Motorrad-Event 2011 - ADAC Ortsclub-Portal
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aDac-sportnadeln<br />
aDac-sportnadeln (Bedingungen gültig ab 1. Januar <strong>2011</strong>)<br />
Die <strong>ADAC</strong>-Sportnadeln sind Ehrennadeln des <strong>ADAC</strong>-Gesamtclubs mit Sitz in München. Bei der Beurteilung,<br />
ob ein Motorsportler dieser Auszeichnung durch eine Sportnadel würdig ist, soll vor allem seine Einstellung<br />
zum <strong>ADAC</strong>, seine Club-Treue und die sportliche Kameradschaft sowie seine Unbescholtenheit von<br />
entscheidendem Gewicht sein.<br />
Art. 1 Stufen der <strong>ADAC</strong>-Sportnadeln<br />
Die Verleihung der <strong>ADAC</strong>-Sportnadel erfolgt in den Stufen<br />
Silber bei mindestens 50 <strong>ADAC</strong>-Sportabzeichen-Punkten<br />
Gold bei mindestens 500 <strong>ADAC</strong>-Sportabzeichen-Punkten<br />
Gold mit Schild bei mindestens 750 <strong>ADAC</strong>-Sportabzeichen-Punkten<br />
1.1 Es kommt jeweils die Stufe der <strong>ADAC</strong>-Sportnadel zur Verleihung, die dem aktuellen Punktestand zur<br />
Zeit der Antragstellung entspricht. Die höhere Stufe beinhaltet jeweils die niedrigeren Stufen der<br />
Sportnadel. Eine nachträgliche Verleihung einer niedrigeren Sportnadel-Stufe ist nicht möglich. Die<br />
gleichzeitige Verleihung einer <strong>ADAC</strong>-Sportnadel und eines <strong>ADAC</strong>-Sportabzeichens in einem Jahr ist<br />
nicht möglich.<br />
Art. 2 Beantragung der <strong>ADAC</strong>-Sportnadel<br />
Voraussetzung für die Verleihung der <strong>ADAC</strong>-Sportnadel ist die persönliche Mitgliedschaft des Antragstellers<br />
im <strong>ADAC</strong>. Antragsteller unter 18 Jahren können nur die Veranstaltungen zur Wertung einreichen, die<br />
durch das Jugendsportabzeichen nicht abgedeckt werden.<br />
2.1 Der Antragsteller für die <strong>ADAC</strong>-Sportnadel hat seinen Sportabzeichen-Punktestand auf den dafür<br />
vorgesehenen Antragsformularen (siehe auch Art. 2.1 der <strong>ADAC</strong>-Sportabzeichen-Bedingungen)<br />
glaubhaft zu machen.<br />
2.2 Analog der <strong>ADAC</strong>-Sportabzeichen Bedingungen hat der Antragsteller auch für die <strong>ADAC</strong>-Sportnadel<br />
alle Erfolge auf dem Antragsformular nachzuweisen (siehe auch Art. 2.1/2.2 der <strong>ADAC</strong>-Sportabzeichen-Bedingungen).<br />
2.3 Anträge, die den geforderten Voraussetzungen nach Art. 2 der Bedingungen für die Verleihung der<br />
<strong>ADAC</strong>-Sportnadeln entsprechen, müssen bis zum 15. September eines Sportjahres an die zuständige<br />
<strong>ADAC</strong>-Gau-Sportabteilung eingereicht werden. Anträge, die nach dem 15. September des<br />
laufenden Jahres bei den <strong>ADAC</strong>-Gau-Sportabteilungen eingehen, können erst im folgenden Jahr<br />
bearbeitet und berücksichtigt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung der <strong>ADAC</strong>-Sportnadel<br />
besteht nicht (siehe auch Art. 4.3 der <strong>ADAC</strong>-Sportabzeichen-Bedingungen).<br />
