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Einzelhandel 2013

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Daten & FaktenNeue Steuergesetze <strong>2013</strong>Elektronische LohnsteuerkarteSeit dem 1. Januar <strong>2013</strong> ersetzt das ELStAM-Verfahren die alte Lohnsteuerkarte aus Papier. ELStAM steht für „elektronischeLohnsteuerabzugsmerkmale“ und soll die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern undFinanzämtern erleichtern. Steuerliche Daten von Arbeitnehmern wie Kinderfreibeträge, Steuerklassen und Religionszugehörigkeitkönnen künftig elektronisch gespeichert und übermittelt werden. Um die Arbeitgeber in Wirtschaft undVerwaltung nicht zu überlasten, kann der Lohnsteuerabzug noch bis Ende <strong>2013</strong> nach dem alten Verfahren erfolgen.Zudem haben Arbeitgeber die Wahlmöglichkeit, sofort mit sämtlichen Arbeitnehmern oder zu Beginn nur mit einemTeil der Arbeitnehmer in das ELStAM-Verfahren einzusteigen. Spätestens mit der Lohnabrechnung für Dezember <strong>2013</strong>muss das ELStAM-Verfahren jedoch für alle Arbeitnehmer angewendet werden.Bis zur Umstellung gelten die vorhandenen Papierbescheinigungen der Arbeitnehmer (Lohnsteuerkarte 2010 odereine vom Finanzamt ausgestellte Ersatzbescheinigung) mit allen Einträgen weiter. Mit Abschluss der Umstellunggehören Bescheinigungen in Papierform endgültig der Vergangenheit an.Steuerlicher GrundfreibetragDas steuerfreie Existenzminimum soll schrittweise angehoben werden. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt <strong>2013</strong>zunächst um 126,00 € auf 8.130,00 €. 2014 ist eine weitere Steigerung um 224,00 € auf 8.354,00 € vorgesehen. NachBerechnungen des Bundes der Steuerzahler werden die Bürger durch den höheren Grundfreibetrag <strong>2013</strong> um maximal25,00 € entlastet und 2014 nochmals um 42,00 €.ElektromobilitätReine Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen werden künftig für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Die erweiterteSteuerbefreiung greift nicht nur für neue Fahrzeuge, sondern rückwirkend für alle Erstzulassungen ab dem 18. Mai2011. Dasselbe gilt auch für auch Brennstoffzellenfahrzeuge. Bisher fahren Elektro-und Brennstoffzellen-Pkws nurfür fünf Jahre steuerfrei. Ab dem 1. Januar 2016 soll die Befreiung wieder fünf Jahre dauern.Steuerliche Veranlagung für EhepaareIn <strong>2013</strong> werden die durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 eingeführten Maßnahmen für eine verbesserteÜbersicht bei den steuerlichen Veranlagungs- und Tarifvarianten für Ehepaare wirksam. Ehegatten können künftigzwischen der Zusammenveranlagung oder einer Einzelveranlagung wählen, die die getrennte Veranlagung ablöst.Folgende Veranlagungsvarianten sind möglich:Einzelveranlagung mit Grundtarif, „Verwitweten-Splitting“ oder „Sonder-Splitting“ im Trennungsjahr undZusammenveranlagung mit Splitting-Verfahren für Ehegatten.Auch das Verfahren für den Wechsel der Veranlagungsarten wird gestrafft. Während Eheleute bisher die mit Abgabeder Steuererklärung getroffene Wahl der Veranlagungsart bis zur Bestandskraft des betreffenden Steuerbescheidsund auch im Rahmen von Änderungsveranlagungen beliebig oft ändern konnten, ist ein nachträglicher Wechsel derVeranlagungsart nach Eintritt der Unanfechtbarkeit künftig nur noch in bestimmten Fällen möglich.SteuerberatergebührenDie neue Steuerberatervergütungsverordnung löst die bisherige Steuerberatergebührenverordnung ab. Sie soll sowohlfür Mandanten als auch für Steuerberater das Fundament für eine rechtlich getragene, den Kosten angemessene undtransparente Abrechnung bilden. Die Anpassung der Steuerberatergebühren ist aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungder letzten Jahre notwendig geworden. Die letzte grundlegende Anpassung erfolgte im Jahr 1998. Seitdem istder Preisindex um mehr als 22 % gestiegen. Im Einzelfall erhöhen sich die Kosten für Leistungen der Steuerberateraufgrund der Neuregelung um durchschnittlich etwa 5 %.Flügelstift 1/<strong>2013</strong>21

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