Motorrad-Event 2011 - ADAC Ortsclub-Portal
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Meisterschaftsbestimmungen<br />
allgemeine Bestimmungen<br />
Die Meisterschaften des <strong>ADAC</strong> Hessen-Thüringen im Motorsport werden nach folgenden Richtlinien<br />
durchgeführt, sofern in den Ausführungsbestimmungen keine anderen Regelungen festgelegt werden:<br />
1. Teilnahmeberechtigt an den Meisterschaften und Cups sind alle <strong>ADAC</strong>-Mitglieder, die in einem <strong>Ortsclub</strong><br />
des <strong>ADAC</strong> Hessen-Thüringen Mitglied sind, im Besitz einer über den <strong>ADAC</strong> Hessen-Thüringen<br />
bezogenen gültigen Fahrer-/Bewerberlizenz des DMSB bzw. des DMYV und eines gültigen Führerscheines,<br />
soweit nach den DMSB-Bestimmungen erforderlich, sind.<br />
2. Youngster-Cup-Veranstaltungen des <strong>ADAC</strong> Hessen-Thüringen können nicht zu den Meisterschaften/<br />
Pokalen gewertet werden.<br />
3. Die Meisterschaft ist nur auf die Person bezogen und somit unabhängig von der Kategorie und Klasse<br />
der gefahrenen Fahrzeuge. Nat. und Int. Lizenzfahrer werden zusammen gewertet, sofern Nat. und Int.<br />
Lizenzfahrer zu den Veranstaltungen zugelassen sind. Es werden nur Veranstaltungen gewertet, die<br />
den für die betreffenden Meisterschaften, Cups oder Trophäen gültigen Status haben, sofern nicht verschiedene<br />
Statustypen zugelassen sind. Bei allen Teamwettbewerben (Rallye, ORI, <strong>Motorrad</strong>-Gespanne)<br />
kann auch das Team Meister werden, wenn es gemeinsam an den Veranstaltungen teilgenommen<br />
hat. Im Übrigen gilt Absatz 1.<br />
4. Der Lizenznehmer muss sich bis zum 2. Mai des laufenden Kalenderjahres für die Meisterschaft einschreiben.<br />
Es erfolgt eine automatische Auswertung. Der Meisterschaftsbogen wird an alle Lizenznehmer<br />
verschickt.<br />
5. Die Meisterschaft entfällt, wenn in einer Kategorie nicht mindestens fünf Teilnehmer vorliegen.<br />
In diesem Fall können Ehrenpreise ausgegeben werden. Jeder Motorsportler muss an mindestens vier<br />
für die Meisterschaft zu wertenden Veranstaltungen in Wertung teilgenommen haben, sofern in den<br />
Ausführungsbestimmungen keine anderen Regelungen festgelegt werden.<br />
6. Der <strong>ADAC</strong> Hessen-Thüringen behält sich das Recht vor, unabhängig von den Meisterschaften in den<br />
einzelnen Kategorien, Sonderwertungen für die besten Fahrer bzw. Ehrungen für besondere Erfolge<br />
durchzuführen. Diese Fahrer erhalten gegebenenfalls gesonderte Ehrenpreise.<br />
7. Lizenznehmer, die im Laufe des Sportjahres mit einer Strafe belegt wurden, können von der Meisterschaft<br />
ausgeschlossen werden. Hierüber entscheidet der Sportausschuss des <strong>ADAC</strong> Hessen-<br />
Thüringen. Der <strong>ADAC</strong> Hessen-Thüringen behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund Änderungen<br />
und/oder Ergänzungen zu den Meisterschaften, Cups, Pokalen und Trophäen vorzunehmen, die dann<br />
Bestandteil der Bestimmungen sind.<br />
8. Grundsätzlich wird bei der Auswertung die 2. Stelle hinter dem Komma bis einschließlich 4 ab- und ab<br />
5 aufgerundet.<br />
9. Die Preisverleihung erfolgt grundsätzlich anlässlich der Sportlerehrung bzw. Jugendsportlerehrung<br />
des <strong>ADAC</strong> Hessen-Thüringen (siehe gesonderte Ausführungsbestimmungen).<br />
Bei Meisterschaften erhält der Sieger einen Pokal und eine Urkunde. Die Zweit- und Drittplatzierten<br />
erhalten Ehrenpreise. Bei Pokalwertungen und Cups erhält der Sieger einen Pokal und eine Urkunde.<br />
Der <strong>ADAC</strong> Hessen-Thüringen behält sich vor, weitere Ehrenpreise im Rahmen der Veranstaltung zu<br />
vergeben. Geldpreise, die nicht persönlich entgegengenommen werden, verfallen. Ehrenpreise werden<br />
nur in begründeten Ausnahmefällen nachträglich zugesandt.<br />
10. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Meisterschaften, Cups, Pokale, Trophäen und Auszeichnungen.<br />
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Meisterschaftsbestimmungen