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"Vier Jahre Rot- Grün. Eine Umweltpolitische Bilanz"(PDF 43 ... - Sowi

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Novelle der StrahlenschutzverordnungBei der Novelle der Strahlenschutzverordnung sind kaum Verbesserungen festzustellen.Die Chance, eine Strahlenschutzverordnung zu erarbeiten, die demStand der Wissenschaft entspricht, hat die Bundesregierung nicht genutzt. Esist beunruhigend, wenn die Expertinnen und Experten der BUND-Strahlen-Kommission feststellen müssen, dass die Novelle teilweise auf überholtem wissenschaftlichenErkenntnisstand beruht. Neuere Untersuchungen berücksichtigtsie nicht in ausreichender Weise – wie beispielsweise eine Neubewertung derstatistischen Daten der Atombombenopfer von Hiroshima und Nagasaki, dienachweisen, dass die schädliche Wirkung ionisierender Strahlung bislang weitunterschätzt wurde. Auch bezüglich der Grenzwerte bei beruflicher Strahlenbelastung,bei Freigabe und Freigrenze wären vorsichtigere Werte notwendig, umdas Ziel zu erreichen, Menschen vor den schädlichen Auswirkungen radioaktiverbzw. ionisierender Strahlung zu schützen.Die Novelle verschlechtert faktisch das Schutzniveau der beruflich strahlenbelastetenArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Bevölkerung in wesentlichenPunkten. Beispielsweise war schwangeren Frauen bislang untersagt, inKontrollbereichen zu arbeiten. Nun lässt die Novelle dagegen ausdrücklich zu,dass Schwangere im Kontrollbereich arbeiten, wo Strahlendosen von 6000 Millisievertpro Jahr auftreten dürfen (Millisievert: Maß für die Wirkung radioaktiverStrahlung auf lebende Organismen). Dadurch wird der Schutz des ungeborenenLebens massiv verletzt.Besonders problematisch ist die sogenannte „Freigaberegelung“, d.h. die Behandlungvon schwach radioaktiven Reststoffen, die als „nicht radioaktiv“ deklariertund damit einer normalen Verwertung zugeführt werden können, da sieeine Strahlenbelastung von 10 Mikrosievert/Jahr unterschreiten). Die Strahlenschutzexpertendes BUND haben nachgewiesen, dass beim Vergleich zwischenden Werten in Deutschland und in den USA beispielsweise bei 71 der 79 beimMetallrecycling betrachteten Radionuklide die Strahlenbelastung über demGrenzwert von 10 Mikrosievert/Jahr liegen können, bei 6 Radionukliden sogarüber 1000 Mikrosievert/Jahr. Damit sind nach Ansicht des BUND die Berechnungenin der Strahlenschutzverordnung nicht sicher genug.Die Freigabe solchen radioaktiv belasteten Materials bedeutet, dass es nachMaßgabe der Novelle durch Wiederverwertung in den alltäglichen Produkt- undRecyclingkreislauf eingebracht werden oder auf herkömmlichen Deponien oderin Müllverbrennungsanlagen landen kann. Im Endeffekt führt das zu einer unnötigenzusätzlichen radioaktiven Belastung der Bevölkerung, die der BUNDnicht akzeptiert.24

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