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"Vier Jahre Rot- Grün. Eine Umweltpolitische Bilanz"(PDF 43 ... - Sowi

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ung ökologisch sinnvoller werkstofflicher Verwertung ist zur Ressourcenschonunganzustreben. Zudem bietet das System des <strong>Grün</strong>en Punktes nach wie vorzu wenig Anreiz zur Abfallvermeidung.Die Bundesregierung muss aufpassen, dass sie die Produktverantwortung beiVerpackungen, wie sie im Grundsatz im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzfestgeschrieben ist, nicht leichtfertig verspielt. Das wäre ein verheerendes Signalfür alle anderen Bereiche der Abfallwirtschaft.Dagegen gelang es mittlerweile dem BUND, in der Novelle der Technischen AnleitungSiedlungsabfall – inzwischen Abfallverordnung und 30. Bundesimmissionsschutzverordnung– die ursprüngliche Absicht des Umweltbundesamtes abzuschwächen,die Müllverbrennung als einzig sinnvolle Restmüll-Behandlungvorzuschreiben. Sie richtet sich mittlerweile an Anforderungen aus, die nichtnur Müllverbrennungsanlagen erreichen können, sondern auch hochwertigemechanisch-biologische Anlagen. Letztere sind aus Sicht des BUND der Müllverbrennungvorzuziehen. Allerdings fanden nicht alle Vorstellungen des BUNDEingang in die Verordnung.Altfahrzeug-GesetzDie EU-Richtlinie zu Altautos und die deutsche Altautoverordnung haben sichteilweise parallel entwickelt. Nach längerer Diskussion im Vorfeld hatte sich eigentlichEnde 1998 der Umweltministerrat informell weitgehend geeinigt. Alsjedoch der Tagesordnungspunkt im März 1999 unter deutscher Präsidentschaftzur Verabschiedung anstand, gab die deutsche Regierung kurz vorher zu verstehen,dass sie der Altautorichtlinie nicht zustimmen würde. Grund hierfürwar eine direkte Intervention des VW-Vorstandsvorsitzenden und Präsidentendes Europäischen Automobilverbands Ferdinand Piëch beim deutschen Bundeskanzlermit dem Ziel, die Pflicht zur kostenfreien Rücknahme insbesonderedes bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie zugelassenen Kfz-Altbestandes abdem Jahr 2003 zu verhindern. Bundeskanzler Schröder veranlasste daraufhin,dass die Verabschiedung der Altfahrzeugrichtlinie zunächst bis zum nächstenUmweltministerrat im Juni 1999 verzögert wurde. Dort gelang es Deutschlanddann, Spanien und Großbritannien – mit entsprechenden Deals – für eine qualifizierteMinderheit gegen die Richtlinie zu gewinnen und die Verabschiedungein weiteres Mal zu verschieben. Erst unter finnischer Präsidentschaft wurde imJuli 1999 ein neuer Kompromiss verabschiedet. Bei der Rückgabe wurde dasPrinzip „kostenlose Rückgabe“ aufgeweicht: die Mitgliedsstaaten können sichnun entscheiden, ob die Hersteller alle Kosten der Rückgabe tragen müssenoder ob eine Kostenspaltung zwischen Hersteller und Letztbesitzer vorgenommenwird.Zur Umsetzung der EU-Altfahrzeugrichtlinie in nationales Recht hat die Bundesregierungein Altfahrzeuggesetz vorgelegt. Der Bundesrat muss noch zustimmen.Das neue Gesetz soll an die Stelle der bisherigen Kombination ausfreiwilliger Selbstverpflichtung und Altautoverordnung treten. Grundsätzlich zubegrüßen ist die in der EU-Richtlinie und im Gesetz angelegte Ausweitung derProduzentenverantwortung bei der Entsorgung von Altfahrzeugen. Dies dürftezu verstärkten Aktivitäten bei der Recycling-gerechteren Entwicklung von Fahrzeugenführen. Auch ist mit dem Gesetz die Absicht verbunden, die Vollzugsproblemeder noch geltenden Altautoverordnung abzubauen. Hier werden einzelneRegelungen Besserung bringen, aber an Grundübeln wie der Entsorgung40

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