Über die Annahme der Anträge und somit über die Verleihung der <strong>ADAC</strong>-Sportnadel entscheidet der <strong>ADAC</strong>-<br />
Sportausschuss. Die Auszeichnung erfolgt im Namen des <strong>ADAC</strong>-Sportpräsidenten.<br />
aDac-Jugend-sportabzeichen (Bedingungen gültig ab 1. Januar <strong>2011</strong>)<br />
Art. 1 Stufen des Jugend-Sportabzeichens<br />
1.1 Die Verleihung des <strong>ADAC</strong>-Jugendsportabzeichens für lizenzfreien Sport erfolgt in den Stufen<br />
Bronze bei erreichten 100 Punkten<br />
Silber bei erreichten 200 Punkten<br />
Gold bei erreichten 300 Punkten<br />
1.2 Es kommt jeweils die Stufe des <strong>ADAC</strong>-Jugend-Sportabzeichens zur Verleihung, die dem aktuellen<br />
Punktestand entspricht. Das bedeutet:<br />
Bronze von 100 – 199 Punkten<br />
Silber von 200 – 299 Punkten<br />
Gold von 300 und mehr Punkten<br />
Die höhere Stufe beinhaltet jeweils die niedrigere Stufe des <strong>ADAC</strong>-Jugend-Sportabzeichens. Wird eine<br />
Stufe des <strong>ADAC</strong>-Jugend-Sportabzeichens übersprungen, so kann diese nicht mehr rückwirkend beantragt<br />
werden.<br />
Art. 2 Beantragung des Jugend-Sportabzeichens<br />
2.1 Voraussetzung für die Beantragung des <strong>ADAC</strong>-Jugendsportabzeichens ist die persönliche <strong>ADAC</strong><br />
Mitgliedschaft eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten (auch als <strong>ADAC</strong>-Familienmitgliedschaft).<br />
Der Antrag kann ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in<br />
dem das 18. Lebensjahr vollendet wird, gestellt werden.<br />
2.2 Der Antragsteller für das <strong>ADAC</strong>-Jugendsportabzeichen hat seine Erfolge durch entsprechende Ergebnislisten<br />
nachzuweisen und zusammen mit dem entsprechenden Antragsformular an seinen<br />
<strong>ADAC</strong>-<strong>Ortsclub</strong> einzureichen, der diese Unterlagen nach Prüfung an die für ihn zuständige <strong>ADAC</strong>-<br />
Sportabteilung zur weiteren Bearbeitung weiterleitet. Die für die Antragstellung notwendigen Formulare<br />
sind bei der zuständigen <strong>ADAC</strong>-Sportabteilung erhältlich. Es werden nur vollständig ausgefüllte<br />
und vom Antragsteller eigenhändig unterschriebene Anträge bearbeitet.<br />
Wichtig: Auch die Unterschrift der Eltern oder Erziehungsberechtigten darf nicht fehlen.<br />
2.3 Die Nachweispflicht für alle Jugendsport-Erfolge liegt beim Antragsteller. Erfolge ohne Nachweis,<br />
werden gestrichen.<br />
2.4 Anträge für das <strong>ADAC</strong>-Jugend-Sportabzeichen müssen bis zum 15. September des laufenden Jahres<br />
bei den <strong>Ortsclub</strong>s eingereicht werden. Für Jugendliche, die keinem <strong>ADAC</strong>-<strong>Ortsclub</strong> angehören,<br />
müssen die Anträge ebenfalls bis zum 15. September bei den zuständigen <strong>ADAC</strong>-Sportabteilungen<br />
eingereicht werden. Anträge, die nach dem 15. September des laufenden Jahres bei den <strong>Ortsclub</strong>s<br />
oder den zuständigen <strong>ADAC</strong>-Sportabteilungen eingehen, können erst für das folgende Jahr berücksichtigt<br />
werden.<br />
aDac-Jugend-sportabzeichen