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"Vier Jahre Rot- Grün. Eine Umweltpolitische Bilanz"(PDF 43 ... - Sowi

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UmweltinformationspolitikInformationszugang für Bürger zu Umweltdaten (Aarhus-Konvention)Die Aarhus-Konvention ist das Übereinkommen über den Zugang zu Informationen,die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugangzu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Als die neue BundesregierungEnde 1998 die Konvention unterzeichnete, bestand die Hoffnung, dass die unrühmlicheGeschichte des deutschen Widerstandes gegen die in der Konventionvorgesehenen Informations- und Beteiligungsrechte beendet sei. Diese Hoffnungwurde enttäuscht durch die Änderung des Umweltinformationsgesetzes imRahmen des Artikelgesetzes, die internen Diskussionen mit dem Bundesumweltministeriumund die Haltung der Bundesregierung bei den Verhandlungenzur Umsetzung der Aarhus-Konvention.In der defensiven Umsetzung zeigt sich: Die Grundgedanken der Aarhus-Konvention sind vielen Entscheidungsträgern in Deutschland nach wie vorfremd. Deutschland verfolgt eine Strategie der restriktiven Umsetzung, die möglichstnicht über das eindeutig zwingend Gebotene hinausgehen soll. Dabeiwerden die auch von der früheren Bundesregierung durchgesetzten Aufweichungendes Konventionstextes nicht nur extensiv genutzt, sondern auch dieKonventionspflichten in teilweise unhaltbarer Weise restriktiv interpretiert.Dies ist keine Informations- und Transparenzoffensive, auch wenn man beachtet,dass die Bundesregierung die Interessen der Bundesländer aus verfassungsrechtlichen<strong>Grün</strong>den berücksichtigen muss. Aber dort, wo eigenständigePositionierungen möglich und eine aktive Rolle notwendig gewesen wären,zeichnete sich die Regierung durch Zaudern und Mutlosigkeit aus. <strong>Eine</strong>s vonvielen Beispielen ist die Gebührenregelungen zum Umweltinformationsgesetz.Die Bundesregierung hätte ohne Beteiligung der Länder für ihren Verwaltungsbereicheine eigene Gebührenregelung erlassen können, die sich z.B. an der positivenRegelung in Nordrhein-Westfalen hätte orientieren können. In NRW sinddie Bürgerinitiativen und anerkannten Naturschutzverbände, die dieses Instrumenthäufiger nutzen, von den Gebühren befreit. Gleichzeitig hätte manzumindest für alle Bürger verbesserte Informationsmöglichkeiten durch einendeutlich niedrigeren Gebührenrahmen ermöglichen können (jetzt immerhin ca.500 Euro Gebührenhöchstsatz).InformationsfreiheitsgesetzIn der Koalitionsvereinbarung war eine über den Umweltbereich hinausgehendegesetzliche Verankerung eines allgemeinen Informationszugangsrechts vorgesehen.Nachdem die Arbeit an einem Bundes-Informationsfreiheitsgesetz, mit demdiese Ankündigung eingelöst werden soll, über mehrere <strong>Jahre</strong> nicht zu vorzeigbarenErgebnissen gelangt war, liegt inzwischen ein Gesetzentwurf vor. Er war–auch dies eine begrüßenswerte Neuerung – im Internet zur Diskussion gestellt.Bislang ist nicht klar, ob dieses Vorhaben bis Ende der Legislaturperiode abgeschlossenwird. (Zum Verbraucherinformationsgesetz s. Abschnitt „Landwirtschaft“.)EmissionsregisterDer Rat der OECD hat 1996 Leitlinien für Schadstoffemissions- und -transferregister (pollutant release and transfer registers, PRTR) vorgelegt undden Mitgliedstaaten empfohlen, Register nach diesen Leitlinien einzurichten. Die42

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