauliche Veränderungen am einzelnen Gebäudemögliche Schäden minimieren. Da Objektschutzund Bauvorsorge keine absolute Sicherheit gewährleisten,ist eine weitergehende finanzielle Vorsorgeempfehlenswert, z.B. durch den Abschluss einer Elementarschadenversicherungoder die Bildung vonRücklagen, um die finanziellen Belastungen ausÜberflutungsschäden abzumildern.3.1 Vorsorge beginnt bei derPlanungFür die Kommunen ist die Bauleitplanung das wichtigstePlanungswerkzeug für die Entwicklung undUmsetzung eines umfassenden Konzepts zur <strong>Starkregen</strong>vorsorge,denn darin wird die Nutzung derFlächen des gesamten Gemeindegebiets geregelt.Bei der Aufstellung der Bauleitpläne gilt der Grundsatz,insbesondere gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisseund die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.Dazu zählt auch der Schutz gegen dieGefährdung durch <strong>Starkregen</strong>. Demnach müssenKommunen mit überschwemmungsgefährdeten Gebietenihre Flächennutzungs- und Bebauungspläneso anpassen, dass die Auswirkungen von <strong>Starkregen</strong>hinreichend berücksichtigt werden. Neben denbereits genannten gefährdeten Bereichen sind auchgrundwasserbeeinflusste Bodentypen, verrohrte Gewässer,ehemalige Gewässerläufe, Geländehohlformenund Flurbezeichnungen für eine auf den Hochwasserschutzausgerichtete Planung von Bedeutung.27