Motorrad-Event 2011 - ADAC Ortsclub-Portal
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aDac-turniersport-abzeichen<br />
6. Wertungspunkte gibt es für die erfolgreiche Teilnahme an<br />
Zielfahrten und Bildersuchfahrten 7 Punkte<br />
Oldtimerfahrten, Sternfahrten 10 Punkte<br />
Treffen (<strong>Motorrad</strong>, Motorboot, Camping 10 Punkte<br />
Heimatwettbewerbe 15 Punkte<br />
Heimatwettbewerbe in Kooperation mit dem<br />
Regionalclub Hessen/Thüringen e.V. 20 Punkte<br />
Sonderwertungen bei Heimatwettbewerben 5 Punkte<br />
Die Veranstaltungen, die mit Sonderwertung bewertet werden sollen, müssen im Nachweisblatt mit<br />
einem „W“ gekennzeichnet sein.<br />
7. Das Abzeichen wird verliehen<br />
in Bronze bei erreichten 250 Punkten<br />
in Silber bei erreichten 750 Punkten<br />
in Gold bei erreichten 1500 Punkten<br />
Sonderklasse bei erreichten 3000 Punkten<br />
Nach Erreichen der Sonderklasse können folgende Preise vergeben werden:<br />
Ehrenteller in Silber bei erreichten 5000 Punkten<br />
Ehrenteller in Gold bei erreichten 10.000 Punkten<br />
Eine Wiederholung des Abzeichens ist nicht möglich. Sonderehrungen können jedoch nach jeweils weiteren<br />
3.000 Punkten erfolgen.<br />
aDac-turniersport-abzeichen (Bedingungen gültig ab 1. Januar 1989)<br />
Art. 1 Stufen des <strong>ADAC</strong>-Turniersport-Abzeichen<br />
Bronze bei erreichten 100 Punkten<br />
Silber bei erreichten 250 Punkten<br />
Gold bei erreichten 500 Punkten<br />
Gold mit Kranz bei erreichten 1500 Punkten<br />
1.1 Es kommt jeweils die Stufe des <strong>ADAC</strong>-Turniersport-Abzeichens zur Verleihung, die dem zur Zeit der<br />
Antragstellung bestehenden Punktestand entspricht.<br />
Die höhere Stufe beinhaltet jeweils die niedrigeren Stufen des <strong>ADAC</strong>-Turniersport-Abzeichens.<br />
1.2 Voraussetzungen für die Verleihung des <strong>ADAC</strong>-Turniersport-Abzeichens sind:<br />
Persönliche Mitgliedschaft im <strong>ADAC</strong>. Zur Wertung werden nur solche Turniersport-Erfolge herangezogen,<br />
bei denen die Wettbewerbe nach der <strong>ADAC</strong>-Automobil-Turnier-Ordnung oder bei <strong>Motorrad</strong>turnieren<br />
nach der <strong>ADAC</strong>-<strong>Motorrad</strong>-Turnier-Ordnung durchgeführt worden sind.<br />
Art. 2 Beantragung des Turniersport-Abzeichens<br />
Das <strong>ADAC</strong>-Turniersport-Abzeichen ist auf den entsprechenden Antragsformularen von den Teilnehmern<br />
selbst oder auch durch die <strong>ADAC</strong>-<strong>Ortsclub</strong>s unter Beifügung der offiziellen Einzelergebnisse<br />
für alle im Antrag aufgeführten Erfolge bis zum 15. September eines jeden Jahres an die zuständi-<br />
ge <strong>ADAC</strong>-Sportabteilung einzureichen. Die Antragsformulare für das <strong>ADAC</strong>-Turniersport-Abzeichen<br />
sind bei den Sportabteilungen der <strong>ADAC</strong>-Regionalclubs erhältlich. Die Bearbeitung, Registrierung<br />
der Erfolgsangaben erfolgt bei den Sportabteilungen der <strong>ADAC</strong>-Regionalclubs. Über die Anträge entscheidet<br />
der Sportausschuss des jeweiligen Regionalclubs. Die Verleihung des <strong>ADAC</strong>-Turniersport-<br />
Abzeichens erfolgt durch den Sportleiter.<br />
2.1 Anträge, die nach dem 15. September des laufenden Jahres bei den <strong>ADAC</strong>-Sportabteilungen eingehen,<br />
können für die am Ende des Jahres stattfindenden <strong>ADAC</strong>-Sportfahrer-Ehrungen nicht mehr<br />
berücksichtigt werden. Sie werden im folgenden Jahr bearbeitet.<br />
Art. 3 Rechtsanspruch<br />
Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung des <strong>ADAC</strong>-Turniersport-Abzeichens besteht nicht (siehe auch<br />
Art. 4.3 der <strong>ADAC</strong>-Sportabzeichen-Bedingungen).<br />
Art. 4 Gültigkeit<br />
4.1 Diese Verleihungsbestimmungen treten für Erfolge bei Veranstaltungen ab 1.1.1989 in Kraft. Erfolge<br />
bei Veranstaltungen vor diesem Zeitpunkt werden nach den Bedingungen des <strong>ADAC</strong>-Turniersport-<br />
Abzeichens gewertet, die zu dem Zeitpunkt der Veranstaltung Gültigkeit hatten.<br />
Georg a. heinemann verdienstabzeichen<br />
In Würdigung der Verdienste seines 1981 verstorbenen Ehren-Gausportleiters Georg A. Heinemann stiftet<br />
der <strong>ADAC</strong> Hessen-Thüringen zum 1.1.1982 das<br />
Georg A. Heinemann Verdienstabzeichen.<br />
Das Abzeichen wird in Anerkennung des persönlichen und ehrenamtlichen Einsatzes als Sportwart,<br />
Funktionär oder Helfer bei Motorsport-Veranstaltungen aller Art des <strong>ADAC</strong> Hessen-Thüringen und seiner<br />
<strong>Ortsclub</strong>s auf Antrag und gegen Nachweis des Einsatzes verliehen. Das Abzeichen kann nur an <strong>ADAC</strong>-<br />
Mitglieder verliehen werden, die ihren Wohnsitz in Hessen oder Thüringen haben oder Mitglieder eines<br />
hessischen oder thüringischen <strong>ADAC</strong>-<strong>Ortsclub</strong>s sind. Maßgebend für die Verleihung des Abzeichens sind<br />
Umfang und Bedeutung des persönlichen Einsatzes, er wird nach Punkten bewertet. Der Bewerber erhält<br />
das Georg A. Heinemann-Verdienstabzeichen in<br />
Bronze bei erreichten 100 Einsatzpunkten<br />
Silber bei erreichten 250 Einsatzpunkten<br />
Gold bei erreichten 500 Einsatzpunkten<br />
Gold mit Kranz bei erreichten 1000 Einsatzpunkten<br />
Der Nachweis der für den Einsatz anzurechnenden Punkte erfolgt durch Eintragung des jeweiligen Einsatzes<br />
nach Art und Dauer in das Leistungsheft des Bewerbers. Jeder Einsatz ist mit der persönlichen<br />
Unterschrift des Renn-, Fahrt- oder Veranstaltungsleiters sowie mit dem Stempel des veranstaltenden<br />
Clubs zu bestätigen. Leistungshefte sind bei der Sportabteilung des <strong>ADAC</strong> Hessen-Thüringen erhältlich.<br />
Georg a. heinemann verdienstabzeichen