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Starkregen - WBW Fortbildungsgesellschaft

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Innerhalb von Ortslagen dagegen soll das Gewässerdie Bebauung möglichst rasch und überschwemmungsfreipassieren. Dazu müssen Engstellen undAbflusshindernisse vermieden oder zumindest entschärftund damit die vorhandenen Abflussquerschnitteoptimiert werden. Bereits existierende Hindernisse(z.B. Zäune und Mauern im Gewässer) sindzurückzubauen; eventuell ergibt eine genauere Prüfung,dass sie nicht erforderlich sind (z.B. Rechen).Gewässerschauen:Unter Beteiligung der Verwaltung einer Kommunekönnen sogenannte Bachschauen vorgenommenwerden, die der Kontrolle und Funktionspflege desGewässers dienen. Damit lassen sich gut Problemfelderaufzeigen, z.B. wenn Anlieger den Bachquerschnitteingeengt haben, etwa durch den Bau vonStufen und Gabionen oder das Setzen von Leitplankenund Zäunen zur Befestigung, Abgrenzung oderAufschüttung.Solche Eingriffe beschleunigen den Abfluss, behinderndie natürliche Gewässerentwicklung undengen den Überschwemmungsbereich bei Hochwasserein. Darüber hinaus kann es bei Überflutungendazu kommen, dass im Uferbereich gelagertesMaterial (z.B. Holz, Baustoffe u.ä.) abgetragen wirdund dadurch Engstellen verstopfen und der Abflussbehindert wird. Eine Gewässerschau bietet dieMöglichkeit, die vor Ort gewonnenen Erkenntnisseunmittelbar zu erläutern und Maßnahmen direktin die Wege zu leiten, indem z.B. Vereinbarungenmit den anwesenden Betroffenen und Verursacherngetroffen und mit einer Fristsetzung für die Ausführungversehen werden. Hinweise zur Durchführungvon Gewässerschauen gibt die Veröffentlichung„Gewässerschauen im Rahmen der Gewässernachbarschaftenin Baden-Württemberg“ sowie das Informationsfaltblattfür Gewässeranlieger „Fluss-Garten-Bach“ der <strong>WBW</strong> <strong>Fortbildungsgesellschaft</strong> fürGewässerentwicklung.MaßnahmeAußerorts: naturnahe Gewässerentwicklungmit Gewässerrandstreifen,gegebenenfalls Rückbau naturfernausgebauter GewässerWirkungVergrößerung des Abflussquerschnittsund Verzögerungdes Abflusses, schadlose Ausuferungaußerhalb der OrtslageMaßnahmenträgerGemeinde (Gewässerunterhaltung)Bau, Unterhaltung und Kontrollevon Rechen und GeröllfängenFreihaltung der Abflussquerschnitte,z.B. durch Entfernung von illegalenEinbauten und am Ufer gelagertenMaterialienRückhalt von Geschwemmselund Treibgut; Vermeidung vonÜber schwemmungen durchRückstauSchadloser Abfluss bei Hochwasser,kein Eintrag von Materialvon den UfergrundstückenGemeinde (Gewässerunterhaltung)Gemeinde (Gewässerunterhaltung),GewässeranliegerKontrolle und Funktionspflege desGewässers im Rahmen regelmäßigerGewässerschauenEntschärfung hydraulischer Engpässe,z.B. an Brücken und DurchlässenÜberprüfung des Gewässerzustandsund Festlegung von MaßnahmenVerringerung der Überflutungsgefahrin diesen BereichenGemeinde (Gewässerunterhaltung)Gemeinde (Gewässerunterhaltung)Regelmäßige Reinigung der Rechenund Einläufe an BachverrohrungenFreihalten des Einlaufs in dieVer rohrung, Vermeidung vonÜber schwemmungen durchRückstauGemeinde (Gewässerunterhaltung,Abwasserbeseitigung)Tabelle 3: Maßnahmen zur Vorsorge gegen Überflutung aus Gewässern41

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