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Starkregen - WBW Fortbildungsgesellschaft

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3 <strong>Starkregen</strong>vorsorge - praktisch & konkretDiese Flächen müssen entweder unbebaut bleibenoder so gesichert werden, dass sie für die Zwischenspeicherungvon Abflüssen genutzt werden können,z.B. in Form von Regenrückhaltebecken oderGräben. Weitere Möglichkeiten, den Belangen der<strong>Starkregen</strong>vorsorge Rechnung zu tragen, sind eineentsprechende Gestaltung von Baugebieten (Ausweisungvon Freiflächen am Ortsrand zur Aufnahmedes Oberflächenwassers aus der Ortslage), dieModellierung des Geländes oder die Sicherung vonNotabflusswegen, beispielsweise über die von Bordsteinenbegrenzten Straßenflächen oder Rinnen inrückwärtigen Gartenbereichen. Schließlich kann dieBebauung selbst an die Gefährdungssituation angepasstwerden, etwa indem Gebäude nicht in dieAbflusswege des Wassers hinein gebaut werden.3.32Flächen für Aufschüttungen; In dem gekennzeichnetenBereich ist eine durchgehende Aufwallung bzw. Mauerin einer Höhe von mindestens 0,20 m gegenüber demursprünglichen Gelände zum Schutz vor Hangwasserauszuführen und dauerhaft zu erhalten.(§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 24 BauGB;Nr. 11.1 PlanzV 90; siehe Planzeichnung)[...]6.17[...]HangwasserAn verschiedenen Stelle des Gebietes, u.a. im Bereichder Fl.-Nrn. 315/1, 315/10, 317 und 319 sind u.a.bei <strong>Starkregen</strong> mit Beeinträchtigungen durch wild abfließendesHangwasser zu rechnen. Vorkehrungen zumSchutz vor Hangwasser sind vom Grundstückseigentümerherzustellen und dauerhaft zu erhalten. Der Unterhaltobliegt dem Grundstückseigentümer.6.18ÜberflutungsschutzBei <strong>Starkregen</strong> kann es aus verschiedenen Gründen(Kanalüberlastung, Oberflächenabflüsse an Hanglagen,…) zu wild abfließenden Oberflächenabflüssenkommen. Um Überflutungen von Gebäuden zu vermeiden,sind entsprechende (Schutz‐) Vorkehrungen zutreffen. Insbesondere ist auf die Höhenlage der Lichtschächte,‐höfe und des Einstiegs der Kellertreppeno.ä. zu achten. Sie sollten möglichst hoch liegen, umvor wild abfließendem Wasser bei <strong>Starkregen</strong> zu schützen.Die Erdgeschossfussbodenhöhe sollte im Rahmender Vorgaben nach Gesichtspunkten des Überflutungsschutzesangemessen hoch gewählt werden. Maßnahmenzur Verbesserung des Überflutungs-Schutzes sindauch in die Gartengestaltung integrierbar. Obige Anregungengelten insbesondere für Grundstücke in oderunterhalb von Hanglagen oder Senken, sowie entlangdes Zettelbaches. Die hochwassersichere Bauweise istim Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen.Abb. 24: Hinweise auf Gefährdungen durch Wasser im Bebauungsplan „Am Zettelbach“in Bad Waldsee28

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